Grundlagen zur Beschulung von Kindern & Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf

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Grundlagen zur Beschulung von Kindern & Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf von Mind Map: Grundlagen zur Beschulung von Kindern & Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf

1. Rechte & Pflichten

1.1. Mitbestimmung

1.1.1. Schüler*innen mit Behinderung haben das Recht auf Mitbestimmung in Schulen und Betreuungseinrichtungen (Werkstätten- & Wohnräte)

1.2. Elternbeteiligung

1.2.1. Beratungen & Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigungen

1.3. Rechtsansprüche & Beschwerden

1.3.1. Möglichkeit, Bescheide bei der MA 40 anzufechten

1.3.2. Einspruch bei der Bildungsdirektion möglich

2. Förderschwerpunkte

2.1. Lernen

2.1.1. individuelle Lernvoraussetzungen

2.1.2. Förderung basierend auf emotionalem, sozialen und intellektuellem Entwicklungsstand

2.1.3. Fokus auf Stärken der Schüler*innen

2.1.4. Ziel Schulische & berufliche Eingliederung

2.2. erhöhter Förderbedarf

2.2.1. Komplexe Behinderungen (unterstütze Kommunikation, basale Stimulation)

2.2.2. soziales & lebenspraktisches Lernen

2.2.3. Förderung zur Autonomie & Persönlichkeitsentwicklung

2.2.4. Enge Zusammenarbeit mit Eltern & Erziehungsberechtigten

2.3. Sehen

2.3.1. Unterstützung für blinde & sehbeeinträchtigte Schüler*innen

2.3.2. Entwicklung alternativer Wahrnehmungsstrategien

2.3.3. Sinnesschulung & Mobilität

2.3.4. Lebenspraktische Fähigkeiten & Kommunikation

2.4. Hören

2.4.1. Unterstützung für hörgeschädigte Schüler*innen

2.4.2. Bilingualer Unterricht ( Deutsch- Österreichische Gebärdensprache)

2.4.3. Förderung der Sprachentwicklung & sozialen Integration

2.4.4. Füherkennung & spezifische pädagogische Maßnahmen

2.5. Sprechen

2.5.1. Sprachheilunterricht zur Förderung der Kommunikation

2.5.2. Individuelle sprachtherapeutische Maßnahmen

2.5.3. Unterstützung beim Erwerb der Schriftsprache

2.6. Körperliche & motorische Entwicklung

2.6.1. Förderung der Motorik & Körperwahrnehmung

2.6.2. Frühförderung & Integration in den Schulalltag

2.6.3. Unterstützung zur selbstständigen Lebensgestaltung

2.7. Verhalten

2.7.1. Unterstützung bei Verhaltensauffällligkeiten (Lernblockaden, Aggression, Rückzug)

2.7.2. Intensivpädagogische Maßnahmen

2.7.3. Zusammenarbeit mit Schulpsychologie & Sozialarbeitern

2.8. Unterricht in Gesundheitseinrichtungen

2.8.1. Unterstützung für Schüler*innen während längerer Krankenhausaufenthalte

2.8.2. Einsatz moderner Technologien für Vernetzung & Lernfortschritte

2.8.3. Begleitung beim Wiedereinstieg in die Herkunfstschule

3. Nachteilsausgleich

3.1. Definition

3.1.1. Chancengleicheit im Bildungssystem

3.1.2. Anpassungen für Schüler*innen mit spezifischen Lernbedürfnissen

3.2. Arten

3.2.1. Verlängerte Prüfungszeiten

3.2.2. Alternative Prüfungsformate

3.2.3. Einsatz von technischen Hilfsmitteln

3.3. Zielgruppen

3.3.1. -Vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (z.B. gebrochener Arm, Sehnenscheidenentzündung) -Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) -Dyskalkulie (Rechenschwäche) -Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (AD(H)S) -Chronische Erkrankung (z. B. psychische Erkrankungen wie Depression oder Autismus) -(Schwer-)Behinderung (z. B. Störungen der Sinnesorgane (Sehen, Hören etc.))

3.4. Rechtlicher Rahmen

3.4.1. Regelungen nach österreichischem Schulrecht

3.4.2. Spezifische Gesetze für die Inklusion im Bildungsbereich

3.5. Umsetzung in Schulen

3.5.1. Rolle der Lehrkräfte

3.5.2. Individuelle Förderpläne

3.6. Zusammenarbeit

3.6.1. Einbidnung von Eltern

3.6.2. Kooperation mit Schulpsychologen & Lehrkräften

4. Klassenschülerzahl (Sonderschule)

4.1. Verantwortung

4.1.1. Festlegung durch Schulleiter*in

4.2. Kriterien

4.2.1. Pädagogische & sicherheitsrelevante Erfordernisse

4.2.2. Förderbedarf der Schüler*innen

4.2.3. Räumliche Möglichkeiten der Schule

4.2.4. Belastung der Lehrpersonen

4.3. Ressourcen

4.3.1. Orientierung an Lehrpersonalressourcen gemäß §8a Abs. 3

4.4. Zusätzliche Bestimmungen

4.4.1. §8a Abs. 2 ist anwendbar

5. Bildungswege für Schüler*innen mit SPF

5.1. Integrationsklassen

5.1.1. Gemeinsamer Unterricht mit Schüler*innen ohne SPF in Regelschulen

5.1.2. zusätzliche Förderung & Betreuung

5.2. Sonderschulen

5.2.1. Spezialisierte Schulen für Kinder mit intensivem Förderbedarf

5.2.2. kleinere Klassen & angepasste Lehrpläne

5.3. Mobile Dienste

5.3.1. Unterstützung von Regelschulen durch mobile Sonderpägagogen*innen

5.3.2. Beratung & Förderung vor Ort für Schüler*innen mit SPF

6. Rechtliche Rahmenbedingungen

6.1. Schulpflichtgesetz (SchPflG) 1985

6.1.1. §15 SchPflG Befreiung vom Schulbesuch

6.1.1.1. Kinder können bei medizinischen Gründen vom Schulbesuch befreit werden

6.1.1.2. Bei langfristiger Befreiung berät die Bildungsdirektion über alternative Fördermöglichkeiten

6.1.2. §32 SchUG Höchstdauer des Schulbesuchs

6.1.2.1. Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre, kann für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) verlängert werden

6.1.2.2. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde und des Schulerhalters

6.1.2.3. Verlängerung der Schulzeit um bis zu 2 Jahre für Schüler mit SPF

6.1.2.4. Freiwilliges 10. & 11. Schuljahr für Abschluss der Mittelschule/Polytechnischen Schule

6.2. Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)

6.2.1. Ziele

6.2.1.1. Förderung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung

6.2.2. §8 Schule

6.2.2.1. Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung

6.2.2.2. Sicherstellung von speziellen Fördermaßnahmen in Schulen

6.2.3. §10 Berufsqualifizierung & Berufsintegration

6.2.3.1. Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

6.2.4. §14 Persönliche Assistenz

6.2.4.1. Förderung für ein selbstbestimmtes Leben zuhause

7. Sonderpädagogische Förderung (SPF)

7.1. Definition SPF

7.1.1. Schüler*innen mit körperlichen, intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen

7.1.2. Notwendigkeit spezieller Unterstützung für schulische Integration

7.2. Förderbedarf feststellen

7.2.1. Antragsstellung bei der Bildungsdirektion

7.2.2. Bescheid über SPF notwendig für spezielle Förderungen

7.3. Beobachtungsphase

7.3.1. Max. 5 Monate zur Überprüfung der Fördernotwendigkeit

8. Schulverlängerung und spezielle Schulen

8.1. Spezifische Förderrichtlinie (FSW)

8.1.1. v

8.1.2. Anerkannte Schule: -Therapieinstitut Keil -Karl Schubert Schule

8.1.3. Förderung durch Zuschüsse zu Schulgebühren und Betreuungskosten

8.2. Voraussetzungen für Förderung

8.2.1. Nachweis der Behinderung (ärztliches Gutachten)

8.2.2. Bescheid der Schulbehörde über sonderpädagogischen Förderbedarf

8.2.3. Hauptwohnsitz iin Wien oder gleichgestellte Personen

9. Finanzielle Unterstützung & Ressourcen

9.1. Fonds Soziales Wien (FSW)

9.1.1. Antragstellung für finanzielle Unterstützung bei SPF

9.1.2. Leistungen

9.1.2.1. Tagesstruktur für Schüler*innen, die nicht am regulären Arbeitsmarkt teilnehmen können

9.1.2.2. Betreutes & teilbetreutes Wohnen

9.1.2.3. persönliche Assistenz & Mobilitätshilfen

9.1.3. Eigenleistungen

9.1.3.1. Beiträge abhängig vom Einkommen der Familie

10. Frühförderung & Unterstützung außerhalb der Schule

10.1. Frühförderung (§7 CGW)

10.1.1. Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen von der Geburt bis zum Schuleintritt

10.1.2. Begleitung & Unterstützung der Familien

10.2. Beratung bei SPF

10.2.1. Bildungsdirektion bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten

10.2.2. Unterstützung durch Schulpsychologen & Sozialarbeiter

11. Förderangebote

11.1. Individuelle Förderpläne

11.1.1. Anpassung des Unterrichts an individuellen Fähigkeiten & Bedürfnisse

11.2. Therapeutische & pädagogische Untertstützung

11.2.1. Zusätzliche Angebote wie Logopädie, Ergotherapie & psychologische Betreuung

11.2.2. Zusammenarbeit zwischen Schule, Therapeut*innen und Eltern