Pflichten bei der Warenannahme

Jetzt loslegen. Gratis!
oder registrieren mit Ihrer E-Mail-Adresse
Pflichten bei der Warenannahme von Mind Map: Pflichten bei der Warenannahme

1. gesetzliche Grundlagen

1.1. Detailhandel

1.1.1. Käufer*in

1.1.1.1. Betrieb kauft Ware von einem*r Liferant*in

1.1.2. Verkäufer*in

1.1.2.1. Kund*innen bezahlen Ware an der Kasse

1.2. Kaufverträge

1.3. Rechte & Pflichten

1.3.1. Obligationsrecht (OR)

1.3.1.1. Artikel 201 OR

1.3.1.1.1. Abs. 1: Warenempfänger*in hat die Pflicht, die Beschaffenheit der empfangenen Artikel zu prüfen und, falls sich Mängel ergeben, diese dem Verkäufer sofort mitzuteilen.

1.3.1.1.2. Abs. 2: Versäumt dies der*die Käufer*in, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der üblichen Warenkontrolle nicht erkennbar waren.

1.3.1.1.3. Abs. 3: Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen.

1.3.1.2. Bedeutung für den Arbeitsalltag:

1.3.1.2.1. Kontrollen zuverlässig durchführen

1.3.1.2.2. Fehler gleich notieren

1.3.1.2.3. Bei Fragen und Unklarheiten die vorgesetzte Person beiziehen

2. Mängelrügen

2.1. Ware auf Mängel überprüfen

2.1.1. innere Kontrolle

2.1.1.1. Ware beschädigt oder fehlerhaft erhalten

2.1.1.1.1. melden!

2.1.1.2. Arten von Mängeln

2.1.1.2.1. offene Mängel

2.1.1.2.2. versteckte Mänge

2.2. Reklamation zur gelieferten Ware

3. Schaden beheben

3.1. Ersatz

3.1.1. OR 206

3.1.1.1. Lieferant*in ersetzt mangelhaften durch einen einwandfreien Artikel

3.2. Minderung

3.2.1. OR 205

3.2.1.1. Lieferant*in gewährt Käufer*in eine Preisermässigung (Rabatt)

3.3. Wandelung

3.3.1. OR 205

3.3.1.1. Lieferant*in und Käufer*in vereinbaren, dass sie vom Kaufvertrag zurücktreten

3.4. Kulanz

4. Liefertermine

4.1. Mahnkauf

4.1.1. keinen fixen Liefertermin

4.1.1.1. Nachtermin setzten

4.1.1.1.1. wird zum Fixkauf

4.2. Fixkauf

4.2.1. einen fixen Liefertermin

4.2.1.1. Schadensersatz