BAG >>> INTEGRATION Berufsschule für Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik 1060Wien Christian Unger

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1. Berufsschule (inkl. Schulpsychologie)

2. >>> BAG §8b <<< "IBA" Integrative-Berufsausbildung

2.1. IBA §8b - Abs.1

2.1.1. Verlängerte Lehrzeit

2.1.1.1. Formale Gleichstellung mit regulärem Lehrling

2.1.2. Dauer: Verlängerung um max. 1 Jahr

2.1.3. Berufsschulpflicht: Personen, die im Rahmen einer IBA gemäß Abs.1 auswegbildet werden, sind hinsichtlich der Berufsschulpflicht Lehrlingen gleichgestellt.

2.1.4. BAS

2.2. IBA §8b - Abs.2

2.2.1. TQ - Teilqualifikation

2.2.2. Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes

2.2.3. Dauer: Ausbildung kann zwischen 1 und 3 Jahre betragen

2.2.4. Berufsschulpflicht: Für Personen, die im Rahmen einer IBA gemäß Abs.2 ausgebildet werden, besteht nach Maßgabe der Festlegungen gemäß §8 die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der Berufsschule.

2.2.5. BAS

3. Voraussetzungen für IBA:

3.1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterichtet wurden

3.2. Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss

3.3. Behinderte im Sinne des Behinderten-Einstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes

3.4. Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis als Lehrling gemäß §1 (BAG) angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle im Sinne des §1 (BAG) gefunden werden kann!

4. Was ist guter Unterricht? ...in der IBA-Ausbildung:

4.1. klare Strukturierung des Unterrichts

4.2. hoher Anteil echter Lernzeit

4.3. lernförderliches Klima

4.3.1. durch gegenseitigen Respekt, verlässlich eingehaltene Regeln, Verantwortungsübernahme, Gerechtigkeit und Fürsorge

4.4. inhaltliche Klarheit

4.4.1. durch Verständlichkeit der Aufgabenstellung, Plausibilität des thematischen Gangs, Klarheit und Verbindlichkeit der Ergebnissicherung

4.5. sinnstiftendes Kommunizieren

4.5.1. durch Planungsbeteiligung, Gesprächskultur, Sinnkonferenzen, Lerntagebücher und Schülerfeedback

4.6. individuelles Fördern

4.6.1. durch Freiräume, Geduld und Zeit; durch innere Differenzierung und Integration; durch individuelle Lernstandsanalysen und abgestimmte Förderpläne; besondere Förderung von Schüler/innen aus Risikogruppen

4.7. intelligentes Üben

4.7.1. durch Bewusstmachen von Lernstrategien, passgenaue Übungsaufträge, gezielte Hilfestellung und freundliche Rahmenbedingungen

4.8. Methodenvielfalt

4.9. transparente Leistungserwartungen

4.10. vorbereitete Umgebung

5. Unterricht und Schule:

5.1. Guter Unterricht und gute Schule stehen in enger Beziehung:

5.2. Anerkennung der Heterogenität!!! ...unsere Schulen reagieren auf Unterschiede, Differenzen oder Ungleichheiten noch immer mit >>>

5.2.1. Ausschluss (bzw. Ignorieren der Existenz)

5.2.2. Segregation

5.2.3. Assimilation (bzw. Ignorieren der Differenz)

5.2.4. Heterogentität und Polyvalenz (der Begriff Polyvalenz meint Gleichwertigkeit bzw. Gleichberechtigung von Verschiedenem)

6. >>> BAS <<< Berufsausbildungsassistenz

6.1. Was ist die BAS ?

6.1.1. Die BAS begleitet und unterstützt benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung während der integrativen Berufsausbildung. Die BAS ist Informationsdrehscheibe und Ansprechpartner für alle am Ausbildungsprozess beteiligten Personen!

6.2. Wer sind die Partner der BAS ?

6.2.1. Jugendliche (Lehrling, Teilqualifikant)

6.2.2. deren Eltern, Erziehungsberechtigte

6.2.3. Lehrbetrieb, Trägereinrichtung

6.2.4. weitere Kooperationspartner sind JobCoaching, Sozialarbeiter/innen, Clearingstellen, Psycholog/innen, AK, WKO, AMS, Nachhilfelehrer/innen, ...

7. Auszug> Aufgaben der BAS:

7.1. Organisation der Lernbegleitung und pädagogischen Begleitmaßnahmen im Berufsschulunterricht

7.2. Organisation von Hilfsmitteln in der Berufsschule

7.3. Koordination und Vernetzung mit Vertreter/innen von Lehrbetrieben, Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz und Schulerhaltern

7.4. Krisenintervention - privat, schulisch oder im Ausbildungsbetrieb

7.5. laufende Beobachtung des Lernfortschrittes

7.6. Organisation von Lernchoaching / Nachhilfe

7.7. Durchführung von Beratungsgesprächen mit allen Beteiligten

8. Teamarbeit und Integration

8.1. Akzeptanz der Teamarbeit:

8.1.1. Teambereitschaft

8.1.1.1. WOLLEN! Für die Teampartner/innen muss ein Motiv erkennbar sein, das das Handeln unterstützt.

8.1.1.2. SOLLEN! Für die Teampartner/innen muss es einen klar formulierten Teamauftrag geben.

8.1.2. Teamfähigkeit

8.1.2.1. KENNEN! Die Kriterien für erfolgreiches gemeinsames Handeln müssen bekannt sein.

8.1.2.2. KÖNNEN! Teamentwicklung hat immer mit Übung zu tun und ist einem ständigen Erneuerungsprozess unterworfen.

8.2. IBA-Koordinator/in

8.2.1. Aufgaben:

8.2.1.1. Erstellen von Lehrplänen für TQ

8.2.1.2. Kontrolle der Lehrverträge

8.2.1.3. Spzialbetreuung von IBA-Schüler/innen

8.2.1.3.1. z.B. Erstellen von Kompetenzblättern

8.2.1.4. Teamkonferenzen

8.2.1.4.1. Organisation, Teamkoordination

8.2.1.5. Kontakte mit Hilfsorganisationen

8.2.1.5.1. z.B. Gebärdensprachdolmetsch

8.2.1.6. Beratung von Lehrer/innen und Klassenvorständen

8.2.1.7. Hospitation und Hilfe in problematischen Klassen

8.2.1.8. Beratung der Direktion über Begleitlehrer/innen-Einsatz

8.2.1.9. Organisation von Förderunterricht

8.2.1.9.1. Vorschlag für Direktion

8.2.1.10. Entwicklung von Förderplänen für die einzelnen Schüler/innen