Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
von Matthias Spielkamp

1. Warum überhaupt ein Leistungsschutzrecht?
1.1. Verlage sollen im Online- Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler
1.1.1. Gibt es Presseverlage im Internet?
1.1.1.1. Das Internet ist das Internet ist das Internet - es gibt nur Inhalteanbieter.
1.1.1.2. Es gibt eine "elektronische Presse" in dem Sinn, dass besonders schützenswerte Inhalteanbieter existieren.
1.1.1.2.1. Nein. Der Markt regelt das. Wenn die Gesellschaft Journalismus braucht, wird es Geschäftsmodelle geben, die ihn ermöglichen.
1.1.1.2.2. Ja, denn der Markt regelt nicht alles, z.B. sorgt er nicht dafür, dass der Journalismus seine Aufgabe als vierte Gewalt übernehmen kann.