Vertragliche Leistungsstörungen

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Vertragliche Leistungsstörungen von Mind Map: Vertragliche Leistungsstörungen

1. Der Gläubiger nimmt eine Leistung nicht an

1.1. evtl. Gläubigerverzug

1.1.1. Der Schuldner bietet..

1.1.2. ...die Leistung..

1.1.3. ..zur rechten Zeit...

1.1.4. ..am rechten Ort..

1.1.5. ..in der richtigen Menge an.

1.1.6. Gläubiger nimmt nicht an.

1.2. §§ 293, insb. 300 BGB

1.3. Schuldner wird bei leichter Fahrlässigkeit frei

2. "Der Vertrag ist noch gar nicht geschlossen",....

2.1. ...aber "angebahnt" c. i . c.

2.2. §§ 280, 311 (2), 241(2) BGB

2.3. culpa in contrahendo

3. "Durch den Vertrag ist die Situation schlimmer geworden"

3.1. =pVV

3.1.1. Der Schuldner hat etwas getan...

3.1.2. ..was er nicht tun sollte.

3.1.3. §§ 280, 282, 241 (2) BGB

3.1.4. positive Vertragsverletzung

4. ⓒ Dr. Marius Ebert

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5. "Das Teil ist defekt"

5.1. = Schlechterfüllung

5.1.1. bei Kaufvertrag

5.1.1.1. §§ 433 ff. insb. § 437 BGB

5.1.1.1.1. 2-stufiges Prinzip

5.1.2. Rücktritt

5.1.2.1. über §§ 323, 324 BGB

5.1.2.1.1. Prüfen ob...

5.1.2.1.2. ...gegenseitiger Vertrag

6. "Das Teil existiert nicht mehr"

6.1. evtl. Unmöglichkeit ("Nichterfüllung")

6.1.1. a) bei Stückschuld

6.1.2. b) bei Konkretisierung einer ....

6.1.3. ...Gattungsschuld zur Stückschuld

6.1.3.1. § 243 (2) BGB

6.1.4. keine Unmöglichkeit

6.1.4.1. bei Gattungsschuld

7. "Das Teil wird zu spät geliefert"

7.1. = Schuldnerverzug (Späterfülllung)

7.2. Der Gläubiger will es noch

7.2.1. Verzögerungsschaden

7.2.1.1. §§ 280, 286 BGB

7.3. Der Gläubiger will es nicht mehr

7.3.1. Schadensersatz statt der Leistung

7.3.1.1. §§ 280, 281 BGB

8. zu prüfen:

8.1. Einordnung

8.1.1. 5 Leistungsstörungen d. Schuldner

8.1.2. 1 Leistungsstörung d. Gläubiger, Gläubigerverzug

8.2. a) Liegt ein Vertrag vor?

8.2.1. evtl. Kaufvertrag oder

8.2.1.1. §§ 433 ff.

8.2.1.2. 2. Buch, BT

8.2.2. ..eine andere Vertragsform?

8.2.3. Kein Vertrag: evtl. Delikthauftung § 823 ff. BGB

8.3. b) Was ist passiert?

8.3.1. Welche Leistungsstörung liegt vor?

8.3.2. Siehe unten