PFK/Befristung ohne sachlichen Grund
von Marius Ebert

1. Ältere Arbeitnehmer § 14 (3) TzBfG
1.1. mind. 52 Jahre alt
1.2. AN muss mindestens 4 Monate ....
1.3. ..gemeldet arbeitslos gewesen sein.
1.4. max. 5 Jahre erlaubt
1.5. häufiger als 3mal verlängern auch erlaubt
2. Anschlussbefristung nach 2 (4) Jahren
2.1. nur mit sachlichem Grund möglich
3. ⓒ Dr. Marius Ebert
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4. Rechtsgrundlage
4.1. Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG
5. Möglichkeiten
5.1. § 14 (2) TzBfG: 2 Jahre mit 3facher Verlängerungsmöglichkeit
5.2. Achtung: Verlängerung, nicht Veränderung
5.3. § 14 (2a): bei Existenzgründung
5.3.1. 4 Jahre mit häufigerer ...
5.3.2. ...Verlängerungsmöglichkeit
5.4. Gilt nur bei Neueinstellung
5.4.1. § 14 (2) TzBfG