BW/Kündigung von leitenden Angestellten
von Marius Ebert
1. Leitender Angestellter nach KSchG
1.1. Soziale Rechtfertigung nötig
1.2. kein Einspruch beim BR nach § 3 KSchG
1.3. § 9 KSchG: keine Begründung des AG erforderlich...
1.4. ...wenn der Arbeitsvertrag gegen Abfindung aufgelöst wird.
1.5. Vorstand, Geschäftsführer
1.5.1. Keine soziale Rechtfertigung nötig.
1.5.2. Diese Personengruppe hat...
1.5.3. i.d.R. befristete Arbeitsverträge.
2. Leitender Angestellter nur nach BetrVG
2.1. BR muss nicht gehört werden
2.1.1. § 102 BetrVG gilt nicht
2.2. Einspruchsrecht beim BR nach § 3 KSchG
2.2.1. Kein Widerspruchsrecht...
2.2.2. ...des BR nach § 102 BetrVG
2.3. KSchG gilt
2.3.1. Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein
3. ⓒ Dr. Marius Ebert
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4. Grundregel
4.1. Leitende Angestellte haben...
4.1.1. ....höhere Treuepflichten und...
4.1.2. ..geringere Schutzrechte.
5. Beachte: Sprecherausschuss
5.1. Nach § 31 (2) Sprecherausschuss-Gesetz...
5.2. ...muss der Sprecherausschuss ....
5.3. ...gehört werden, sonst....
5.4. ...ist die Kündigung unwirksam.
5.5. Bildung...
5.5.1. ...bei mindestens 10 leitenden Angest.
6. Begriffsdefinition "leitender Angestellter"
6.1. nach § 5 BetrVG
6.1.1. a) zur selbständigen Einstellung u. Entlassung berechtigt.
6.1.2. b) unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmend.
6.2. nach§ 14 KSchG
6.2.1. a) zur Einstellung oder Entlassung berechtigt.
6.2.2. b) Geschäftsführer, Betriebsleiter o.ä.
6.3. Betriebsverfassungs-Gesetz...
6.3.1. ...stellt eher auf die Aufgabe ab (was man tut)
6.4. Kündigungsschutz-Gesetz...
6.4.1. ....stellt eher auf die Position ab (was man ist)