
1. 1. Antrag des AN
1.1. AN kann nun Antrag stellen...
1.1.1. ..das Arbeitsverhältnis....
1.1.2. ..gegen Abfindungszahlung...
1.1.3. ...zu beenden.
1.2. ..wenn Fortsetzung....
1.3. ...für ihn nicht zumutbar.
1.3.1. z. B seelische Belastung durch...
1.3.2. ... Gerichtsverfahren zu groß.
1.4. § 9 (1) Satz 1 KSChG
1.5. Antragsstellung
1.5.1. Der Richter fragt...
1.5.2. ...zuerst den AN..
1.5.3. ob er einen Antrag...
1.5.4. ...nach § 9 KSchG stellen will.
2. 2. Antrag des AG
2.1. Gleiche Ausgangssituation:
2.2. AN hat gewonnen...
2.2.1. ...Kündigung war nicht ....
2.2.2. sozial gerechtfertigt,...
2.2.3. ...Arbeitsverhältnis besteht fort.
2.3. Auch AG kann Antrag stellen...
2.3.1. ..das Arbeitsverhältnis....
2.3.2. ..gegen Abfindungszahlung...
2.3.3. ..zu beenden.
2.4. Aber: Begründung
2.4.1. Keine den Betriebszwecken....
2.4.2. ..dienliche Zusammenarbeit ...
2.4.3. ..mehr möglich.
2.4.4. § 9 (1) Satz 2 KSChG
2.4.5. Bei leitenden Angestellten..
2.4.5.1. ..nach § 14 KSchG...
2.4.5.2. ...keine Begründung nötig.
2.4.5.3. § 14 KSchG
2.4.5.4. Fazit: hier kann sich...
2.4.5.5. ...der AG "freikaufen".
3. Ausgangssituation
3.1. Kündigungsschutzklage des AN
3.2. Das Gericht entscheidet:
3.3. AN hat gewonnen...
3.3.1. ...Kündigung war nicht....
3.3.2. ...sozial gerechtfertigt...,
3.3.3. ...Arbeitsverhältnis besteht fort.