BW/Handelsregister
von Marius Ebert

1. Zugriff
1.1. Jeder ohne Nachweis
1.2. Öffentlichen Glauben
1.2.1. Alles, was dort steht, ....
1.2.2. ...muss man gegen sich gelten lassen.
1.2.2.1. positive Publizität § 15 (2) HGB
1.2.2.2. Was eingetragen ist, gilt.
1.2.3. Alles was dort nicht steht...
1.2.4. ...muss man nicht gegen sich gelten lassen.
1.2.4.1. Negative Publizität § 15 (3) HGB
1.2.4.2. Was nicht eingetragen ist, gilt nicht.
1.2.5. Voraussetzung: Gutgläubigkeit
2. Wirkung
2.1. deklaratorisch = bekanntmachend
2.1.1. z.B. Prokuraerteilung
2.2. konstitutiv = rechtsbegründet
2.2.1. z.B. GmbH-Gründung