NICHTIGKEIT von Verträgen http://lernblog.net

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1. Sittenwidrig (§138)

1.1. Ausbeutung:

1.1.1. der Zwangslage

1.1.2. der Unerfahrenheit

1.1.3. des Mangels des Urteilsvermögens

1.1.4. erhebliche Willensschwäche

1.2. auffälliges Mißverhältnis entgegen der Leistung stehend

2. BGB Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten"

2.1. Die Ausnahme bestätigt die Regel!

3. Vertstoß Formvorschriftn §125

3.1. Formvorschriften

3.1.1. Schriftform §126

3.1.2. Elektronische Form §126a

3.1.3. Textform §126b

3.1.4. Notarielle Beurkundung §128

3.1.5. Öffentliche Beglaubigung §129

3.2. Mietrecht §550- Mietvertrag ohne Formeinhaltung ist auf unbestimmte Zeit gültig.

4. gesetzliches Verbot §134

5. Scherzgeschäfte §118

6. Scheingeschäfte §117

7. Verträge mit Geschäftsunfähigen §105

7.1. Kinder unter 7 Jahren

8. bekannter Vorbehalt §116