ANFECHTUNG von Willenserklärungen §119 http://lernblog.net

Jetzt loslegen. Gratis!
oder registrieren mit Ihrer E-Mail-Adresse
ANFECHTUNG von Willenserklärungen §119 http://lernblog.net von Mind Map: ANFECHTUNG von Willenserklärungen §119 http://lernblog.net

1. VERTRAG IST WIRKSAM aber...

1.1. Anfechtung wegen:

1.1.1. Irrtum §§119,120

1.1.2. Drohung §123 Abs.1

1.1.3. arglistiger Täuschung §123 Abs. 1

2. Anffechtung wegen IRRTUMS

2.1. Irrtum ist unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung

2.2. ARTEN der Anfechtung

2.2.1. Erklärungsirrtum §119 Abs.1

2.2.2. Inhaltsirrtum §119 Abs.1

2.2.3. Eigenschaftsirrtum § Abs. 2

2.2.4. wegen falscher Übermittlung §120

2.3. Anfechtungsfrist

2.3.1. unverzüglich bei erfahren des Anfechtungsgrund §121 Abs. 1

2.3.2. Anfechtungsrecht erlischt nach 10 Jahren entgültig §121 Abs. 2

3. Anfechtung wegen ARGLISTIGER TÄUSCHUNG §123

3.1. Arglist setzt Vorsatz voraus, Fahrlässigkeit reicht nicht.

3.2. Verletzung der Aufklärungspflicht

4. Anfechtung wegen DROHUNG §123

4.1. Anfechtungsfrist ein Jahr ab Kenntnis einer widerrechtlichen Drohung

4.2. Ernsthafe Ankündigung eines Übels sollte eine (Willens-)Erklärung nicht abgegeben werden wollen.