1. stationär
1.1. Übernahme der Krankenhauskosten bei medizinischer Notwendigkeit, zeitlich unbegrenzt
1.2. Unterbringung im Mehrbettzimmer
1.3. eingeschränkte Krankenhauswahl
1.3.1. eingeschränkte Arztwahl
1.3.1.1. Behandlung durch den diensthabenden Arzt
1.3.2. Einweisung in das nächste, kostengünstigste und geeignete Krankenhaus
1.4. Zuzahlung 10€ a 28 Tage je Jahr
1.5. Eingeschränkte Leistung bei modernen und schonende Behandlungsformen
1.6. Rettungsfahrten zum Krankenhaus
1.6.1. Zuzahlung mindestens 5 und maximal 10 Euro (grundsätzlich gilt 10% des Fahrpreises)
2. Zusatzversicherung in der PKV
2.1. stationär
2.1.1. Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer
2.1.2. wahlärztliche oder belegärztliche Behandlung
2.1.3. Leistungen durch Beleghebammen und Belegentbindungshelfer
2.1.4. Krankenhaustagegeld
2.2. ambulant
2.2.1. Heilpraktiker
2.2.2. Sehhilfe
2.2.3. freie Krankenhauswahl
2.2.4. Zahnzusatz
3. ambulant
3.1. freie kassenärztliche Arztwahl
3.2. Zahnbehandlung
3.2.1. Zahnersatz
3.2.1.1. 50% Kostenübernahme
3.2.2. Prophylaxe bis zum 18. Lebensjahr
3.2.3. Kieferorthopädische Behandlung
3.2.3.1. Nur für Kinder und Jugendliche
3.2.3.1.1. 80 % Kostenübernahme
3.2.4. Grundversorgung
3.2.4.1. Verhütung
3.2.4.2. Vorsorge
3.2.4.3. Keine modernen zahnerhaltenden Maßnahmen
3.2.4.4. Früherkennung
3.3. Keine Leistung
3.3.1. Sehhilfen
3.3.2. Heilpraktikerleistung
3.4. Eingeschränkte und altersabhängige Vorsorgeuntersuchungen
3.5. Zuzahlung
3.5.1. Arznei- und Verbantsmittel
3.5.1.1. Rezeptpflichtige
3.5.1.1.1. mindestens 5 und maximal 10 Euro (grundsätzlich gilt 10% des Preises)
3.5.1.2. Rezeptfrei
3.5.1.2.1. Keine Kostenübernahme der Kranenkassen
3.5.2. Heil- und Hilfsmittel
3.6. Impfungen
3.6.1. Kostenübernahme
3.6.1.1. Vom RKI empfohlene Impfung
3.7. Vorsorgeuntersuchungen
3.8. Geburt
3.8.1. Geburtshäuser
3.8.2. Hebammen
3.9. Ambulante Operationen müssen patientengerecht und nach wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen
3.10. Fahrkosten
3.10.1. vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen übernehmen
3.10.1.1. mindestens 5 und maximal 10 Euro (grundsätzlich gilt 10% des Preises)
3.11. Haushalthilfe
3.11.1. wenn ihnen und/oder Angehörige die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
3.12. Pflege
3.12.1. Häusliche Krankenpflege
3.12.1.1. Kostenübernahme wenn Patient und/oder Angehörige nicht selber leisten können
3.12.1.1.1. Grundpflege
3.12.1.1.2. hauswirtschaftliche Versorgung
3.12.1.1.3. Behandlungspflege