1. Funktionen der Verfassung
1.1. Hauptfunktionen
1.1.1. Ordnungs- & Organisationsfunktion
1.1.1.1. sichert Handlungsfähigkeit durch Zuweisung von Zuständigkeiten
1.1.1.2. z.b BV 148 (Stellung)
1.1.1.3. Welche Normtypen dienen dieser Funktion?
1.1.1.3.1. Kreationsnorm
1.1.1.3.2. Kompetenznorm
1.1.1.3.3. Verfahrensnorm
1.1.1.3.4. Gewährleistungsnorm
1.1.2. Machtbegrenzungs-und Freiheitsgewährleistungsfunktion
1.1.2.1. sichert Freiheit der Bürger und begrenzt die Macht des Staates
1.1.2.2. z.b BV Art 5 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
1.1.2.3. Welche Normtypen dienen dieser Funktion?
1.1.2.3.1. Verfassungsprinzipien
1.1.2.3.2. Grundrechtsnormen
1.1.3. Gestaltungs- & Steuerungsfunktion
1.1.3.1. bestimmt die inhaltliche Ausrichtung der Staatstätigkeit
1.1.3.2. z.b BV Art 2 (Zweck)
1.1.3.3. Welche Normtypen dienen dieser Funktion?
1.1.3.3.1. Zielnormen
1.1.3.3.2. Aufgabennormen
1.2. weitere Funktionen
1.2.1. Orientierungsfunktion
1.2.1.1. Vermittelt ein Bild des Staates und seiner Funktion
1.2.2. Legitimationsfunktion
1.2.2.1. Demokratische Abstützung der Rechtsordnung
1.2.3. Integrationsfunktion
1.2.3.1. Fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt
1.2.4. Einbettungs- & Brückenfunktion
1.2.4.1. Ordnet Beziehung zur internationalen Gemeinschaft
1.2.4.2. wie Verhältnis Landesrecht/Völkerrecht
2. Definition
2.1. Grundsätzlich
2.1.1. materiell
2.1.1.1. Die Gesamtheit besonders wichtigen Normen betreffend Staat & Verhältniss zu Individuum
2.1.1.2. merke: er gibt nach wie vor Normen, die es nicht verdienen in der BV zu stehen, aber dennoch drinn sind
2.1.2. formell
2.1.2.1. Die Gesamtheit der Normen in der Verfassungsurkunde
2.2. "moderne" Verfassung
2.2.1. Form: schriftliche Urkunfe, einseitiger Erlass, erhöhte Geltungskraft, erschwerte Abänderbarkeit,
2.2.2. Inhalt: Umfassender Geltungsanspruch, sichert Grund- und Freiheitsrechte des Individuums, Volkssouveränität, Gewaltenteilung
3. Stukturprinzipien
3.1. Rechtsstaatlichkeit
3.1.1. Formell-verfahrensmässige Elemente
3.1.1.1. Rechtsbindung
3.1.1.2. Rechtssicherheit
3.1.1.3. Gerichtlicher Rechtsschutz
3.1.2. Materielle Elemente
3.1.2.1. Schutz individueller Freiheiten
3.1.2.2. Schutz grundlegender Rechte
3.2. Demokratie
3.2.1. Volkssouveränität: Rückführung aller Staatsgewalt auf das Volk
3.2.2. Forderung nach Partizipation (Teilhabe) des Volkes am staatlichen Entscheidungsprozess; D.h Wahlrecht und u.U weitere direkt-demokratische Elemente
3.3. Bundesstaatstlichkeit
3.3.1. Begriffe zur Bundesstaatlichkeit werden nicht explizit erwäht
3.3.2. Bsp:
3.3.2.1. Kompetenz und Aufgabenverteilung zw Bund und Kantonen (Art 42 ff. BV))
3.3.2.2. Schutz der gliedstaatlichen Autonomie (Art. 3 BV)
3.3.2.3. Gegenseitige Rücksichtnahme (Art. 44 BV)
3.3.2.4. Aufzähling der 26 Kantone (Art 1. BV)
3.4. Sozialstaatlichkeit
3.4.1. Selbstverantwortung: Die Pflicht jedes Individuum nach besten Kräften für das eigene Wohl und Auskommen zu sorgen
3.4.2. Solidarität: Gleichmässige Verteilung der Laster der Öffentlichkeit
3.4.3. Subsidiarität: Übergeordnete Einheiten übernehmen nur Aufgaben, welche die Leistungsfähigkeit der untergeordneten Einheiten übersteigen (Analogie: Gewährleistungsstaat)
3.4.4. Bsp:
3.4.4.1. Präambel
3.4.4.2. Art. 2 BV
3.4.4.3. Kompetenznormen wie Art. 111 und 112 BV (AHV, IV)
3.4.4.4. Sozialziele in Art 42 BV
3.4.4.5. Div. Grundrechte (Grundschulunterricht, Hilfe in Notlagen, unentgeltliche Rechtspflege)
4. Änderung der Verfassung
4.1. Maßgebende Faktoren bezüglich Änderung
4.1.1. Anzahl verfassungsgebenden Organe
4.1.2. Verfahrenshürden (z.b qualifizierte Mehrheit)
4.1.3. Recht zur Initiierung einer Verfassungsänderung
4.1.4. Politische Kultur
4.2. Arten der Verfassung (bezüglich ihrer Änderbarkeit)
4.2.1. flexible Verfassung
4.2.1.1. Änderung ist leicht (z.b Schweiz (jedoch umstritten)
4.2.1.2. hat Vor und Nachteile
4.2.1.2.1. Vorteil: Anpassung an wandelnde Bedingungen
4.2.1.2.2. Nachteil: Gefahr der Aushöhlung, Tyrannei knapper Minderheiten
4.2.2. starre Verfassung
4.2.2.1. Änderung ist schwierig (z.b USA)
4.2.2.2. hat Vor- und Nachteile
4.2.2.2.1. Vorteil: Schaft Stabilität
4.2.2.2.2. Nachteil: Kann zu Blockierungen führen
5. Auslegung
5.1. Gründe für Auslegung
5.1.1. Hoher Abstraktionsgrad der Normen
5.1.2. Anwendungsfälle sind bei Verfassungsgebung nur bedingt vorhersehbar
5.1.3. Viele Bestimmungen sind sehr offen und weit formuliert
5.1.4. lange Lebensdauer der einzelnen Normen (erschwerte Abänderbarkeit)
5.1.5. mangelnde bzw. umstrittene Justiziabilität
5.2. Auslegungsmethoden
5.2.1. Grammatikalische Auslegung
5.2.1.1. stellt Wortlaut, Wortsinn sowie Sprachgebrauch ab
5.2.1.2. Schweiz: drei Amtssprachen sind als gleichartig zu betrachten
5.2.2. Systematische Auslegung
5.2.2.1. bestimmt Sinn der Rechtsnorm durch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen sowie durch deren (systematischen und logischen) Zusammenhang
5.2.3. Historische Auslegung
5.2.3.1. Subjektiv-historisch: Fragt nach dem subjektiven Willen des konkreten historischen Gesetzgebers
5.2.3.2. Objektiv-historisch: Fragt nach der Bedeutung der Norm, die ihr durch die allgemeine Betrachtung zur Entstehungszeit gegeben wurde.
5.2.4. Zeitgemässe Auslegung
5.2.5. Teleologische Auslegung
5.2.5.1. Sinn und Zweck einer Norm ist von vorrangiger Bedeutung. Es gilt, die mit der Norm verbundene Zweckvorstellung nach Vorgaben des Gesetzgebers zu ermitteln
5.2.5.2. Immer nur in Verbindung mit anderen Auslegungselementen verwenden
5.3. Auslegung Normtext
5.3.1. Anwendung der Auslegungselemente
5.3.1.1. Ausgangspunkt bildet stets der Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung)
5.3.1.2. Anschliessend wird überprüft, ob die anderen Auslegungselemente zum gleichen Ergebnis führer
5.3.1.3. Fall nicht, ist abzuwägen, welche Auslegung überzeugender ist
5.3.1.4. Diese Abwägung muss offengelegt und begründet werden
5.3.2. Es herrscht Methodenpluralismus
5.3.2.1. nicht methodenwillkür
5.3.2.2. sondern es werden alle relevanten Konkretisierungselemente ausgewogen
5.3.2.3. Das Ergebnis muss sich nach der Methode richten, nicht die Methode nach dem Ergebnis
5.4. Verfassungskonforme Auslegung (???)
5.4.1. Wahl zwischen mehreren Auslegungsargumenten
5.4.2. Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen
6. Hütung der Verfassung
6.1. Traditionale Sicherung (z.b Monarch (Sanktionsrecht, Eid, ...))
6.1.1. Der Staatspräsident entweder unter traditionell oder unter politisch demokratisch eingeordnet werden
6.2. Politisch-demokratische Sicherung (z.b Volk, Parlament, Präsident (Referendum, Kontrolle))
6.3. Rechtsstaatlich-justizielle Sicherung (z.b Gerichte (Verfassungsbeschwerde, Organklage))
7. Kantonsverfassung
7.1. muss mit Bundesrecht übereinstimmen (sämtliches Bundesrecht auf jeder Stufe)
7.2. muss demokratisch sein (Art. 51 Abs. 1 BV)
7.2.1. gewähltes Parlament, Grundsatz der Gewaltenteilung
7.2.2. Teil- und Totalrevisionen müssen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. mit Initiativrecht auf verfassungsrevision
7.2.3. Kein Idealschema der Demokratie verlangt
7.3. Bindung BG an Kantonsverfassung
7.3.1. keine abstrakte Normenkontrolle der Kantonsverfassung
7.3.1.1. Abstrakte Normenkontrolle: Überprüfung einer Norm auf ihre Rechtsmässigkeit unabhängig von einem konkreten Anwendungsakt
7.3.2. allerdings eine akzessorische Normenkontrolle durch BG in konkreten Anwendungsfällen zulässig
7.3.2.1. akzessorische (konkrete) Normenkontrolle: Vorfrageweise Überprüfung eines anzuwendenden Rechtssatzes im Zusammenhang mit konkreten Einzelfall auf Recht- und Verfassungsmässigkewut durch das Gericht