1. Verordnungen & Gesetze
1.1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1.2. Handwerksordnung
1.3. spezielle Ausbildungsordnungen
1.4. Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
1.4.1. Ausbildungsberufsbild
1.4.2. Ausbildungsrahmenplan
1.4.3. Prüfungsanforderungen
1.4.4. Kommunal- und Landesverwaltung
1.4.4.1. besondere Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
1.4.4.2. besondere Ausbildungsinhalte
1.4.4.3. Verfahrensablauf bei Prüfungen
2. Dauer
2.1. 36 Monate Aubildungsdauer (§2 Berusbildungsverordnung für Verwaltungsfachangestellte)
2.2. Verkürzen
2.2.1. Vorausetzungen gemäß §§ 7, 8 BBiG
2.2.2. Zuständige Stelle muss zustimmen
2.2.3. betriebliche & schulische berufsbezogenen Leistungen müssen es rechtfertigen
2.2.4. Gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und des Ausbilders gemäß §7 Abs. 2 BBiG
2.3. Verlängerung
2.3.1. Zuständige Stelle muss zustimmen
2.3.2. Verlängerung in Ausnahmefällen (z. B. Krankheiten)
2.3.3. Auf Antrag des bzw. der Auszubildenden, um Ausbildungsziel zu erreichen
2.3.4. Bei Nichtbestehen verlängert sich die Ausbildungszeit auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung
2.3.4.1. Verlängerung bei Nichtbestehen höchstens um ein Jahr (§ 16 Abs. 1 TVAöD)
2.3.4.2. zweimalige Wiederholungsmöglichkeiten innerhalb eines Jahres
2.4. Berufausbildungsverhältnis endet gemäß § 21 BBiG mit Ablauf der Ausbildungszeit
2.5. Ausbildung ist vor Ablauf der Ausbildungszeit mit der Bekanntage des Prüfungsergebnisses beendet, wenn die Abschlussprüfung bestanden wird
3. Zuständige Stellen
3.1. überwachen die Berfsausbildung
3.2. registrieren die Ausbildungsverhältnisse
3.3. entscheiden über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
3.4. nehmen die beruflichen Prüfungen ab
3.5. die zuständige Stellen für die öffentliche Verwaltung bestimmen die Länder und der Bund
3.5.1. kommunale Verwaltungsschulen
3.5.2. Studieninstitute
3.5.3. Landesbehörden
3.5.3.1. Bezirksregierungen
3.5.4. Bundesverwaltungsamt
3.6. für die meisten Berufe außerhalb der öffentlichen Verwaltung sind die Wirtschafts- und Berufskammern zuständig
3.6.1. Induestie- und Handelskammer
3.6.2. Handwerkskammer
3.6.3. Steuerberaterkammer
3.6.4. Ärztekammer
3.6.5. usw.
4. Ausbildungsorte
4.1. "Betrieb"
4.1.1. Gemeindeverwaltung
4.1.2. Landesbehörde
4.1.3. kirchliche Verwaltung
4.1.4. Industrie- und Handelkammer
4.2. Berufsschule
4.2.1. vermittelt fachliche sowie allgemeine Fähigkeiten
4.2.1.1. berufsfachliche Inhalte mehrere Fachrichtungen
4.2.1.1.1. Verwaltungsrecht
4.2.1.1.2. Verwaltungsbetriebslehre
4.2.1.1.3. Personalwirtschaft
4.2.1.1.4. Rechnungswesen
4.2.1.1.5. Datenverarbeitung
4.2.1.2. allgemeinbildenden Lerninhalte
4.2.1.2.1. kommunikative Fähigkeiten
4.2.1.2.2. staatsbürgerliche Fähigkeiten
4.2.2. bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan
4.3. dienstbegleitender Unterricht
4.3.1. kommunale Verwaltungsschulen, -seminare
4.3.2. Studieninstitute
4.3.3. Bundesverwaltungsamt
4.3.4. Landebehörden