1. Werkvertrag
1.1. Selbstständiger Unternehmer
1.2. Werkunternehmer
1.2.1. freie Zeiteinteilung
1.2.2. jederzeit vertretbar
1.2.3. eigene Betriebsmittel
1.3. Werkbesteller
2. Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)
2.1. Mitarbeiter eines Unternehmens
2.2. Arbeitnehmer
2.2.1. kein Erfolgsrisiko
2.2.2. keine Vertretung
2.2.3. verwendet Betriebsmittel vom Unternehmen
2.2.4. verpflichtet sich zur Arbeitsleistung
2.2.5. Pflicht zur Arbeit, Treue und Leistung von Schadenersatz
2.2.6. Erhalt von Entgelt und Fürsorge
2.3. Arbeitgeber
2.3.1. lägt Zeiteinteilung für Arbeitnehmer fest
2.3.2. Erhalt von Arbeitsleistung, Treue und Schadenersatz
2.3.3. Pflicht zur Entgeltzahlung und Fürsorge
2.4. Gegenseitigen Rechte und Pflichten von Nehmer und Geber geregelt
2.4.1. kann mündlich, schriftlich oder schlüssig abgeschlossen werden
2.5. Arbeitsverhältnisse
2.5.1. Dauer
2.5.1.1. Probearbeitsverhältnis
2.5.1.1.1. Erste Monat ist Probemonat
2.5.1.2. befristet
2.5.1.2.1. bestimmter Zeitpunkt endet der Vertrag (festgelegt)
2.5.1.3. unbefristet
2.5.1.3.1. endet erst bei Endigungsgrund, z.B. Tod, Kündigung
2.5.2. Tätigkeit
2.5.2.1. Angestellte
2.5.2.2. Arbeiter
2.5.2.3. Lehrling
2.6. Treuepflicht, die Verpflichtung des Arbeitnehmers die Interessen des Betriebes zu wahren ; endet nach Arbeitsverhältniss
2.7. Schadenersatzpflicht
2.7.1. Art des Verschuldens
2.7.1.1. Vorsatz
2.7.1.1.1. Schaden wird wissentlich und gewollt herbeigeführt -> Schaden ist voll zu ersetzen
2.7.1.2. Fahrlässigkeit
2.7.1.2.1. Schaden entsteht durch mangelnde Sorgfalt
2.7.1.3. entschuldbare Fehlleistung
2.7.1.3.1. Schaden wäre nur durch besondere Aufmerksamkeit zu verhindern gewesen -> Schaden muss nicht ersetzt werden
2.7.2. Arbeitgeber
2.7.2.1. Haftet dem Geschädigten für Gehilfen
2.7.3. Arbeitnehmer
2.7.3.1. Muss teil des Schadens ersetzen
2.7.4. Geschädigter
2.7.4.1. Arbeitnehmer fügt bei Ausführung des Auftrages Kunden einen Schaden zu
3. Verfassung
4. Gesetze
5. Verordnungen
6. Kollektivvertrag
6.1. ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Interressensvertretungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6.2. Regeln, die Vertragsparteien jedoch nicht ausnützen müssen
6.2.1. Mindestgehälter
6.2.2. Zulagen für Überstunden
6.2.3. Sonderzahlungen
6.2.4. Freizeitansprüche bei Arbeitsverhinderung
6.2.5. Kündigungsfristen
6.3. gliert sich in
6.3.1. Arbeitnehmervertretung ÖGB
6.3.1.1. Angestelltenkollektivvertrag
6.3.2. Arbeitgebervetretung WKO
6.3.2.1. Arbeiterkollektivvertrag
7. Betriebsvereinbarung
8. Arbeitsverfassungsrecht
8.1. Betriebshauptversammlung (Belegschaftsorgane ab min. 5 Mitarbeiter)
8.1.1. Gruppenversammlung der Arbeiter
8.1.1.1. Wahlvorstand
8.1.1.1.1. Arbeiter Betriebsrat 1/2 Betriebsausschuss
8.1.2. Gruppenversammlung der Angestellten
8.1.2.1. Wahlvorstand
8.1.2.1.1. Angestellten Betriebsrat 1/2 Betriebsausschuss
8.2. Betriebsversammlung
8.2.1. Wahlvorstand
8.2.1.1. Betriebsrat ( Vertretungsorgan gegenüber Arbeitgeber) Periode von 4 Jahre
8.2.1.1.1. Aktiv (Recht zu wählen)
8.2.1.1.2. Passiv (Recht, gewählt zu werden)
8.3. besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben
8.3.1. Betrieb 1
8.3.1.1. Arbeiterbetriebsrat
8.3.1.1.1. Betriebsräterversammlung
8.3.1.2. Angestelltenbetriebsrat
8.3.1.2.1. Betriebsräterversammlung
8.3.2. Betrieb 2
8.3.2.1. Arbeiterbetriebsrat
8.3.2.1.1. Betriebsräterversammlung
8.3.2.2. Angestelltenbetriebsrat
8.3.2.2.1. Betriebsräterversammlung
8.3.3. Betrieb 3
8.3.3.1. Betriebsräterversammlung
8.3.3.1.1. Zentralbetriebsrat
8.3.4. Betriebsvereinbarungen
8.3.4.1. Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber / schriftlich
8.3.4.1.1. von Betriebsrat und Betriebsinhaber abgeschlossen
9. Dienstvertrag(Arbeitsvertrag)
9.1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
9.1.1. Zeitablauf, Tod, Beendigung, Kündigung
9.1.1.1. Kündigungsfristen
9.1.1.1.1. Arbeitnehmer
9.1.1.1.2. Arbeitgeber
9.1.2. Änderungskündigung
9.1.3. Geschützte Arbeitnehmer
9.1.3.1. Mütter, Behinderte, Zivildiener, Karenz, Belegschafter
9.1.4. Vorzeitige Auflösung
9.1.4.1. Austrittsgründe
9.1.4.1.1. Gesundheitliche Gefährdung
9.1.4.1.2. Nichtbezahlung
9.1.4.2. Entlassungsgründe
9.1.4.2.1. dauernde Arbeitsunfähigkeit
9.1.4.2.2. Unterlassen der Arbeitsleistung
9.1.4.2.3. Verletzung der Pflichten aus Arbeitsvertrag
9.1.5. Ansprüche bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
9.1.5.1. Abfertigung
9.1.5.1.1. Auszahlbar oder Dienstgeber überlassen
9.1.5.2. Ersatz für nicht verbrauchten Urlaub
9.1.5.2.1. finanziellen Ersatz
9.1.5.3. Grund für Beendigung muss nicht angegeben werden
9.1.6. Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
9.1.6.1. Arbeitsgeber, persönliche Daten, Tätigkeit, Außbildungsmaßnahmen
9.1.7. Kündigungsschutz
9.1.7.1. Mitgliedschaft bei Gewerkschaft
9.1.7.2. Einberufung einer Betriebsversammlung
9.1.7.3. Bewerbung als Betriebsrat
9.1.7.4. Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson
9.1.7.5. Bevorstehende Einberufung zum Präsenzdienst
9.1.7.6. Geltendmachung
9.1.7.7. Arbeitnehmer Wirtschaftlich hart treffen würde
9.1.7.8. Mitwirkung des Betriebsrates
9.1.7.8.1. Verständigung des Betriebsrates durch Arbeitgeber von beabsichtigter Kündigung
9.1.8. Allgemeiner Entlassungsschutz
9.2. Arbeitszeit
9.2.1. Arbeit & Arbeitsbereitschaft
9.2.2. maximal 40 Stunden Normalarbeitszeit
9.2.3. 38,5 Stunden ohne Pausen
9.2.4. Normal Tagesarbeitszeit 8h
9.2.4.1. -> Mindesthalbstündige Pause nach 6h
9.2.5. Überstunden: Stunden über 40
9.2.6. Gleitzeit
9.2.6.1. Kernzeit
9.2.6.2. Rahmenzeit
9.3. Urlaub und Arbeitszeit
9.3.1. 30 Werktage und nach 25 Dienstjahren 36
9.3.2. Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
9.3.3. Verfällt wenn nicht in angefangenem Jahr aufgebraucht
9.3.4. Pflegefreistellung
9.3.5. Karenz bzw Mutterschaft
9.3.6. Verfällt wenn nicht in angefangenem Jahr aufgebraucht
10. Dienstvertrag(Arbeitsvertrag)
10.1. Betriebliche Schulungsmaßnahmen
10.1.1. Einschulung
10.1.2. Ausbildung
10.1.3. Kosten von Arbeitgeber zu übernehmen, außer schriftlich geändert
10.2. Fürsorgepflicht
10.2.1. Arbeitsbedingungen
10.2.2. Gleichbehandlung
10.3. Entgeltzahlungspflicht
10.3.1. Arbeiter: Lohn
10.3.2. Angestellte: Gehalt
10.3.3. Lehrlinge: Lehrlingsentschädigung
10.3.4. Beschäftigungsgruppen D, E F und G
10.3.5. Entgeltfortzahlung: Auch wenn keine Leistung erbracht wird