Bildrechte : Veröffentlichung

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Bildrechte : Veröffentlichung von Mind Map: Bildrechte : Veröffentlichung

1. Bildrechte im Internet

1.1. Was bedeutet all das nun für Sie, wenn Sie ein Bild auf Ihrer Webseite verwenden wollen? Haben Sie das Bild selbst geschossen und geklärt, ob abgebildete Personen sowie Objekte und Architektur abgebildet werden dürfen? Wenn Sie im Besitz der Bildrechte sind, dann können Sie das Bild frei verwenden. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass Bilder, die Sie einmal ins Netz gestellt haben, dort so gut wie immer verweilen und von jedem kopiert werden können. Bildrecht, InternetWenn Sie Fotos von Plattformen, sog. Stock-Archiven, oder aus Suchmaschinen zu verwenden, sollten Sie sich vorher die Nutzungsbedingungen zu den Bildrechten genau durchlesen. Nur selten darf Fotomaterial ohne die Erwähnung des jeweiligen Fotografen und der Veröffentlichungsplattform verwendet werden. Ein Beispiel für eine Fotoplattform mit Standardlizenzen ist Fotolia. Hier zahlen Sie eine Gebühr und können das Material für Ihre Seite und Social Media-Kanäle verwenden, müssen aber den Fotografen erwähnen. Eine Seite auf der Fotografen ihre Bilder sogar völlig kostenfrei anbieten ist Unsplash. Hier werden die Bilder im sogenannten Creative Commons 0 (CC0) oder Public Domain veröffentlicht. Aufgrund dieser uneingeschränkten Bildrechte sind diese Bilder vollkommen frei für jeglichen Zweck verwendbar und es muss nicht einmal der Fotograf genannt werden.

2. Diese Bildrechte müssen sie Beachten

2.1. Bildrecht, Fotograf, KameraMit einem Bild sind möglicherweise gleich eine ganze Reihe von Rechten verknüpft: Das Urheberrecht des Fotografen, Gegenstände, die selbst urheberrechtlich geschützt sind, (z. B. Architektur, Kunst), Nutzungs- und Verwertungsrechte für die, die das Bild in irgendeiner Weise verwenden, Persönlichkeitsrechte direkt oder indirekt dargestellter Personen (Artikel 1 und 2 im Grundgesetz), Eigentumsrecht für die aktuellen Eigentümer einer Reproduktion, aber ggf. auch für das dargestellte Eigentum, Hausrecht für die Räumlichkeiten, in denen ein Werk ausgestellt wird, oder für die Erlaubnis zur Anfertigung von Innenaufnahmen.

3. Bilderechte was ist erlaubt ?

3.1. Erlaubt

3.1.1. So geht es richtig:

3.1.2. Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers benutzen

3.1.3. Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren Sie Bilder & Fotos nicht einfach aus dem Netz. Veröffentlichen Sie die Bilder auch nicht.

3.1.4. Bilder nur über seriöse Webseiten und Bilddatenbanken buchen

3.1.5. Wenn Sie die Nutzungsrechte über Bilderdatenbanken erwerben, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass die Betreiber die Fotografen der Bilder auch wirklich um Erlaubnis gefragt haben. Ist das nicht der Fall, kann der Fotograf Sie aufgrund der Bildrechte abmahnen.

3.1.6. Auf die richtigen Nutzungsrechte achten

3.1.7. Wenn Sie die Bildrechte nur für Print erworben haben, dürfen Sie das Foto nicht bei Facebook benutzen.

3.1.8. "lizenzfrei" bedeutet nicht "rechtefrei"

3.1.9. Auch bei lizenzfreien Bildern kann der Fotograf bestimmte Regeln für die Benutzung seiner Bilder festlegen.

3.1.10. Namensnennung des Fotografen beachten

3.1.11. Jeder Fotograf hat ein Recht, als Urheber benannt zu werden. Wichtig: Der Fotograf, nicht die Plattform oder Bildagentur!

3.2. Achtung Falle

3.2.1. Bilder einfach aus dem Netz kopieren

3.2.2. Name des Fotografen nicht nennen

3.2.3. Bilder für Bereiche nutzen, für die keine Lizenz erworben wurde

3.2.4. Bilder bearbeiten, ohne das Bearbeitungsrecht erworben zu haben

3.2.5. Wenn Sie abgemahnt wurden, unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung.