Arbeitszeugnis GewO § 106 geregelt für AN; im BGB § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung für Freiberu...

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Arbeitszeugnis GewO § 106 geregelt für AN; im BGB § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung für Freiberuflern/Gewerbetreibende par Mind Map: Arbeitszeugnis GewO § 106 geregelt für AN; im BGB § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung für Freiberuflern/Gewerbetreibende

1. Bundesarbeitsgericht BAG; suche ist laut Dozent mühsam

2. Einfaches Zeugnis

2.1. 1. Form -> Firmenformular schreiben mit Firmenkopf

2.2. 2. Form -> Adressfeld muss frei bleiben

2.3. 3. Form -> Datum, Ort,

2.4. 4. Form und Inhalt -> Einleitungssatz Herr/ Frau Vorname, Name Geb.Datum war bei uns von ...... bis ...... zuletzt als ...... beschäftigt. Wohnort nicht

2.5. 5. Inhalt -> Tätigkeitsbeschreibung ohne Bewertung; d.h. was haben Sie gemacht (Stelleninformationszentrum der AA)

3. Qualifiziertes Zeugnis

3.1. 6. Bewertung

3.1.1. a.) Arbeitsweise

3.1.2. b.) Arbeitsbereitschaft "wollen"

3.1.3. c.) Arbeitsbefähigung "können"

3.1.4. d.) Arbeitserfolg

3.1.4.1. -> Fortbildungen unter d.) Arbeitserfolg

3.1.5. e.) Führungsqualität/Verhalten gegüber MA, Kunden usw.

3.2. 7. Austritt aus der Firma

3.2.1. -> Grund für das Ende des AV

3.3. 8. Schlussformel (nur in Berlin Pflicht)

3.3.1. -> Bedauern über das ausscheiden

3.3.2. -> Dank für die geleistete Arbeit

3.3.3. -> Wünsche für die private + berufliche Zukunft

3.4. alles gute für die Zukunft->endliche

3.5. Danke für die Arbeit, alles gute für die Zukunft -> wir bedauern nicht dass der AN geht

3.6. Ansprüche auf ein wohlwollendes Zeugnis = befriedigend =>für ein schlechteres Zeugnis muss der Arbeitgeber Gründe anführen, für ein bessere Zeugnis muss der Arbeitnehmer Gründe anführen.

4. Note 3: stets zu unserer Zufriedenheit

5. Note 1,5 = zur vollsten Zufriedenheit

6. Exkurs: Fortbildungen -> zwischen Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung -> i. R. die Bewertung diese Umsetzung der Fortbildung mitberücksichtigen.

7. Exkurs: Reihenfolge bei Bewertung des Verhältnisses zum Chef, Mitarbeiter, Kunde war bisher besser als Kunde, Mitarbeiter, Chef

7.1. Grund: wenn Chef als letzter genannt => schlechtes Verhältnis zum Chef, ist aber das wichtigste

8. Note1 = stets zur vollsten Zufriedenheit

9. Note 2: stets zu unserer vollen Zufriedenheit

10. Note 2,5: zu unser vollen Zufriedenheit

11. Note 4: zu unserer

12. Note 5: im allgemeinen zufriedenstellend