
1. Bestandsaufnahme
1.1. Strukturelle Rahmenbedingungen
1.2. ÖPNV-Organisationsstruktur
1.3. ÖPNV-Angebot
1.4. ÖPNV-Infrastruktur
1.5. Fahrgastinformation und Öffentlichkeitsarbeit
1.6. ÖPNV-Tarife und Vertrieb
1.7. Betriebsleistungen und Finanzierung
2. Leitbild und Ziele
2.1. Rolle und Funktion des ÖPNV
2.1.1. Der ÖPNV ist integraler Bestandteil des Gesamtverkehrssystems im LK Vechta
2.1.2. Im Sinne der Ziele von Raumordnung und Landesplanung trägt er dazu bei, - die Standortqualität zu sichern und zu verbessern - die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen im LK zu befriedigen - die zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre, die auch das Verkehrssystem betreffen zu bewältigen
2.1.3. Zentrale Zielsetzung ist die ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Abwicklung des Verkehrs im LK
2.1.4. Der ÖPNV ist Teil und zugleich Instrument einer integrierten Gesamtverkehrspolitik. Der ÖPNV unterstützt das Zusammenwachsen dieser Region.
2.2. ÖPNV und Kunden
2.2.1. ÖPNV entwickelt sich zu einem Partner aller Menschen im LK, der sie bei der Realisierung ihrer Mobilitätsbedürfnisse unterstützt.
2.2.2. Integration der verschiedenen Verkehrsmittel Fuß, Fahrrad und PKW sowie die Nutzung aller geeigneten Marketinginstrumente.
2.2.3. Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots ist die leichte, einfache und bequeme Nutzbarkeit für alle Menschen.
2.3. ÖPNV-Nachfrage
2.3.1. Im konventionellen Buslinienangebot ist der Schülerverkehr die wichtigste Nachfragegruppe.
2.3.2. Die Weiterentwicklung des Verkehrssystems erfordert eine Steigerung des Anteils des ÖPNV am gesamten Verkehrsmarkt
2.3.3. Ziel ist es, den ÖPNV als attraktives Verkehrsmittel für möglichst viele Menschen zu etablieren.
2.3.4. Ein erfolgreicher Ansatz ist das moobil+-Angebot, das weiterentwickelt und in den übrigen ÖPNV integriert werden soll.
2.4. ÖPNV und Siedlungsstruktur
2.4.1. Kreis- und Stadtentwicklungsplanung gewährleistet, im Sinne einer auch durch die Regional- und Landesplanung angestrebten integrierten Raumentwicklung, dass bei räumlichen Entwicklungsvorhaben ein wirtschaftlicher und attraktiver Einsatz von öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht wird
2.4.2. Städte und Gemeinden stimmen ihre städtebaulichen und verkehrlichen Planungsvorhaben in jedem Einzelfall umfassend mit den formulierten Zielen und Vorgaben des NVP ab.
2.4.3. Die störungsfreie Abwicklung des ÖPNV-Betriebs sowie die Effizienz der Erschließung und Anbindung neuer oder veränderter Siedlungsflächen stehen im Mittelpunkt.
2.4.4. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger sind aufgerufen, ihre Beteiligungsmöglichkeiten z.B. in der Bauleitplanung wahrzunehmen.
2.5. ÖPNV und Wirtschaftlichkeit
2.5.1. Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem.
2.5.2. Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, des Fahrzeugeinsatzes sowie der Bedienungsformen im ÖPNV in Bezug zur Effizienz und zu ihrer Marktausrichtung.
2.5.3. Steigerung der ÖPNV-Marktausschöpfung insbesondere außerhalb des Schulverkehrs.
2.5.4. Partnerschaftliche Finanzierung des ÖPNV durch den Landkreis und die Städte und Gemeinden sowie Drittnutzerfinanzierung.
2.6. ÖPNV und Umwelt
2.6.1. Weiterentwicklung des ÖPNV soll konsequent das Erfüllen der umweltpolitischen Zielsetzungen des LK flankieren.
2.6.2. Lärm- und Schadstoff-Emmissionen durch den ÖPNV sind schrittweise, soweit wirtschaftlich in angemessenem Umfang realisierbar, nachhaltig zu vermindern.
2.7. ÖPNV-Organisation
2.7.1. Qualität und Attraktivität des ÖPNV wird wesentlich von der Qualität der Prozesse bei Planung und Erstellung bestimmt.
2.7.2. Hierfür arbeiten alle Akteure im ÖPNV kooperativ und in effizienten Strukturen zusammen.
2.7.3. Hierfür werden alle bei Planung des ÖPNV und bei der Erstellung des ÖPNV-Angebots erforderlichen Prozesse hinsichtlich Zuständigkeiten und Prozessschritten einschließlich der Kommunikation zwischen den Akteuren klar definiert.
2.8. Verwendung der Mittel entsprechend § 7a und §7b des NNVG
2.8.1. Die dem LK in seinem Gebiet zustehenden Mittel entspr. § 7a werden eingesetzt, um zu gewährleisten, dass Zeitfahrausweise im straßengebundenen Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren um mindestens 25% gegenüber Zeitfahrausweisen des Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit ermäßigt werden.
2.8.2. Die dem LK in seinem Gebiet zustehenden Mittel entspr. § 7b werden zur Attraktivitätssteigerung und für Leistungsverbesserungen des straßengebundenen ÖPNV eingesetzt.
2.9. Linienbündelung
2.9.1. Ziel des LK ist es, die bestehenden Linien-Genehmigungen zu harmonisieren.
2.9.2. Die Linienbündelung definiert zusammenhängende Linien, deren gemeinsame Vergabe zweckmäßig ist.