RECHTSFÄHIGKEIT - Kaufverträge mit MINDERJÄHRIGEN §§104-113 http://lernblog.net
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1. Geschäftsfähigkeit
1.1. mit vollendung des 18. Lebensjahres
2. Rechtsfähigkeit
2.1. wird mit der Geburt erlangt
3. Geschäftsunfähigkeit
3.1. 0. - 6. Lebensjahr
4. beschränkte Geschäftsfähigkeit
4.1. 7. Lebensjahr vollendet §106
4.1.1. wirksame Verträge
4.1.1.1. lediglich rechtlicher Vorteil §107 (Schenkung)
4.1.1.2. bei Zustimmung der Eltern §108
4.1.1.3. mit eigenen Mitteln bewirkt §110 (Taschengeldparagraph)