Die rechtliche Stellung Minderjähriger

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1. Geschäftsfähigkeit

1.1. Fähigkeit rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können

1.2. Geschäftsunfähigkeit

1.2.1. unter 7 Jahre

1.2.2. Geisteskranke (§104BGB)

1.3. Beschränkt Geschäftsfähig

1.3.1. Von 7 bis unter 18 Jahren (§2, 106BGB)

1.4. Volle Geschäftsfähigkeit

1.4.1. Ab 18 Jahren

1.5. §110 BGB (Taschengeldparagraf)

1.5.1. Tritt in Kraft, wenn man beschränkt Geschäftsfähig ist allerdings keine Willenserklärung hat.

1.5.1.1. das Geld wurde einem zur freien Verfügung gestellt

2. Deliktsfähigkeit und Strafmündigkeit

2.1. Deliktsfähigkeit

2.1.1. zivilrechtliche Verantwortung muss übernommen werden

2.1.2. unter 7 Jahre, Geistesstörung, Bewusstlosigkeit ->Deliktsunfähig

2.1.3. bis zum 18. Lebensjahr beschränkt deliktsfähig -> erforderliche Einsicht ist nötig

2.1.4. Ab 18 voll deliktsfähig

2.2. Strafmündigkeit

2.2.1. strafrechtliche Verantwortung muss übernommen werden

2.2.2. bis 14 strafunmündig

2.2.3. bis 18 beschränkt strafmündig

2.2.4. Ab 18 voll strafmündig

2.2.5. ab 21 gilt das Erwachsenenstrafrecht

3. Rechtsfähigkeit

3.1. Träger von Rechten und Pflichten

3.2. beginnt mit der Vollendung der Geburt

4. Das Jugendschutzgesetz

4.1. Ziel: Kinder und Jugendliche schützen vor

4.1.1. Gefahren

4.1.2. negativen Einflüssen

4.2. Methoden zum Schutz

4.2.1. Ausgangssperren für gewisse Altersgrenzen

4.2.1.1. son dabei ist

4.2.2. Arbeitsschutzgesetz

4.2.3. Verbote

4.2.3.1. Rauchverbot für unter 18 Jährige

4.2.3.2. Alkoholverbote

4.2.3.3. usw.