Allgemeine RECHTSBEGRIFFE http://lernblog.net
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1. Rechtsfähigkeit
1.1. Beginn mit Geburt
1.2. Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
2. Geschäftsfähigkeit
2.1. 18. Lebensjahr vollendet, Rechtsgeschäfte im voll wirksam vornehmen
3. Privatrecht / bürgerliches Recht
3.1. Personen sind vor Gericht gleichberechtigt
3.2. Bürgerliches Recht
3.3. Handelsrecht
4. öffentliches Recht
4.1. Verfassungsrecht
4.2. Verwaltungsrecht
4.3. Strafrecht
4.4. Staat ist übergeordnete Hoheitsperson gegenüber dem Staatsbürger
5. Anspruchsgrundlagen
5.1. Wer bekommt was warum von wem und wann.
5.2. Ansprüche aus einem geschlossenen Vertrag
5.3. Ansprüche- Erfüllt aber nicht rechtzeitig
5.3.1. Lieferungsverzug
5.3.2. Zahlungsverzug
5.3.3. Annahmeverzug
5.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
6. Rechtssubjekte
6.1. natürliche Person
6.2. juristische Person
6.2.1. Privatrecht (GmbH´s, AG´s)
6.2.2. öffentliches Recht (Körperschaften - Gemeinde, Universität) Anstalten, Stiftungen
7. Sachen (§§ 90 -94)
7.1. Vertretbarkeit
7.1.1. vertretbaren
7.1.2. nicht vertretbaren
7.2. Beweglichkeit
7.2.1. bewegliche
7.2.2. unbewegliche
8. Eigentum und Besitz (§§ 903 ff.; 854 ff.)
8.1. Besitz
8.1.1. tatsächliche Sachgewalt
8.2. Eigentum
8.2.1. rechtliche, unbeschränkte Herrschaft