Persönlichkeitsrechte

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Persönlichkeitsrechte da Mind Map: Persönlichkeitsrechte

1. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (und -veröffentlichung), z.B. durch Abbilden in Privatsphäre oder Intimsphäre, bei Hilflosigkeit, Ansehensschädigung etc.

2. Widerrufsrecht der Einwilligung: jederzeit oder Widerruf durch Vertragslösung

3. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, z.B. unbefugte Aufnahme oder Veröffentlichung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes

4. DSGVO

4.1. Erlaubnisnormen zur Aufnahme: Einwilligung, Erfüllung eines Vertrags, Wahrung berechtigter Interessen

4.1.1. Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO: sog. Medienprivileg, hier gilt Anwendung des KUG als "rechtssicher"

4.2. Informationspflichten: Kontaktdaten, Verwendungszweck und -dauer, Aufklärung über Rechte etc.

4.2.1. Ausnahme, wenn die Erteilung einer Information sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

4.3. Widerspruchsrecht, z.B. bei Verarbeitung aufgrund öffentlichem oder berechtigten Interesse

5. StGB

6. KUG

6.1. Erlaubnis zu Veröffentlichung: Einwilligung durch abgebildete Person, bis 10 Jahre nach Tod Einwilligung durch Angehörige; Entlohnung gilt im Zweifel als Einwilligung

6.1.1. Ausnahmen - Veröffentlichung ohne Einwilligung, es sei denn berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder seiner Angehörigen wird verletzt:

6.1.2. 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Relative und absolute Personen des Zeitgeschehens, Begleiterregelung;

6.1.3. 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

6.1.4. 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

6.1.5. 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

6.1.6. 5. Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit