e-Commerce & Recht Rechtliche Rahmenbedingungen

E-Commerce

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e-Commerce & Recht Rechtliche Rahmenbedingungen by Mind Map: e-Commerce & Recht Rechtliche Rahmenbedingungen

1. Signaturgesetz (SigG)

1.1. Gleichstellung der sicheren elektronischen Unterschrift mit der eigenhändigen Unterschrift

1.2. Technische Sicherheitsanforderungen für die sichere elektronische Unterschrift

1.3. Aufgabe und Haftung der Zertifizierungsdienstanbieter

1.4. Anerkennung ausländischer elektronischer Signaturen

1.5. - Identifizierung des Signators sicherstellen - ausschließlich diesem zugeordnet sein - nachträglich nicht änderbar sein - auf qualifiziertem Zertifikat beruhen - mit sicheren technischen Komponenten erstellt sein

1.6. Zertifizierungsdienstleister: - Keine Genehmigung - Anzeigepflicht bei Telekom-Control - Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen (§7 Abs 1-3) - Haftung für Richtigkeit der Angaben im „qualifizierten Zertifikat“ (zum Zeitpunkt der Ausstellung)

1.7. Elektronische Unterschrift gilt nicht für: - Bürgschaftserklärungen von Nichtunternehmern - Rechtsgeschäfte, die Notariatsakt erfordern - Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts - andere gesetzliche Regelungen oder Parteienvereinbarungen

2. E-Commerce-Gesetz (ECG)

2.1. Ziel: soll zur Rechtssicherheit im Internet und in anderern elektronischen Kommunikationsmedien beitragen

2.2. seit 01.01.2002 umgesetzt

2.3. betrifft alles was im Internet angeboten wird z.B. B2B, B2C, ...

2.4. betrifft NICHT: reine Präsentationswebsites Fernabsatz ohne Internet jedoch: Anbieteridentifikation bei Gratis Newsletter

2.5. Allgemeine Informationspflicht des Verkäufers

2.6. Verkäufer muss die Bestellung elektronisch bestätigen

2.7. Folgen der Nichteinhaltung - Verwaltungsstrafe - Verbandsklage durch WKO, ÖGB,VKI,... - Unterlassungsklage (lt. UWG) durch Mitbewerber

2.8. Spamverbot: Unaufgeforderte Werbe-E-Mails sind in Österreich nach dem Telekommunikationsgesetz

3. Fernabsatz-Gesetz

3.1. Grundlage: EU-Richtlinie (daher ähnliche Regelungen innerhalb der EU)

3.2. seit 1.6.2000

3.3. zwischen Unternehmer & Konsument (Konsumentenschutz)

3.4. Aktive Informationspflicht des Verkäufers (§5d KSchG)

3.5. Verbraucher muss spätestens bei der Lieferung schriftlich informiert werden. (e-mail, Brief, ...)

3.6. Rechtsfolgen (§5e KSchG) Verbraucher kann:

3.6.1. innerhalb von 7 Werktagen (Mo-Fr) zurücktreten innerhalb von 3 Monaten wenn der Verkäufer die Informationspflicht nicht einhält

3.7. Verbraucher kann NICHT zurücktreten wenn:

3.7.1. es sich um Spezialanfertigungen, Datenträger, Zeitschriften, Wett- und Lotteriedienstleistungen handelt

3.8. Bei einem Rücktritt:

3.8.1. Ware und Geld zurück Verbraucher muss Rücksendekosten zahlen Falls das Produkt benutzt wurde, muss der Verbraucher ein entsprechendes Entgelt zahlen

3.9. Lieferung

3.9.1. muss spätestens 30 Tage nach Bestellung erfolgen

3.10. Längere Fristen

3.10.1. müssen bereits in den AGB geregelt sein

3.11. Bei Nichtausführung der Bestellung

3.11.1. Unverzügliche Mitteilung