Gemeinschaftskunde

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Gemeinschaftskunde Door Mind Map: Gemeinschaftskunde

1. Funktionen in der Demokratie: Informationsfunktion, Vermittlungsfunktion, Meinungsfunktion, Bildungsfunktion und die Kritik beziehungsweise Kontrollfunktion.

2. Stoff 3

2.1. Dadurch, dass Medien unsere Beobachtung direkt beeinflussen können, haben Sie direkten Einfluss auf unsere Ziele und Erfahrungen.

2.2. Medien als vierte Gewalt

2.3. Das Internet – Weg zur Mitmachdemokratie

2.3.1. Durch Online Wählen, Umfragen, Online-Petitionen und Politikforen kommen Bürger der Repräsentation näher und fühlen sich stärker mit der Demokratie verbunden.

2.4. Arten von Medien: Printmedien, elektronische Medien (auditive und audiovisuelle Meiden) und interaktive Medien. Für alle Medien gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.

3. Bonusmaterial

3.1. Der Bundeskanzler

3.2. Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundesregierung; er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt (Art. 63 GG); er muss dem Bundestag nicht angehören. Um gewählt zu sein, muss der Vorgeschlagene die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags auf sich vereinigen

3.3. Aufgaben des Bundeskanzlers: Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung oder Entlassung vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung und trägt für sie die Verantwortung gegenüber dem Bundestag (Art. 65 GG).

3.4. Der Bundespräsident

3.5. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem GG (Art. 54–61) wird der B., anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, nicht vom Volk unmittelbar, sondern von der Bundesversammlung gewählt.

3.6. Aufgaben des Bundespräsidenten: Der Bundeskanzler schlägt dem Bundestag den Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt den Bundeskanzler und entlässt ihn auf Ersuchen des Bundestages; er ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister.

4. Repräsentative Demokratie

5. Stoff 1

5.1. Staatsstrukturprinzipien

5.1.1. Demokratie

5.1.1.1. Rechtstaatlichkeit

5.1.1.1.1. Sozialstaatlichkeit

5.1.1.1.2. Gemeinsam mit dem Art. 1 des GG sichert die Sozialstaatlichkeit die Würde der Menschen. Es lassen sich hier bestimmte Prinzipen ableiten. Das Existenzminimum, Diskriminierungsverbot. Das Ziel der Sozialstaatlichkeit ist die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit

5.1.2. Mehrheitsprinzip

5.1.3. Volkssouveränität

5.1.4. Wehrhafte Demokratie

5.1.5. Die Adressaten sind Bürgerechte, Menschenrechte und Ausländerrechte.

5.1.6. Gegen jeden der versucht die demokratische Ordnung zu beseitigen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

6. Stoff 2

6.1. Gewaltenteilung

6.1.1. Exekutive

6.1.1.1. Judikative

6.1.1.1.1. Legislative

6.1.1.1.2. Die Legislative ist die Gesetz gebende Gewalt.

6.1.1.1.3. Das Parlament ist für eine Legislaturperiode gewählt. Zur Legislative gehören alle Einrichtungen die Gesetze machen. Dazu gehören Bundestag, Bundesrat und Lantage.

6.1.1.1.4. Bundestag: Die Aufgaben des Bundestags sind: Die Wahl des Bundeskanzlers,Gesetzgebung auf zwölf Gebieten, Kontrollfunktion und die Willensbildungsfunktion.

6.1.1.2. Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt

6.1.1.3. Dies wären Gerichte oder Richter. Es ist wichtig das Gerichte unabhängig sind. Diese handeln nur nach dem Gesetz.

6.1.1.4. Das Bundesverfassungsgericht

6.1.1.5. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz.

6.1.1.6. Die 16 Bundesländer entsenden zwischen drei und sechs Mitglieder in den Bundesrat und haben ebenso viele Stimmen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohner sechs Stimmen (Art. 51 Abs. 2 GG).

6.1.1.7. Der Bundesrat

6.1.1.8. Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane des Bundes. Er ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebene und soll die Interessen der Länder in der Bundesrepublik wahrnehmen.

6.1.2. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, die mit der Ausführung von der Legislative beschlossener Gesetze beauftragt ist. Zur Exekutive zählen die Regierung sowie öffentliche Verwaltung.

6.1.3. Die Regierungsprinzipen: Richtlinienkompetenz (Disziplinierung des Kabinets). Das Kanzlerprinzip bestimmt die Richtlinien der Politik. Ressortprinzip: Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbst.