Fernabsatz-Gesetz, E-Commerce-Gesetz (ECG) & Signaturgesetz (SigG)

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Fernabsatz-Gesetz, E-Commerce-Gesetz (ECG) & Signaturgesetz (SigG) Door Mind Map: Fernabsatz-Gesetz, E-Commerce-Gesetz (ECG) & Signaturgesetz (SigG)

1. Anwendung

1.1. 2000 wurde die EU-RIchtline im KSchgG umgesetzt

1.2. zwischen Unternehmer & Konsument

1.3. bei Vertragsabschluss im Fernabsatz:

1.3.1. Teleshopping

1.3.2. Internetshopping

1.3.3. Versand

1.3.4. TV

1.4. gilt nicht:

1.4.1. für Finanzdienstleistungen

1.4.1.1. Bank, Versicherungen....

1.4.2. Zustellung von Lebensmitteln

1.4.3. Freizeitdienstleistungen

1.4.3.1. Pauschalreisen, Hotels...

1.4.4. Automaten

1.4.5. Immoviliengeschäfte

1.4.6. Mehrwertnummern

2. Fernabsatz-Gesetz

2.1. Informationspflicht des Verkäufers

2.1.1. Name und Anschrift des Unternehmens

2.1.2. Preis inkl. allen Steuern

2.1.3. allfällige Lieferkosten

2.1.4. wesentliche Eigenschaften der Ware od. Dienstleistung

2.1.5. Gültigkeitsdauer des Angebotes oder Preises

2.1.6. Einzelheiten der Zahlung und Lieferung/Erfüllung

2.1.7. HInweis auf Rücktrittsrecht

2.1.8. Mindestlaufzeit bei Verträgen

2.2. Aktive Informatiionspflicht des Verkäufers

2.2.1. Informationen lt. §5c KSchG

2.2.2. EInzelheiten zum Rücktrittsrecht

2.2.3. Anschrift des Unternehmens, wo beanstandet werden kann

2.2.4. Info über Kundendienst und Garantiebestimmungen

2.2.5. Kündigungsbedingungen

2.2.5.1. bei Verträge > 1 Jahr

2.3. Rechtsfolgen

2.3.1. Verbraucher kann zurücktreten

2.3.1.1. innerhalb von 7 Werktagen

2.3.1.2. innerhalb von 3 Monaten, bei Nichteinhaltung der Informationspflicht

2.3.2. Verbraucher kann nicht zurücktreten

2.3.2.1. bei Spezialanfertigungen

2.3.2.2. bei Lieferung von Datenträgern

2.3.2.2.1. z.B. Downloads, Videos

2.3.2.3. Zeitschriften

2.3.2.4. Wett- und Lotteriedienstleistungen

2.3.2.5. Ablauf des Verfallsdatum

2.3.2.6. Nicht für die Rücksendung geeignete Ware

2.4. Folgen bei einem Rücktritt

2.4.1. Verbraucher bekommt Ware und Geld zurück

2.4.2. Verbraucher trägt die Rücksendungskosten sofern es vereinbart wurde

2.4.3. Angemessenes Entgelt muss nach erster Benutzung an den Verkäufer bezahlt werden

2.5. Lange Lieferfristen

2.5.1. Lieferung muss spätestens 30 Tage nach der Bestellung erfolgen

2.5.2. LÄngere Fristen müssen bereits ind en AGB geregelt sein

2.5.3. Unverzügliche Mitteilung bei Nichtausführung der Bestellung

3. Signaturgesetz

3.1. geregelt wird

3.1.1. Gleichstellung der sicheren elektronischen Unterschrift mit eigenhändigen Unterschrift

3.1.2. Technische Sicherheitsanforderungen für die sichere elektronische Unterschrift

3.1.3. Aufgabe und Haftung der Zertifizierungsdienstanbieter

3.1.4. Anerkennung ausländischer elektronischer Signaturen

3.2. Sichere elektronsische Signatur muss

3.2.1. Identifizierungen des Signators sicherstellen

3.2.2. ausschließlich diesem zugeordnet sein

3.2.3. nachträglich nicht änderbar sein

3.2.4. auf qualifiziertem Zertifikat beruhen

3.2.5. mit sicheren technischen Komponenten erstellt sein

3.2.6. eine entsprechende Signatur ist z.Z. nur mit Chipkarte möglich

3.3. Elektronische Unterschrift

3.3.1. Bürgschaftserklärungen von Nichtunternehmern

3.3.2. Rechtsgeschäfte, die Notariatsakt erfordern

3.3.3. Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts

3.3.4. andere gesetzlche Regelungen oder Parteienvereinbarungen

3.4. Zertifizierungsdienstleister

3.4.1. keine Genehmigung

3.4.2. Anzeigepflicht bei Telekom-Control

3.4.3. Zuverlässigkeits-und Sicherheitsanforderungen (§7 Abs 1-3)

3.4.4. Haftung für Richtigkeit der Anageben im "qualifizierten Zertifikat"

3.4.4.1. zum Zeitpunkt der Ausstellung

3.4.5. Informations- und Beratungspflicht für Anwender

3.4.6. Überprüfung der EInhaltung der Sicherheitsnaforderungen durch "Bestätigungstelle"

3.4.6.1. Verein: Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria "A-SIT"

3.5. Signaturvorgang

3.5.1. Lesegerät für Smarctcards + Software wird benötigt

3.5.2. Einlegen der Chipkarte

3.5.3. Erzeugung der digitalen Signatur

3.5.3.1. Dokument (z.B. Kaufvertrag) wird als Hashwert dargestellt

3.5.3.1.1. Hashwert wird verschlüsselt (durch geheimen Schlüssel auf Chipkarte und öffentlichen Schlüssel des Zertifikates)

3.5.3.1.2. Code wird mit DOkument übermittelt

3.5.4. Software des Empfänger überprüft den Hashwert

4. E-Commerce-Gesetz (ECG)

4.1. Rechtssicherheit im Internet und in anderen elektronischen Kommunikationsmedien

4.2. 01,01,2002 in allen EU-Ländern umgesetzt

4.3. betrifft alles was im Internet angeboten wird

4.3.1. B2C,B2B

4.3.2. Website mit Werbebanner (z.B. kostenlose "Suchmaschine")

4.3.3. Video/Music on demand

4.3.4. Pay-TV/Radio

4.3.5. kostenpflichtige Downloads (z.B. MP3)

4.4. betrifft nicht

4.4.1. Präsentationswebsites

4.4.1.1. Unternehmer ohne Webshop o. ä., Vereine, e-government sites

4.4.2. Fernabsatz ohne Internet

4.4.2.1. z.B. Versandhandel

4.4.3. Anbieteridentifikation bei Gratis-Newsletter

4.5. Herkunfstlandprinzip

4.5.1. Unternehmer muss nur Gesetze des "Sitzstaates" (Herkunftslandes) beachten

4.5.2. Österreichischer Unternehmer muss bezüglich seines Webshops, seiner Internetbewerbung, etc. nur österr. Vroschriften erfüllen

4.5.2.1. auch wenn andere EU-Länder abweichende Regelungen haben

4.5.2.1.1. z.B. anderes UWG, Gewerberecht,Providerhaftung

4.5.3. Ausnahme

4.5.3.1. Spamverbote (Massenmail)

4.5.3.2. grenzüberschreitende Verträge

4.5.3.2.1. IPR, nicht Herkunftslandprinzip

4.6. allgemeine Informationspflicht des Verkäufers (§5 ECG)

4.6.1. Verkäufer muss auf seiner Website Informieren über

4.6.1.1. seinen Namen/Firma + Anschrift

4.6.1.2. schnelle Kontaktmöglichkeit

4.6.1.2.1. Telefon

4.6.1.2.2. Fax

4.6.1.2.3. E-Mail

4.6.1.3. Firmenbuchnummer, -gericht

4.6.1.4. zuständige Aufsichtbehörde

4.6.1.4.1. z.B. Telekom-Control, Finanzmarktaufsicht

4.6.1.5. Kammerzugehörigkeit/Berufsverband

4.6.1.6. gewerberechtliche Vorschriften

4.6.1.7. UID

4.6.1.8. eindeutige Preisangaben

4.6.1.8.1. Brutto/Netto

4.6.1.8.2. Versandkosten

4.7. Vertragsabschlussbezogene Informationspflicht des Verkäufers (§9 ECG)

4.7.1. Verkäufer muss vor Bestellung des Benützers informieren

4.7.1.1. technische Schritte bis zum Vertragsabschluss

4.7.1.2. alle möglichen Sprachen des Vertragsabschlusses

4.7.1.3. Möglichkeit des Nachlesens gespeicherter Daten

4.7.1.4. alle freiwilligen Kodizes

4.7.1.4.1. bei e-commerce Gütezeichen, inkl. Link

4.7.1.5. AGB

4.7.1.5.1. auch als Download

4.7.1.6. Möglichkeit der Erkennung von Eingabefeldern

4.7.2. Verkäufer muss die Bestellung elektronische bestätigen

4.7.2.1. z.B. mittels Autoresponder

4.7.2.2. kann im B2B-Bereich ausgeschlossen werden

4.8. Folgen der Nichteinhaltung

4.8.1. Verwaltungsstrafe

4.8.2. Verbandsklage durch WKO, ÖGB, VKI,...

4.8.3. Unterlassungsklage (lt. UWG) durch Mitbewerber

4.8.4. Spamverbot

4.8.4.1. unaufgefordete Werbe-E-Mails sind in Österreich nach dem Telekommunikationsgesetz verboten (§101 TKG)

4.8.4.2. nur in Ländern ohne Spamverbot erlaubt