Die beschränkte Steuerpflicht im nationalen Recht, §§ 1 Abs. 4, 49 EStG

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Die beschränkte Steuerpflicht im nationalen Recht, §§ 1 Abs. 4, 49 EStG Door Mind Map: Die beschränkte Steuerpflicht im nationalen Recht, §§ 1 Abs. 4, 49 EStG

1. Voraussetzungen, § 1 Abs. 4 EStG

1.1. keine unbeschränkte Steuerpflicht (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland)

1.2. aber inländische Einkünfte nach §§ 2, 49 EStG

1.2.1. grundsätzlich müssen hierfür zunächst die Voraussetzungen für eine "normale" Einkunftsart nach § 2 EStG gegeben sein

1.2.2. zusätzlich muss aber auch noch ein Inlandsbezug nach § 49 EStG vorliegen

1.2.3. daher bitte beide Vorschriften zitieren

2. Inlandsbezug, § 49 EStG

2.1. einzelne Einkunftsarten

2.1.1. jeweils in § 49 Abs. 1 EStG definiert, wie der Inlandsbezug auszusehen hat

2.2. Besonderheit: isolierende Betrachtungsweise, § 49 Abs. 2 EStG

2.2.1. Vorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen

2.2.2. z.B. wenn Kapitaleinkünfte über eine ausländische Betriebsstätte bezogen werden und nur deshalb nicht der deutschen Besteuerung unterliegen würden

2.2.3. setzt de facto die Subsidiaritätsprinzipien (z.B. § 20 Abs. 8 EStG oder § 21 Abs. 3 EStG) außer Kraft