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1. zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Angebot und Annahme §§ 145 ff.

2. WILLENSERKLÄRUNG

2.1. ÄUßERE Tatbestand

2.1.1. Erklärung

2.1.1.1. Angebot

2.1.1.1.1. erkennbarer Rechtsbindungswille

2.1.2. Wille

2.1.2.1. Annahme

2.1.2.1.1. Ja, gleichbedeutende Handlung, Unterschrift, (keine Reflexbewegung)

2.1.3. objektiver Betrachter

2.2. INNERE Tatbestand

2.2.1. HandlungsWILLEN

2.2.1.1. Äußerer Tatbestand?

2.2.1.2. fehlt!?

2.2.1.2.1. bei Reflexreaktion oder Hypnose

2.2.1.2.2. §105 Nichtigkeit der Willenserklärung

2.2.2. Erklärungsbewusstsein

2.2.2.1. WILLE: BEWUSSTSEIN (Wissen) über Abgabe einer rechtlichen ERKLÄRUNG

2.2.2.2. bei fehlen?

2.2.3. GeschäftsWILLEN

2.2.3.1. WILLE: einen rechtsgeschäftlichen Erfolg herbeizuführen!

2.2.3.2. bei fehlen?

2.2.3.2.1. Anfechtbarkeit der Willenserklärung §119

2.3. ZUGANG

2.3.1. bei Abwesenden

2.3.1.1. §147 Annahmefrist Abs. 2

2.3.1.1.1. Annahme auch, wenn der Antragende den Eingang der Antwort(Annahme) unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

2.3.1.2. §130 Wirksamwerden Abs. 1. S. 1

2.3.1.2.1. Wirksamkeit erst bei Zugang

2.3.1.2.2. auch: bereitgehaltene Einrichtungen

2.3.2. bei Anwesenden

2.3.2.1. §147 Annahmefrist Abs. 1

2.3.2.1.1. Antrag kann nur sofort angenommen werden.

2.3.2.2. Wirksamkeit bei Zugang an Vertreter!

2.3.2.3. Wirksamkeit regelmäßigen Verlauf der Weiterleitung durch Zugang an eines Empfangsboten -

2.3.3. Widerruf

2.3.3.1. vorher oder gleichzeitig der Willenserklärung zugeht! §130 Abs. 1 S.2

2.3.4. Empfangsverweigerung

2.3.4.1. falsche Adresse

2.3.4.2. unfrankiert

2.3.4.3. zu lasten des Erklärenden

2.3.5. Beweis des ZUGANGS

2.3.5.1. Problem: Beweis des tatsächlichen Zugangs

2.3.5.2. Beweislast beim Absender der WE

2.3.5.2.1. übergabe durch Boten

2.3.5.2.2. Zeuge

3. Abgrenzung Angebot - ANPREISUNG

3.1. Anpreisung = stellt kein Angebot dar!

3.1.1. Waren im Schaufenster

3.1.2. Preislisten

3.1.3. Katalog

3.1.4. Zeitungsinserate

3.2. unbestimmt viele Empfänger

3.2.1. alle Passanten

3.3. Freizeichnungsklausel

3.3.1. "nur solange der Vorrat reicht"

4. SCHWEIGEN als\ Willenserklärung

4.1. (§151 S.1, 1. Alt) nach Verkehrssitte nicht zu erwarten

4.1.1. sogenannte Tathandlung

4.1.2. konkludente Handlung

4.1.3. Verhalten lässt auf Annahme des Angebots schließen

4.1.3.1. Auspacken und Gebrauchen von Ware

4.2. Annahme WE auch bei - nichts aussagendes Schweigen

4.2.1. zwichen Vollkaufleuten

4.2.1.1. längerdauernde Geschäftsbeziehung vgl. §362 HGB

4.3. UNBESTELLT zugesandte Waren §241a

4.3.1. zugesandte ware muss nicht mehr zurückgegeben werden SCHENKUNG

4.3.2. KEINE Anprüche des Unternehmens gegen den Verbraucher

4.3.3. KEINE Enstschädigung bei Beschädigung während der Aufbewahrung

4.3.4. Ausnahmen §241a Abs. 2 u. 3

4.3.4.1. nicht für Empfänger bestimmt

4.3.4.2. Bestellung wieder storniert, Ware trotzdem aus versehen ausgeliefert

4.3.4.3. Ansprüche auf

4.3.4.3.1. Rückgabe

4.3.4.3.2. Aufbewahrungsentschädigung

4.3.4.3.3. Nutzungsentschädigung

4.3.4.3.4. Schadensersatz

4.3.5. Verstoß gegen UWG

5. Fristen zur ANGEBOTSANNAHME (§147 - 149)

5.1. Angebot unter ANWESENDEN

5.2. Angebot unter ABWESENDEN

5.2.1. angemessene übergangsfrist unter Kaufläuten - 24h

5.2.2. gewöhnliche Beförderungszeiten

5.2.2.1. Postweg

5.2.2.1.1. 2 Tage hin (Angebot)

5.2.2.1.2. +1 Tag Überlegungsfrist

5.2.2.1.3. 2 Tage zurück (Annahme)

5.2.2.2. Email

5.2.2.3. Fax

6. Auftragsbestätigung und kaufmännisches Bestätigungsschreiben

6.1. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

6.1.1. schriftliches Beweismittel bei Nichtkaufleuten

6.2. KAUFMÄNNISCHES BESTÄTIGUNGSSCHREIBEN

6.2.1. mündlich geschlossener Vertrag

6.2.1.1. wesentliche Punkte werde aus Beweisgründen wiederholt

6.2.1.2. Widerspruch muss unverzüglich erfolgen!

7. Vorvertrag, Option und Vorkaufsrecht

7.1. Vorvertrag

7.1.1. selbe Bindung, wie Haupvertrag

7.2. Option

7.2.1. ERKLÄRUNG des Berechtigten genügt zum Zustandekommen des Vertrages

7.2.1.1. z.B. Mietvertrag auf 5 Jahre - Option: Verlängerung auf 10 nach Ablauf der ersten 5 Jahre

7.3. Vorkaufsrecht §463-473, 1079)

7.3.1. 3-Personen-Verhältnis

7.3.2. Eintreten in bestehenden Vertrag