Zeit: Finanzpolitik – Es geht also doch (18.9.10): Die Politik galt lange als zaghaft im Umgang mit den Banken. Jetzt beweist sie, dass sie aus der Krise gelernt hat. HB: Finanzreform: Die Krise scheint schon vergessen (27.7.10): Nationaler Egoismus verhindert, dass die Bankenwelt wirklich sicherer wird. Eine besondere schlechte Rolle spielen dabei die Deutschen.
FAZ: Im Gespräch: Niall Ferguson„Wir erleben die finanziellen Symptome eines Weltkriegs“ (24.2.09): Der Historiker Niall Ferguson, einer der besten Kenner der Finanzgeschichte, warnt davor, „Zombie-Banken“ am Leben zu erhalten. Die keynesianischen Ausgabenprogramme sieht er skeptisch. Es drohen Verwerfungen an den Anleihe- und Devisenmärkten.
Vermeidung von Ansteckungseffekten
Anreiz zur exzessiven Risikoübernahme im Aufschwung reduziert
Vermeidung systemischer Risiken keine "to big to fail" mehr
Vertrauen herstellen
In allen Fällen besteht die Lösung darin, die externen Effekte durch Regulierung zu internalisieren. Die Regulierung kann jeweils an der Menge oder am Preis ansetzen. Quelle: Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2009/2010, S. 138 f. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Blick Log einen Beitrag über Aufräumarbeiten für eine neue Finanzordnung u.a. geschrieben: “Die Geschäfte vieler Finanzinstitute haben ganz offensichtlich Auswirkungen auf unbeteiligte Marktteilnehmer. In der Ökonomie werden solche Auswirkungen als externe Effekte bezeichnet. Sie werden häufig nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers einbezogen. Extern heißt dabei, dass die Effekte (Nebenwirkungen) eines Verhaltens nicht (ausreichend) im Markt berücksichtigt werden. Ein Geschädigter erhält keine Entschädigung und ein Nutznießer muss keine Gegenleistung entrichten, ohne sich zwangsweise dessen bewusst sein zu müssen. Hier könnte also z.B. ein Ansatz liegen, nämlich die Finanzinstitute an den von ihnen verursachten externen Effekten zu beteiligen. Wie genau und in welcher Form das zu erfolgen hätte, könnte eine herausfordernde Aufgabe z. B. für den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sein. Diesem Gremium darf aber diese Aufgabe genau so wenig allein überlassen werden wie der Politik. Das ist eine Debatte, die alle etwas angeht, die von den Finanzmärkten beeinflusst werden.” Genau diesen Ansatz greifen jetzt drei Autoren in einem Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung auf und konkretisieren ihn. Die drei Autoren, darunter Horst Siebert, plädieren in “Was der Finanzsektor mit Umweltproblemen gemeinsam hat” für einen Ansatz, den man vor allem auch aus der Umweltökonomie kennt: das Etablieren verursachergerechter Preise für Ressourcen oder externe Effekte. Dazu schreiben die Autoren u.a.: “Wenn Menschen etwas unternehmen, verursachen sie oft Externalitäten gegenüber anderen Personen, ihr Tun hat also Auswirkungen, die die andern hinnehmen müssen, ohne dass man sie nach ihrer Zustimmung oder Haltung dazu fragt. Man kann diesen Mangel dadurch beheben, dass die externen Effekte internalisiert werden, dass also beispielsweise die wichtigen Ressourcen für die Nutzer mit einem Preis versehen werden, der den unerwünschten Nebenwirkungen Rechnung trägt. Wenn man Umweltverschmutzung ernsthaft bekämpfen will, kann man also einerseits die Aktivitäten, die die Verschmutzung verursachen, stärker unter Kontrolle bringen, oder aber man kann Gebühren erheben, die den Verschmutzern den Anreiz bieten, ihre Tätigkeiten umweltfreundlicher zu gestalten.” Die beste Lösung folgt meist einem einfachen Grundsatz, nämlich dem Prinzip «Der Verschmutzer zahlt», da in diesem Rahmen die Marktkräfte ihr Wirkung entfalten können und so das Problem so effizient als möglich beheben. Gesellschaft und Politik setzen durch einen politischen und regulatorischen Prozess sowie durch Richtlinien bestimmte Umweltstandards fest. Der Verschmutzer sucht anschliessend selber nach der besten Lösung, um den Standards entsprechen zu können. Die externen Umweltkosten, sozusagen die auf Dritte abgewälzten Belastungen, werden so an den Verschmutzer zurückgeleitet, der die Belastungen seinerseits in Form erhöhter Absatzpreise an den Konsumenten oder in Form niedrigerer Gewinne an den Aktionär weitergibt. Marktversagen in der globalen Finanzwelt ist gar nicht so verschieden vom Marktversagen in der Umweltpolitik. Aus dieser Sicht hat man es im Wesentlichen mit einer «Finanzverschmutzung» zu tun – in dem Sinn, dass dem Finanzsystem durch einzelne Firmen und Personen, die auf der Jagd nach privatem Gewinn sind, gewaltige Kosten aufgebürdet werden.” Daraus konkretisieren sie dann ihren Vorschlag wie folgt: “Unserer Ansicht nach liegt der Schlüssel zur Wiederherstellung von Stabilität und Robustheit im Erkennen, Messen und Berechnen des systemischen Risikos, das sich aus privaten Finanzaktivitäten ergibt, sowie einer verursachergerechten Kostenzuordnung: Wer Risiken ins System bringt, soll verpflichtet werden, die Kosten für die Versicherung gegen diese Risiken zu tragen. Dies wäre der Weg, um im Finanzsektor das aus der Umweltpolitik bekannte Prinzip «Der Verschmutzer zahlt» anzuwenden.” Erstens müssen Preise für die staatlichen Einlagensicherungen und all die Garantien für den Fall eines Scheiterns von «Too big to fail»-Instituten neu gerechnet werden. Bei der Ermittlung des neuen Preises müssen die zu verrechnenden Kosten und damit die Belastungen für diejenigen, die direkt von den Garantien profitieren – also Banken und Anleger –, höher angesetzt werden als bisher. Zweitens muss die angemessene Kapitalausstattung neu definiert werden in einer Welt, die schon sehr bald wieder Finanzkasinos in grosser Anzahl hervorbringen dürfte. Für die Firmen, die an den Markt treten, muss es so sein, dass ihre Finanzkosten ungefähr im Gleichschritt mit den Risiken zunehmen, die sie eingehen. Dadurch wird es für Banken teurer, höhere Risiken einzugehen, und diese zusätzliche Belastung werden sie in den Märkten an Aktionäre oder Kunden weitergeben. Drittens muss die Liquidität erhöht und den Marktbedingungen angepasst werden – auch wenn dies bedeutet, dass man sich grosse Chancen auf profitable Geschäfte vergibt, weil man hohe Barmittel in der Kasse halten muss, statt sie zu investieren. Viertens erscheint es wegen der strukturellen Komplexität und der gegenseitigen Vernetzung von Finanzintermediären geboten, eine Art speziellen systemischen Aufpreis zu verlangen. Dies um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass einige interne Transfers von Risiken durch eine herkömmliche regulatorische Aufsicht nicht erfasst werden können. Der Ansatz mag in der Umsetzung zunächst schwierig in der Umsetzung klingen. Persönlich glaube ich aber, dass er einfacher und marktgerechter ist, als andere jetzt diskutierte Regulierungsmaßnahmen, deren Auswirkungen bislang schwer zu beurteilen sind.
Preisregulierung
Mengenregulierung
Marktteilnehmer
Finanzprodukte
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbesseren
dauerhaftes Restrukturierungsregime
Gefahr einer Überregulierung
Voxeu: How to rebuild trust (21.3.10): Public distrust of bankers and financial markets has risen dramatically with the financial crisis. This column argues that this loss of trust in the financial system played a critical role in the collapse of economic activity that followed. To undo the damage, financial regulation needs to focus on restoring that trust.
Übersicht Jura Cafe (unvollständig)
Übersicht Europäisches und deutsches Kapitalmarktrecht
Die zwölf teuersten Informationspflichten des Finanzmarktbereichs
ausgewählte Verordnungen, Solvabilitätsverordnung, Großkredit- und Millionenkreditvorschriften, Liquiditätsverordnung
Meldewesen, § 9 WPHG, AWV, Depotstatistik, Bilanzstatistik, Basel II
MARisk
Überwachung, Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBS), Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Finanzmarktrichtlinie (MiFID), Gesetz zur Umsetzung, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG), Börsengesetz (BörsG), Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung - WpDVerOV, Finanzanalyseverordnung, Wertpapierhandel-Meldeverordnung, Verzeichnis der Mindestaufzeichnungspflichten gemäß § 34 Abs. 5 WpHG, Überprüfungsprozess, Non-equity markets transparency, Transaction Reporting, Investor Protection and Intermediaries, Secondary Markets
Übersicht der EU-Gesetzgebung
OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), UCITS-III
E-Geld-Richtlinie
Die Finanzkrise hat viele Schwächen in den Bilanzregeln offengelegt. Jetzt arbeitet das International Accounting Standards Board (IASB) mit Hochdruck an einer Reform der Vorschriften. Die Regeln sollen einfacher und transparenter gestaltet werden. Doch Wissenschaftler sehen die Reformen kritisch. ... Bilanzexperten beobachten den Umbau der Bilanzvorschriften mit gemischten Gefühlen. Denn der Reformprozess ist extrem komplex - dutzende Regeln stehen gleichzeitig auf dem Prüfstand. Selbst Fachleute haben Probleme, die vielen verschiedenen Baustellen zu überblicken - gleichzeitig steckt der Teufel aber oft im Detail. Kaum ein Experte kann seriös prognostizieren, welche Folgen die einzelnen diskutierten Änderungen in der Praxis haben werden. Die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen ist daher groß. "Das IASB hat zu viele Punkte auf der Agenda und ist zurzeit völlig überfordert", kritisiert Bernhard Pellens, Professor für internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr Bochum. Quelle: Handelsblatt: Bilanzvorschriften: Der lange Marsch zur Transparenz (10.12.09): Die Bundesregierung setzt das internationale Bilanzierungsgremium IASB stark unter Druck. Das Justiz- und das Finanzministerium fordern in einem Brief an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, der dem Handelsblatt vorliegt, Änderungen an den bisherigen Beschlüssen. Außerdem warnten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eindringlich vor allzu großen Zugeständnissen an die amerikanischen Prinzipien in der Bilanzierung. Andernfalls droht die Bundesregierung mit einer Blockade der Rechnungslegungsreform. Quelle: Handelsblatt v. 1.12.09 HB: Neue Bilanzierungsregeln: Drohende Verluste müssen schneller in die Bilanz (6.11.09): Banken und Versicherer müssen künftig faule Kredite früher in den Bilanzen nach unten korrigieren. Neue Vorschriften sollen für ein realistischeres Bild der Risiken in den Bilanzen sorgen. Das internationale Bilanzgremium IASB veröffentlichte am Dienstag einen Entwurf mit neuen Vorschriften für die Wertberichtigung von Finanzinstrumenten Die internationalen Gremien für Bilanzierungsregeln wie das International Accounting Standards Board (IASB) sollen einheitliche, hochqualitative globale Rechnungslegungsstandards entwickeln. Dies soll bis Juni 2011 gelingen. Quelle: FTD 26.9.09 Wiwo: Entzauberer der Notenbanker (7.8.09): Massen billigen Geldes sind kein Mittel gegen die Krise. Der US-Ökonom John Taylor fordert stattdessen transparente Bankbilanzen und neue Regeln für staatliche Eingriffe. NZZ: Anhaltende Debatte über die Rechnungslegung in Finanzkrisen (22.5.09): Wenn Fair- Value- Regeln zu unruhigen Bilanzzahlen führen und der Ruf nach Alternativen lauter wird. Die Debatte über die Bilanzierung nach dem Fair- Value-Prinzip fördert Zielkonflikte in der Rechnungslegung zwischen verlässlichen und relevanten Informationen zutage. Der Fair- Value- Ansatz gründet auf der These effizienter Märkte und bringt in der Praxis Volatilität mit sich. RMRG: Studie sieht negative Effekte der “Fair Value”-Bilanzierung überbewertet (21.8.09): Die im Zuge der Finanzmarktkrise in die Kritik geratene “Fair Value”-Bilanzierung ist – zumindest im US- Bankensektor – recht praktikabel, so das Ergebnis einer aktuellen Studie (hier geht es zur Studie) , auf die die Börsen-Zeitung hinweist. HB: Neue Regeln für Bilanzen (10.8.09): Für Wissenschaftler besteht kaum Zweifel: Die Bilanzierungsregeln für Banken wirkten in der Finanzkrise wie ein Brandbeschleuniger. Etliche der verhängnisvollen Vorschriften waren erst Jahre zuvor eingeführt worden – um das System vor Risiken zu schützen. Nun hat eine Expertenkommission einen neuen Ansatz zur Bewertung von Aktiva erarbeitet.
Vorschriften einfacher und transparenter zu gestalten
internationale Vereinheitlichung
Gelten für in der EU börsennotierte Unternehmen. HB: IFRS: Standardsetzer ignorieren Tipps aus der Praxis (5.2.10): Komplizierte Regeln sind die Hauptquelle für Fehler in den Bilanzen: So sieht es zumindest die "deutsche Bilanzpolizei", die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung - und auch die Kritik am Fair Value reißt nicht ab. Weniger kritisch sieht Bilanzpolizei die wachsende Fehlerquelle Risiko- und Prognosebericht.
IFRS 9/früher IAS 39) (soll ab 2013 gelten), Geltung Europa offen, endorsement abgelehnt, inhaltlich offen, Regelungen zur Verlustberücksichtigung bzw. Wertminderung (impairment), Abbildung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting), Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP im Bereich der Finanzinstrumente, Bewertung Verbindlichkeiten, Begriff des Geschäftsmodells offen, Bilanzierung bei Marktstörungen, expected loss“-Modells
Inhalte, Rahmenkonzept, Standards, Interpretationen
Ein wichtiger Eckpfeiler der IFRS ist die sogenannte Fair Value-Bilanzierung: Sie zwingt Unternehmen, Vermögenswerte zum jeweiligen Marktpreis in den Bilanzen zu verbuchen. Dies verschärft sowohl Auf- als auch Abschwungphasen: Im Boom können Unternehmen Gewinne bereits ausweisen, bevor sie diese durch Verkauf am Markt realisiert haben. Im Konjunkturtal dagegen müssen sie erwartete Verluste antizipieren und zuvor ausgewiesene Gewinnchancen korrigieren. Dieser Mechanismus hat die Banken in der Krise an den Rand des Abgrunds geführt. Dies verschärft sowohl Auf- als auch Abschwungphasen: Im Boom können Unternehmen Gewinne bereits ausweisen, bevor sie diese durch Verkauf am Markt realisiert haben. Im Konjunkturtal dagegen müssen sie erwartete Verluste antizipieren und zuvor ausgewiesene Gewinnchancen korrigieren. Dieser Mechanismus hat die Banken in der Krise an den Rand des Abgrunds geführt. Quelle: Handelsblatt v. 10.12.09
Ad-hoc Änderungen im Oktober 2008
Entwurf für eine einheitliche Fair Value-Bewertung
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
zusätzliche Angabepflichten für Finanzinstrumente
Eigenes Kreditrisiko bei Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten
True statt Fair Value
IASB
IAS Plus
IFRS-Portal
Unternehmensführungskodex für britische Prüfungsgesellschaften
Prüfung der Auftragsqualität USA
Baseler Ausschuss veröffentlicht Regelungstexte und QIS-Ergebnisse zu Basel III Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS) hat am Donnerstag, den 16. Dezember 2010, die Regelungstexte der künftigen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel III) sowie die Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) veröffentlicht. Die Notenbankpräsidenten und Leiter der Aufsichtsbehörden (Governors and Heads of Supervision - GHOS) hatten sich Mitte September 2010 auf neue Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften verständigt, die von den Staatschefs der G20 im November bestätigt wurden. Der Baseler Ausschuss veröffentlicht nun das seit Dezember 2009 konsultierte, finale Basel III-Regelwerk. Wesentliche Elemente für die vom Baseler Ausschuss angestrebte Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors sind die Verbesserung der Qualität der Eigenkapitalbestandteile, höhere Mindestkapitalanforderungen, und die Einführung weltweiter Liquiditätsstandards. Darüber hinaus enthält Basel III Vorgaben zum Aufbau bestimmter Risikopuffer. Neben den Regelungstexten hat der Baseler Ausschuss auch die Ergebnisse der umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie (quantitative impact study -QIS) publiziert. Um die Auswirkungen der neuen Anforderungen zu ermitteln, hatten der Baseler Ausschuss und der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors - CEBS) – abgestimmt mit den jeweiligen Mitgliedsländern – insgesamt 263 Banken aus 23 Mitgliedsländern in eine Auswirkungsstudie einbezogen. Der Baseler Ausschuss wie auch die Staats- und Regierungschefs der G 20 erwarten, dass die Regeln von Basel III konsequent und einheitlich umgesetzt werden, wofür den Banken ein stufenweiser Übergang auf die neuen Regeln bis Ende 2018 eingeräumt wird. Pressemitteilung des BCBS (Englisch) Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems (press release) Basel III-Regelungstexte (Englisch) Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems (full text) Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) QIS-Ergebnisse (Englisch) BCBS: Results of the comprehensive quantitative impact study CEBS: Results of the comprehensive quantitative impact study Übersicht Änderungen Eigenkapitalvorschriften: Die EU‑Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zielen darauf ab, einen umfassenden und risikosensitiven Rechtsrahmen bieten und Fortschritte im Risikomanagement der Institute unterstützen. Dadurch werden die Kapitalanforderungen mit maximaler Effektivität dauerhafte Finanzstabilität gewährleisten, das Vertrauen in die Institute unterstützen und die Endkunden schützen. Übersicht EU-Änderungsprozess auf dieser Seite der EU-Kommission Quelle Bafin v. 16.12.10 Bankenkrise: Wissenschaftlicher Beirat macht radikale Vorschläge (2.6.10): Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium setzt auf radikale Reformen bei der Bankenregulierung und Bankenaufsicht. So plädiert das Gremium dafür, die Kernkapitalquote von Banken auf bis zu 15 Prozent anzuheben. Und das ist nicht der einzige Vorschlag, der für Unruhe sorgen dürfte. HB: G20 planen schärfere Bank-Eigenkapitalregeln (05.09.09):Die 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen Banken offenbar mit härteren Eigenkapitalregeln von riskanten Geschäften abhalten. Ein entsprechender Vorschlag der USA fand bei den Teilnehmern des G20- Sondergipfels in London Unterstützung. Im Bezug auf die Konjunkturmaßnahmen gegen Krise herrschte ebenfalls Einigkeit – anders als beim Thema Manager- Boni. Vox: A “legacy-equity” mechanism to recapitalise the banks (26.3.09): After unloading toxic assets, many banks will need new capital. This column proposes raising private capital to invest in distressed banks’ new equity using a mechanism similar to the Legacy Assets Program recently announced by Geithner. Since equity markets are more liquid, the leverage ratio and the public- equity participation in this new plan would be much smaller, e.g. the leverage ratio capped at two and the public-capital participation at 30%.
Kreditinstitute spielen in modernen Volkswirtschaften in ihrer Funktion als Finanzintermediäre eine besondere Rolle. Hierfür ist das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors von entscheidender Bedeutung. Besondere Relevanz kommt dabei der Solvenz von Banken zu. Eine der wichtigsten Aufgaben von Finanzintermediären ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken. Diese Risiken dürfen nicht zur Solvenzgefährdung der Institute und zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen. Die bis Ende 2006 einschlägige Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I) konzentrierte sich allein auf das Mindestkapital für Banken als die entscheidende Größe für die Begrenzung der Risiken und damit der Verluste im Falle der Insolvenz eines Institutes. Basel I beinhaltete Eigenkapitalanforderungen, die ausschließlich Kredit- und Marktrisiken einbezogen und bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken eine wenig differenzierte Berechnungsmethode zu Grunde legten. Auf Basel I aufbauend zielt die neue Baseler Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute (Basel II) auf eine Stärkung der Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab. Wesentliches Ziel der neuen Eigenkapitalregelung ist es, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin. Um dies zu erreichen, gliedert sich die Baseler Rahmenvereinbarung in drei Säulen, wobei die Säulen zwei und drei im Vergleich zu Basel I neu hinzugekommen sind: Säule 1: die Mindestkapitalanforderungen, die eine Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken beinhalten. Zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen stehen für diese drei Risikobereiche im Rahmen eines evolutionären Ansatzes verschiedene Risikomessverfahren zur Wahl: einfache, standardisierte Ansätze sowie fortgeschrittenere, risikosensitivere und auf bankeigenen Verfahren beruhende Ansätze. Die fortgeschritteneren und präziseren Verfahren der Risikomessung können zu Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen führen. Die Säule 1 gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Die Ansätze zur Berechnung des zu unterlegenden Kapitals für Marktrisiken, um die Basel I 1996 erweitert wurde, sind in die Baseler Rahmenvereinbarung übernommen worden. Säule 2: aufsichtlicher Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process (SRP)), der die quantitativen Mindestkapitalanforderungen der Säule 1 um ein qualitatives Element ergänzt; im Rahmen des SRP geht es entscheidend darum, das Gesamtrisiko eines Instituts und die wesentlichen Einflussfaktoren auf dessen Risikosituation zu identifizieren und bankenaufsichtlich zu würdigen. Säule 3: Marktdisziplin, d.h. Erweiterung der Offenlegungspflichten der Institute, um die disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen. Hauptadressat von Basel II sind große, international tätige Banken. Das Grundkonzept soll sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen. Während der im Jahr 1998 begonnenen Entwicklung des Basel II Regelwerkes standen die Aufsicht und die Kreditwirtschaft, die Politik sowie sonstige Interessierte in einem intensiven Dialog. Drei Konsultationspapiere und mehrere Auswirkungsstudien des Baseler Ausschusses trugen dazu bei, praxisgerechte Regelungen zu entwickeln. Mit Hilfe von Auswirkungsstudien (Quantitative Impact Studies (QIS)), bei denen Banken die jeweils aktuellen Regelungsvorschläge Probe rechneten, konnten die zukünftig resultierenden Kapitalanforderungen abgeschätzt werden. Darauf basierend wurden die Risikogewichtsformeln derart angepasst, dass für die Institute beim Wechsel zu fortschrittlicheren Messansätzen moderate Anreize zur Kapitalersparnis bestehen und weltweit das bisherige Kapitalniveau in etwa erhalten bleibt. Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht, im Juli 2005 um Handelsbuchaspekte und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei Garantien ergänzt und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006. In Deutschland findet die Umsetzung von Basel II in nationales Recht durch Änderungen im Kreditwesengesetz und durch ergänzende Verordnungen, insbesondere die Mitte Dezember 2006 veröffentlichte Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die Groß- und Millionenkreditverordnung, statt. Der Schwerpunkt der Umsetzung der ersten Säule von Basel II liegt bei der SolvV. Ebenfalls größtenteils in die SolvV übernommen wurde die Baseler Säule 3. Die in der zweiten Säule verankerten qualitativen Anforderungen sind in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisiert. In das Rundschreiben 07/2007 der BaFin zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und der Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung sind die quantitativen Anforderungen der Baseler Säule 2 bzw. der europäischen Bankenrichtlinie zum Zinsschock eingeflossen. Quelle und mehr: Deutsche Bundesbank siehe auch Wikipedia: Basel II
Erhöhung Eigenkapitalanforderungen
aufsichtlicher Überprüfungsprozess
Verschuldungsgrad
Offenlegungspflichten
HB: Basel III: Die Reformarbeiten im Bankensektor sind noch nicht beendet (3.1.11): Die Eckpfeiler für die neuen Kapital- und Liquiditätsvorgaben im Bankensektor mögen stehen. Doch der Baseler Ausschuss muss sein Werk noch an vielen Ecken und Enden nacharbeiten. Zwar ist nun klar, dass die Banken künftig mehr Eigenkapital brauchen. Doch bei den mindestens ebenso wichtigen Liquiditätsvorschriften sind noch viele bedeutende Details offen. Eine Übersicht. HB: Bankenaufsicht: Strenges im Kleingedruckten von Basel III (8.10.10): Der Basel-III-Kompromiss ist viel zu lasch? Von wegen, argumentiert der Chefökonom der BIZ und verweist auf die neue Definition voN Eigenkapital. Warum die neuen Vorschriften viel strenger sind, als es auf den ersten Blick aussieht. Zeit – Herdentrieb: Basel III – leider ohne Biss (17.9.10): Die neuen Bilanzrelationen für Banken, die gerade in Basel vereinbart wurden und im November von der G20 abgesegnet und für verbindlich erklärt werden dürften, sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber insgesamt viel zu zaghaft. Es wird sehr lange dauern, bis sie flächendeckend eingeführt sind, nämlich bis 2019 – und in Deutschland teilweise sogar nicht vor 2023 -, der Reformprozess im Bankensektor wird daher erst einmal verzögert, wenn nicht sogar gestoppt, und die Notenbanken, vor allem die EZB, werden unerträglich lang in der Geiselhaft der Banken bleiben. FTD: Basel III ist nur Übergangslösung (17.9.10) Als Konsequenz aus der Krise einigten sich 27 Länder auf schärfere Finanzmarktregeln, die ein neues Bankendesaster verhindern sollen. Die Debatte über die wirkungsvollsten Schritte ist damit längst nicht beendet. _______________ BL: Es ist ein … Basel III: Finanzwelt wird durch das beschlossene Mammutwerk nicht sicherer (+Dokumetation und Presseschau) (13.9.10): Gestern, genau 104 Wochen nach dem denkwürdigen Wochenende, an dessen Ende die Insolvenz der Investmentbank Lehman feststand, hat das “Basel Committee on Banking Supervision” Einzelheiten der neuen Basel III-Vorschriften angekündigt, die eine Stärkung der bestehenden Eigenkapitalvorschriften vorsehen. Gebilligt wurden die Vereinbarungen vom 26. Juli. Die Kapitalreformen sollen zusammen mit der Einführung globalen Liquiditätsstandards den Kern der Reform des globalen Finanzsystems liefern, der im auf dem G20-Gipfel in Seoul verabschiedet wird. Die Reformen treten ab 2013 in Kraft und werden bis 2018 phasenweise erhöht. Presseerklärung Basel Committee on Banking Supervision Annex 1: Calibration of the Capital Framework Annex 2: Phase-in arrangements _______________ Das “Basel Committee on Banking Supervision” hat Einzelheiten der neuen Basel III-Vorschriften angekündigt, die eine Stärkung der bestehenden Eigenkapitalvorschriften vorsehen. Gebilligt wurden die Vereinbarungen vom 26. Juli. Die Kapitalreformen sollen zusammen mit der Einführung globalen Liquiditätsstandards den Kern der Reform des globalen Finanzsystems liefern, der im auf dem G20-Gipfel in Seoul verabschiedet wird. Die Reformen treten ab 2013 in Kraft und werden bis 2018 phasenweise erhöht. Presseerklärung Basel Committee on Banking Supervision FTD: Kapital- und Liquiditätsregeln – Berechtigter Widerstand in Basel (28.8.10): Deutschland muss im Baseler Ausschuss seine Position beim Thema Kapitalregeln verteidigen. Denn hohe Anforderungen an die Kernkapitalquoten könnten die Landesbanken gefährden. FAZ: Deutsche Vorbehalte gegen Bankenregulierung (29.7.10): An den künftig strengeren Rahmenbedingungen für Banken scheiden sich die Geister. Bundesbank und Bafin haben Vorbehalte gegen einen Entwurf, den die Aufseher aus anderen Ländern abgesegnet haben. FAZ: Baseler Ausschus Deutschland stimmt neuer Bankenregulierung nicht zu (27.7.10): Deutschland stimmt als einziges Land den neuen Eigenkapitalvorschriften im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nicht zu. Aus Rücksicht auf einige schwache Banken will Deutschland Kompromisse in der Wahl der Kernkapitalquote erreichen. HB: Regulierung: Bankenausschuss entschärft Eigenkapital-Reform (27.7.10): Eigentlich sollen Banken künftig in guten Zeiten stärkere Kapitalpuffer bilden. Doch entsprechende Vorschläge des Baseler Bankenausschusses, in dem Notenbanken und Bankaufseher aus 27 Ländern vertreten sind, wurden jetzt doch abgemildert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. FTD: Basel III – Aufseher kuschen vor Bankenlobby (13.6.10): Erneuter Erfolg für die mächtige Bankenlobby: Der einflussreiche Baseler Ausschuss, in dem Notenbanker und Aufseher aus 27 Ländern sitzen, gesteht der Branche längere Übergangsfristen zu, um die neuen Kapitalregeln einzuführen – die zudem weniger harsch ausfallen sollen als angedacht BIS – Konsultationspapier: Strengthening the resilience of the banking sector (12/2009): Das Basel Committee on Banking Supervision hat im Dezember 2009 unter dem Titel “Strengthening the resilience of the banking sector” eine Reihe von Reformvorschlägen zur Kommentierung veröffentlicht, deren Umsetzung weitgehende Auswirkungen auf das Bankgeschäft hätten. Die Vorschläge betreffen Eigenkapital, Liquidität und die internen Incentivesysteme. Sie können bis April 2010 kommentiert werden (Erläuterungstext von der TSI). In einem weiteren Papier, das ebenfalls zur Kommentierung bis April 2010 vorgelegt wurde, geht es um die Sicherstellung von Standards für eine Mindestliquidität und ein gemeinsames Paket für die Aufsichtsbehörden zur Identifizierung und Analyse von Liquiditätsrisiken. Mehr zu diesen Vorschlägen unter: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring Basel letters page (updated) (20.4.10): The Basel Committee of Banking Supervisors has released the feedback it received on the proposed reforms to capital and liquidity frameworks — or Basel III as they are more commonly known. Unsurprisingly there’s a lot of it — 252 letters in all from banks, industry bodies and associations. (Deutsche Bank takes the prize for the largest file at 8MB). We haven’t had time to go through them all but fortunately Keefe Bryuette & Woods has sampled a large chunk. Here’s are the brokerage’s findings: HB: Basel III: Banken drohen neue Milliardenlasten (29.1.10): Die drohende Belastung für die Banken durch die geplanten Eigenkapitalregeln ist deutlich höher als bislang erwartet. Die Institute warnen vor gravierenden Auswirkungen der geplanten Eigenkapitalregeln in ganz Europa. Vor allem die Vorschrift, Mehrheitsbeteiligungen nicht anrechnen zu dürfen, trifft die Geldhäuser hart. HB: Basel III: Zeitplan für Eigenkapitalreform wackelt (20.1.10): Die geplante Reform der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken wird sich nach Einschätzung der Finanzbranche länger hinziehen als geplant. Der Baseler Ausschuss, in dem internationale Notenbanken und Bankaufseher vertreten sind, will die für Banken wichtigen Kapitalregeln bis Ende 2010 reformieren. Mehrere Bankenvertreter, mit denen das Handelsblatt sprach, halten die Pläne jedoch für unrealistisch. BIZ Consultative proposals to strengthen the resilience of the banking sector announced by the Basel Committee (17.12.09) Standard: "Basel III" soll Banken wetterfester machen (6.12.09): In Basel trifft sich am Dienstag und Mittwoch der Baseler Ausschuss, ein Gremium aus Notenbankern und Vertretern von Regulierungsbehörden aus 30 Staaten. Die nächste Finanzkrise kommt bestimmt. Doch sie soll nicht mehr so starke Erschütterungen auslösen wie die noch längst nicht ausgestandene aktuelle Krise. Dazu müssen den Banken engere Grenzen gesetzt werden - so weit sind sich Institute und deren Regulierer einig. HB: Kräftiges Plus: Bankaktien feiern Basler Ausschuss (16.12.09): Medienberichten zufolge bekommt die Finanzbranche deutlich mehr Zeit von der Bankenaufsicht, ihre Kapitalausstattung zu verbessern. Die Anleger freut das. Sie greifen beherzt zu bei Bankaktien. Lesen Sie, was in den kommenden Monaten von den Papieren der Geldhäuser noch zu erwarten ist. HB: Eigenkapitaldefinition: Hoffnung auf Sonderregelung (14.12.09): Der Baseler Ausschuss kommt Genossenschaftsbanken und Sparkassen entgegen. Für Nicht-Aktiengesellschaften könnte es demnächst eine Sonderregelung in der Frage der Eigenkapitaldefinition geben. Sollte es nicht dazu kommen, könnten die Institute die Anforderungen aus Basel wohlmöglich nicht erfüllen Banken sollen mehr und hochwertigeres Eigenkapital vorhalten und Kapitalpuffer in besseren Zeiten anlegen. Es sollen höhere Anforderungen für riskante Geschäfte gelten und solche, die nicht in den eigenen Büchern der Bank gehalten werden ("off-sheet"). Quelle: FTD 26.9.09 Alle großen G20-Finanzzentren sollen die schärferen Basel-II- Eigenkapitalregeln bis 2011 umgesetzt haben. Europa kritisierte bisher scharf, dass die USA dies bislang nicht getan haben. Quelle: FTD 26.9.09 HB: Eigenkapital ist nicht gleich Eigenkapital (16.4.09): Krisen lassen sich in der Zukunft nur abfedern, wenn die Banken ihre Kapitalbasis deutlich stärken. Da die Bankenaufseher rund um den Globus zukünftig mehr Wert auf die Qualität des Eigenkapitals legen werden, sind einige Banken bereits mit Eigenkapitalerhöhungen vorgeprescht.
zusätzlicher Kapitalbedarf weltweit: ca. 300 Mrd € geschätzt, Impact Studie
Umsetzung bis Ende 2018 geplant
internationale Angleichung der Regeln
neue Reportingstandards
aktuelle Meldungen zu Basel III via. Alphaville
Kreditboom-Puffer
Auswirkungen
VOS: EU-Kommission befragt interessierte Kreise zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRD IV) (26.2.10): Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu etwaigen weiteren Änderungen an den geltenden Eigenkapitalvorschriften (CRD) gestartet, die das gesamte Finanzsystem krisenfester machen sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen, die nach zwei früheren Kommissionsvorschlägen zur Änderung der Eigenkapitalvorschriften nun als “CRD IV” vorgelegt werden, zielen auf sieben Politikbereiche ab. Das Konsultationspapier der EU-Kommission ist hier abrufbar. Die EU-Kommission hat außerdem eine Seite eingerichtet: Antwort auf die Finanzkrise: Kommission befragt interessierte Kreise zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften („CRD IV“)
Definition des Eigenkapitals: Verbesserung von Qualität, Konsistenz und Transparenz der Eigenkapitalbasis., Erhöhung Mindestkapitalanforderungen, Tier 1, Neudefinitionen, Tier 2, Neudefinitionen, Tier 3, soll gestrichen werden, Erhöhung der Transparenz
Neu: Leverage Ratio ab Ende 2012, Einführung einer maximalen Verschuldungsquote als Ergänzung zum risikobasierten Ansatz von Basel II mit entsprechender Überprüfung und Kalibrierung., Aufnahme des Leverage in Risikomanagement mit Top-Management-Attention, Abweichende Kapitaldefinition
Gegenparteiausfallrisiko: Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteirisiko bei Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen., Differenzierung im Clearing, zentrale Gegenpartei, nicht zentrale Gegenpartei, Höhere Kapitalanforderungen, um Anreize zu schaffen weg von OTC-Geschäften hin zu Geschäften über eine zentrale Gegenpartei., Anpassung des Risikomanagements
Neu: Antizyklische Maßnahmen sollen zu einem stabileren Bankensystem beitragen und dafür sorgen, dass Wirtschafts- und Finanzschocks nicht noch verstärkt, sondern gedämpft werden.
Neu: Systemrelevante Finanzinstitute: Die Kommission stellt die Frage nach geeigneten Maßnahmen gegen das von solchen Instituten ausgehende Risiko.
Einheitliches Regelwerk für Banken
Großbanken-Zuschlag
Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) Regelungstext zu Basel III in deutscher Sprache: Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko Regelungstext zu Basel III (Englisch): Webseite: Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) Während die neuen Regeln für Marktrisiken praktisch schon feststehen, gibt es bei den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln von Basel III noch offene Fragen. Aufsichtsrechtlich dürfte 2011 das Jahr der Liquidität werden. Die Forderungen der EU-Kommission sowie der Europäischen Zentralbank nach einem Liquiditäts-Check im nächsten Stresstest kommen nicht von ungefähr. Noch immer ringen die Aufseher um die Details der Puffer, mit denen die Banken auch während Krisen immer flüssig sein sollen. Quelle: Handelsblatt v. 3.1.11. HB: Neue Liquiditätsregeln: Finanzwächter kommen Banken nochmal entgegen (20.10.10): Im Ringen um die Finanzreform kommen die Finanzwächter den Banken noch einmal entgegen. Neue Liquiditätsregeln sollen erst nach einer mehrjährigen Testphase eingeführt werden. Deutsche Genossenschaftsbanken hoffen auf eine Sonderregelung.
geänderte Anforderungen Liquiditätsrisiken
erhöhte Stresstestanforderungen
Erhöhung der Management- und Überwachungs-Attention
Neue Standards für Collateralmanagement (=Sicherheiten)
Einführung/Modifizierung von Monitoring Tools der Aufsichtsbehörden
Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)
HB: Neue Regeln: So sieht die Bank der Zukunft aus (8.9.10): Die Banken geraten von allen Seiten unter Druck. Sowohl die Regulierer als auch die Politik wollen die Institute krisenfest machen. Das Handelsblatt benennt zentrale Anforderungen, die die Bank der Zukunft erfüllen muss. Ungeklärter Börsencrash - Blitzhandel – her mit der Reform FTD: Bankenregulierung -Politiker bekämpfen den Moral Hazard (6.8.09): In der Krise retteten Steuerzahler die Institute, diese machen wieder Gewinne und schütten hohe Boni aus. Denn die Bank gewinnt immer. Oder doch nicht? FTD.de zeigt, wie die Regierungen Deutschlands und Amerikas gegen einen Rückfall in alte Gewohnheiten angehen. Blick Log: Keine Regulierung: (K)ein Modell für die Finanzmärkte (25.07.09): Sehr intensiv diskutieren derzeit Fachleute verschiedenste Vorschläge zur Finanzmarktregulierung. Ganze Bibliotheken lassen sich mit Büchern, Fachaufsätzen und Gutachten zu diesem Thema füllen. Wie auch immer die neue, vermutlich international wieder sehr fragmentierte Finanzordnung aussehen wird, es wird so sein wie immer in den vergangenen Jahrhunderten im Wettlauf zwischen Ursachen von Finanz- und Wirtschaftskrisen auf der einen Seite und daraus erwachsener Regulierung auf der anderen Seite: Unternehmen, Banken, staatliche Institutionen und andere Akteure werden wieder einen Weg finden, diese Regulierung zu umgehen bis es zum nächsten Showdown kommt FTD: Welche Banken wollen wir? (17.05.09): Die wahllose Rettung von Banken untergräbt die Demokratie und eine Reform des Geldsystems. Die Regierung sollte die Ursachen der Krise beseitigen: die perversen Anreize im Finanzsystem.
Insolvenzordnung für "geordnete" Abwicklung, Testament für systemische Banken, Erleichterung der Bankenabwicklung, Diskussion Gesetz zur staatlichen Zwangsverwaltung von Banken in Deutschland, staatliche „Brückenbank“, erweiterte Befugnis der Aufsicht, Einführung eines besonderen Reorganisationsverfahrens
Frühwarnsystem, Risikorobustheit und Stresstest
Entflechtungsgesetz
Bail-In-Verfahren
Einlagensicherung, Einlagensicherung Deutschland
Regulierung der (Kredit-)derivate, Clearingstelle, Instrumente, CDS, CDO, CLN
Zertifikate, partielles Verkaufsverbot an Privatanleger
Schäuble Entwurf, stärkere Kontrolle für "Grauen Kapitalmarkt", "Anschleichen" von Investoren an Unternehmen zur Übernahme erschweren.
offene Immobilienfonds, zweijährige Mindesthaltefristen, Liquiditätsanforderungen
Versicherungen
Transparenz, High-frequency trading
Verwahrstellen/Depotbanken, Konsultation zu OGAW-Verwahrstellen
Wirtschaftsblatt: Die Lehren aus Lehman – EU-Reformen im Überblick (15.9.10): Lehman Brothers hat die EU-Kommission in Sachen Finanzmarktregulierung wachgerüttelt. Ein Modell für eine “europäischere” Aufsicht ist beschlossen, Rating-Agenturen müssen sich registrieren und Finanzinstitute in Sachen Boni mäßigen. Viele Initiativen sind allerdings noch umstritten. _____ Der britische Schatzkanzler Alistair Darling hatte am Wochenende auf einen Vorstoß des amerikanischen Präsidenten Barack Obama ablehnend reagiert. Dieser hatte angekündigt, Eigenhandel und herkömmliches Kreditgeschäft in den Banken wieder zu trennen. Darling sagte, der Vorstoß treffe nicht den Kern der Finanzkrise. London sei nicht bereit, Banken mit Blick auf Eigenhandel, Hedge-Fonds oder Private-Equity- Gesellschaften schlechter zu stellen. Vom Forum für Finanzstabilität (FSB) hieß es, dass der amerikanische Vorschlag begrüßt würde, aber auch andere Optionen zur strengeren Bankenregulierung erwogen würden. Eine Mischung von Maßnahmen sei notwendig, weil die Banken so unterschiedlich und das grenzüberschreitende Geschäft so komplex sei. Das Forum, in dem Vertreter der Notenbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien um eine bessere Bankenregulierung ringen, will einen Zwischenbericht seiner Regulierungsvorschläge nach dem Juni-Treffen der G 20 und seinen endgültigen Bericht im Oktober präsentieren. Quelle: FAZ v. 25.1.10 HB: Obama-Plan: EU-Kommissar will US-Bankenplan nicht für Europa (22.1.10): US-Präsident Barack Obama trifft mit seiner Initiative gegen Großbanken auf die Zustimmung der Industriestaaten. Die Bundesregierung sprach von einer “hilfreichen Anregung” für die Debatte über die Lehren aus der Finanzkrise. Aus Frankreich und Großbritannien kamen ähnliche Kommentare. Die EU meint dagegen, Europa brauche keine Zügelung der Banken nach US-Vorbild. _______ Die Finanzminister der Europäischen Union trafen sich am 2. Dezember 2009 in Brüssel, um sich über die Ausgestaltung von neuen Europäischen Finanzstrukturen zu verständigen. Mit Erfolg: einstimmig einigten sich die Mitglieder des Finanzministerrats Ecofin [Glossar] auf ein Gesamtpaket. Es beinhaltet die wichtigsten Grundzüge für eine neue Architektur aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. Um die grenzüberschreitende Aufsicht zu verbessern, stand Deutschland immer hinter dem Vorhaben, einen gemeinsamen Europäischen Aufsichtsrahmen zu schaffen. Denn die Lehre nach der Krise ist, sich nicht nur auf die gigantische Größe einiger Institute zu konzentrieren, sondern auch auf ihre enge Vernetzung innerhalb der Märkte. Wenn die Institute vernetzt sind, dann müssen es auch die Aufsichtsbehörden sein. Bundesfinanzminister Schäuble begrüßte deshalb den „guten Kompromiss“, der jetzt die Umsetzung eines besseren europaweiten Aufsichtssystems in greifbare Nähe rückt. Quelle und mehr: Bundesfinanzministerium
Überwachung OTC-Derivatekontrakten, Größere Transparenz, Mehr Sicherheit durch Verringerung der Kontrahentenrisiken, Mehr Sicherheit durch Verringerung der betrieblichen Risiken
EU-Meldepflicht für Leerverkäufe
Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie
Alternative Investment Fund Manager (AIFM-Richtlinie), Vorschlag der EU-Kommission, reguliert werden sollen, Hedgefonds, stärkere Aufsicht für spekulative Hedgefonds, Reporting, Private Equity/Beteiligungsfirmen, Inhalte
EU-Richtlinie zur Überwachung Ratingagenturen, Kontrolle, jährlich durch Wirtschaftsprüfer, Sonderprüfungen, Funktionstrennung, Beratung, Bewertung, Beaufsichtigung, Registrierung EU, Qualitätsstandards, Transparenz, Sonderregeln für Ratings von strukturierten Finanzinstrumenten
EU-Prospektrichtlinie
Leerverkaufsregeln
regelmäßige Stresstests
Solvency II für Versicherungen
Wirtschaftsprüfer
Blitzhandel
Finanzmarktsteuer
Regelungen zur Steuerung des automatisierten Programmhandels?
NYT: Robert Shiller: Financial Invention vs. Consumer Protection (18.7.09): Could a new federal agency help balance the nation’s dual needs for innovation and safety? NYT: Robert Shiller – How About a Stimulus for Financial Advice? (17.1.09)
Finanzmarktstabilisierung, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz
Bankenrestrukturierungsgesetz, Verfahren zur Sanierung von Banken, Eingriffe in Rechte der Gläubiger und die Einbeziehung der Anteilsinhaber, Verlängerung der Verjährung für die aktienrechtliche Organhaftung, Restrukturierungsfonds /Stabilitätsfonds, Zielgröße 70 Mrd EUR, Bankenabgabe (Deutschland), Beitragshöhe abhängig von, Bilanzsumme, systemische Risiko, Größe der eingegangenen Verpflichtungen, Vernetzung im Finanzmarkt, zweistufigen Verfahren, hoheitliches Eingriffsverfahren, Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung, Reorganisationsverfahren orientiert am Insolvenzplanverfahren, Anwendung auf systemrelevante Kreditinstitute, Bonitstreichung bei Staatsbeteiligung > 75%
Auslegung der Vorschriften über Informationen einschließlich Werbung von Wertpapierdienstleistungs- unternehmen an Kunden
Gesetz zur "verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" (wirksam ab 1.1.10), diverse Änderungen am Wertpapierhandelsgesetz, Beratungsgespräche detailliert protokollieren, Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes, Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung, Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (2007, geändert 2009)
Verschärfung der Beratungspflichten
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG)
Anforderungen an Vergütungssysteme
Anwendung BVI-Wohlverhaltensregeln
Depotbankvertrag
Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten
Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften
Verbriefungen, verschärfte Vorgaben für das Management von Liquiditätsrisiken, Teil dieser hochriskanten Verbriefungen selbst behalten, Einschränkungen von Kreditverkäufen
Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
befristetes Verbot bestimmter Leerverkäufe, Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten der EU, deren gesetzliche Währung der Euro ist, Verbot der Begründung oder des rechtsgeschäftlichen Eintritts in ein Kreditderivat, Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien
Vorgaben für Risikomodelle
Rundschreiben zu Depotbanken
Grauer Kapitalmarkt
Handelsstop gegen Flashcrash
Finanzmarktreform, Prinzipien, Vermeidung von to-big-to-fail, Risikobegrenzung, Vermeidung von Finanzkrisen, Neue Vorgaben für den Derivatehandel, Abgabe, Obergrenze für Investitionen in Fonds, Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Volcker-Regel, Vorgehen gegen Interessenskonflikte, Rating Agenturen, Insolvenzverfahren für Finanzkonzerne, Verbraucherschutzbehörde, Rat aus Vertretern der wichtigsten Aufsichtsbehörden, Neue Vorgaben für den Derivatehandel, Offenlegungspflichten für Privatinvestoren und Hedgefonds, Stärkung der Finanzaufsicht, Trennbanksystem, Trennung, Eigenhandel, Kreditgeschäft, Einlagengeschäft, Größenbegrenzungen, Obergrenze für Aktiva, Spareinlagen, zum Stand der Umsetzung
Bail-in
Die EU kann bei wie auch immer gestalteten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Banken Auflagen vorschreiben, die die Banken zu beachten haben. Andernfalls droht die Pflicht zur Rückzahlung dieser Beihilfen. Allgemein zum Beihilferecht: Wikipedia Erläuterung durch EU Gemäß den Vorschriften gelten staatliche Bedingungen in Unternehmen nur dann als beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die ein marktwirtschaftlich handelnder privater Investor ebenfalls akzeptieren würde. Daher war die Kommission beispielsweise der Auffassung, dass eine Reihe von Kapitalhilfen in deutsche Landesbanken unter den besonderen Umständen der jeweiligen Fälle im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Investors standen und daher keinen Vorteil für die betreffenden Banken (HSH Nordbank und Bayern LB, siehe IP/05/1096; WestLB und NordLB, siehe IP/07/1112) darstellten. Im vorliegenden Fall jedoch hegte die Kommission Zweifel, ob ein privater Investor zu den gleichen Bedingungen investiert hätte, so dass sie den Fall prüfen musste. Die in den Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (siehe MEMO/04/172) festgelegten Kriterien können wie folgt zusammengefasst werden: Der Beihilfeempfänger ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten und hat in den letzten zehn Jahren keinerlei Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten; Bei der Beihilfe handelt es sich normalerweise um eine Liquiditätsbeihilfe, die auf das nötige Minimum beschränkt ist, das es dem Unternehmen ermöglicht, im Rettungszeitraum geschäftsfähig bleiben; Die Beihilfe wird in Form von Darlehen oder Darlehensbürgschaften gewährt; Die Beihilfe ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt; Übermittelt der Mitgliedstaat der Kommission binnen dieser sechs Monate einen Umstrukturierungs- oder Liquidationsplan, so kann die Rettungsbeihilfe für die Zeit, die die Kommission zur Prüfung dieses Plans benötigt, normalerweise weiter gewährt werden. Quelle: Presseerklärung der EU-Kommission v. 4.6.2008 Beispiele mit Links auf entsprechende EU- Veröffentlichungen LBBW-Umstrukturierungsplan Rekapitalisierung Commerzbank Unterstützung für BayernLB Stützung von ING Aktuelle Pressemeldungen HB: Überspanntes Rettungsnetz für Beihilfen (23.3.10): Bei der Bankenrettung droht die EU-Kommission in vielen Fällen ihre rechtlichen Kompetenzen zu überdehnen - mit gefährlichen Folgen. Die EU-Kommission hat unter enormem politischem Zeitdruck die Finanzkrise vorerst gemeistert. Doch durch die Tiefe der Krise wandelte sich die Rolle der EU-Kommission vom Beihilfenkontrolleur zum Beihilfengeber. Die Brüsseler Beamten bewilligen staatliche Rettungsmaßnahmen rasch, wenn Banken und Politiker ihre Auflagen und Bedingungen akzeptierten. Doch damit verwirklicht die Kommission in den Augen vieler Kritiker ein rechtlich fragliches Programm.
FTD: EU schreibt Fondsmanagern Boni-Regeln vor (12.11.09): Manager großer Hedge-Fonds, Beteiligungsgesellschaften und anderer alternativer Anlagen müssen europaweit mit gesetzlichen Regeln für ihre Bezahlung rechnen: Die schwedische EU- Präsidentschaft will die für Banken geplanten Boniregeln auf Fondsmanager ausdehnen. Bei dem in der Öffentlichkeit populären Thema Bonus-Zahlungen stellten sich die G20 hinter die FSB- Vorschläge. So soll die Zusatzvergütung nicht mehr an kurzfristigen Gewinnen, sondern am nachhaltigen Erfolg der Bank ausgerichtet sein. Neben Bonus- soll es auch Malusregeln bei Misserfolgen geben. Den Banken sollen zudem bei Verstößen gegen die Bonus-Prinzipien Konsequenzen drohen: Aufseher könnten dann verlangen, mehr Eigenkapital zurückzulegen. Eine von Frankreich und Deutschland geforderte Bonus- Obergrenze scheiterte jedoch. Quelle: Handelsblatt Die These ist populär und sie hält sich beharrlich: Die Banker, so heißt es, seien im Boom vor allem deshalb immer größere Risiken eingegangen, weil sie mit steigenden Gewinnen fette Bonuszahlungen kassieren konnten. Die Finanzminister der G 20 wollen dieser Praxis ein Ende bereiten und haben sich in London auf einen Kompromiss verständigt: Die Boni der Banker sollen zwar nicht gekürzt, dafür aber zeitlich gestreckt werden. Nur wenn die Gewinne langfristig sprudeln, sollen sie auf den Konten landen. Laufen die Geschäfte schlecht, könnten die Banken die Extragehälter sogar wieder zurückfordern. Quelle: Die Zeit Wie bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Amtskollegen Nicolas Sarkozy und Gordon Brown vorgeschlagen hatten, sollen Vergütungsausschüsse in Unternehmen über die Bezahlung wachen und Banken zur Offenlegung ihrer Gehaltspraxis gezwungen werden. Die variable Bezahlung sollte angemessen sein im Verhältnis zum Festgehalt, Misserfolg wird mit Bonusentzug bestraft. Und schließlich sollen die G 20 Möglichkeiten erwägen, die variablen Anteile nach oben zu begrenzen.
Anforderungen an Personal- und Anreizsysteme für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (18.08.09): Vergangenen Freitag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht” (BaFin) die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) veröffentlicht (siehe hier). Schlagzeilen in der Wirtschaftspresse haben diese Regelungen gemacht, weil sie strengere Regeln zur Kontrolle der Bezahlung von Bankmanagern enthalten. Die BaFin dokumentiert diese Änderungen in einem eigenen Papier, das unten oder hier nachgelesen [...]
Bei dem in der Öffentlichkeit populären Thema Bonuszahlungen stellten sich die G20 hinter die FSB- Vorschläge. So soll die Zusatzvergütung nicht mehr an kurzfristigen Gewinnen, sondern am nachhaltigen Erfolg der Bank ausgerichtet sein. Neben Bonus- soll es auch Malusregeln bei Misserfolgen geben. Den Banken sollen zudem bei Verstößen gegen die Bonus-Prinzipien Konsequenzen drohen: Aufseher könnten dann verlangen, mehr Eigenkapital zurückzulegen. Eine von Frankreich und Deutschland geforderte Bonus-Obergrenze scheiterte jedoch. Quelle: FTD 26.9.09 HB: Bund greift bei Bankboni durch (14.8.09): Wenige Wochen vor dem Weltfinanzgipfel Ende September im amerikanischen Pittsburgh führt der Bund strengere Regeln zur Kontrolle der Bezahlung von Bankmanagern ein. Eine entsprechende Vorschrift, die dem Handelsblatt vorliegt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen mit der Bundesbank entwickelt. Damit müssen die Banken ihre Vergütungssysteme grundlegend umstellen. Sinneswandel der FSA - Britische Finanzaufsicht will keine Bonusregeln (13.8.09): Die britische Finanzaufsicht FSA wird den heimischen Banken nicht konkret vorschreiben, wie sie ihre Angestellten in Zukunft zu bezahlen haben. In dem mit Spannung erwarteten Bericht der Regulierer zur Reform der Bonussysteme nach der Finanzkrise fehlen einige wichtige Passagen, die im ersten Entwurf des Kodex aus dem vergangenen März noch enthalten waren. Telepolis: Gefährliche Drohungen der Federal Reserve (12.8.09): US-Notenbank will die absolute Kontrolle über die Finanzmärkte und die Banken künftig nach dem Vorbild der absolut stressfreien Stress-Tests vom Frühjahr überwachen. Falls Präsident Obama sich durchsetzen kann, wird eine Folge der Finanzmarktkrise die Zentralisierung der Finanzmarkt- und Bankenaufsicht in der Notenbank sein. Obama wandelt damit zwar in den großen reformatorischen Spuren seines bewunderten Vorgängers Franklin Delano Roosevelt, der nach der Finanzkrise der 1930er Jahre gegen den massiven Widerstand der Wall Street eine schlagkräftige Börsenaufsicht und die strikte Trennung von Investment- und Geschäftsbanken durchgesetzt hatte. Ob Obama sich damit aber ebensolche Lorbeeren verdient, erscheint fraglich. HB: Tabu-Brecher mit britischem Understatement (12.8.09): Neue Regeln für die Finanzmärkte sind dem Wirtschaftsforscher Willem Buiter zu wenig. Mit radikalen Ideen will der Professor aus London neue Krisen verhindern. Seine Lösung: Negative Leitzinsen und die vollständige Verstaatlichung des Bankensektors. FT: Reform of regulation has to start by altering incentives (23.6.09): Proposals for reform of financial regulation are now everywhere. The most significant have come from the US, where President Barack Obama’s administration last week put forward a comprehensive, albeit timid, set of ideas. But will such proposals make the system less crisis-prone? My answer is, no. The reason for my pessimism is that the crisis has exacerbated the sector’s weaknesses. It is unlikely that envisaged reforms will offset this danger.
Mit etwas Verzögerung setzt nun auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die im Kreise der G20 verabredeten Vergütungsempfehlungen um. Seinem Entwurf zufolge soll die Finanzaufsicht BaFin Managern künftig die Boni zusammenstreichen dürfen. Sollte der Entwurf Gesetz werden, dann müssten die Institute der Aufsichtsbehörde Zusammensetzung und Gestaltung ihrer Vergütungssysteme und Boni offenlegen. Die BaFin könnte dann die Zahlung von Boni verbieten oder begrenzen, wenn die betreffende Bank dadurch in Existenznöte geraten oder die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung verletzen würde. Quelle: Spiegel Online
FAZ: Banken stellen „Beipackzettel“ vor - Informationen über Risiken und Nebenwirkungen (26.2.10): Nach politischem Druck haben die privaten Banken einen einheitlichen „Beipackzettel“ für Geldanlagen vorgestellt, der den Kunden über positive und negative Szenarien der Entwicklung seiner Geldanlage informieren soll. Mit der freiwilligen Lösung wollen die Banken ein Gesetz vermeiden. Pressemeldung des Bankenverbands Produktinformationsblatt (Muster) und Beispiel für ein Info-Blatt
Die Anbieter offener Immobilienfonds haben einen weiteren Schritt zur Eindämmung plötzlicher hoher Mittelabflüsse getan. Künftig werden die Depotbanken Auskunft darüber geben, ob eine Privatperson oder ein institutioneller Investor Geld anlegt. Quelle und mehr: Handelsblatt v. 16.1.10
Neue Modelle Managervergütung
Der Lehman-Kollaps und die hierdurch ausgelöste weltweite Kreditkrise machte klar, dass ein Risikomanagement auf Ebene der einzelnen Banken allein nicht ausreicht. Risiken müssen systemweit überwacht werden, wobei auch die Konzentration der Spekulation als solcher in bestimmten Vermögenswerten zu berücksichtigen ist, die häufig zu Marktblasen führt. Banken müssen ermitteln, in welchem Umfang sie an anderen Märkten engagiert sind, die beim Platzen von Blasen in eine Abwärtsspirale geraten könnten. Mit einem ganzheitlicheren Risikoansatz könnten sich Finanzinstitute besser darauf konzentrieren, welche Arten von Risken in welchen Bereichen aufträten und inwieweit einzelne Risikoarten möglicherweise Einfluss auf andere nähmen. Risikoexperte Rick Bookstaber sagte … die Kreditkrise voraus und sieht die Verantwortung dafür vor allem bei Fehlern im Risikomanagement der Banken und weniger in der Verwendung fehlerhafter Risikomodelle. „Wenn man keine Risikomanager hat, die Positionen durchleuchten, Risiken verstehen und diese auch kommunizieren können, oder keine Unternehmensführung, die [auf Daten hin] zu handeln bereit ist, dann ist es gleichgültig, welche Risikomodelle man einsetzt“, sagt er. Quellen: FAZ: Bankenregulierung - Wie Banken Risiken handhaben sollten (16.09.09) THC: Post-Crisis Economics (3.6.09): Über die Schwächen des Riskomanagement Siehe auch: http://www.handelsblatt.com/politik/international/risikomanagement-ringen-mit-den-risiken;2139053
Risikomodelle
Verbesserung der Informationstiefe
Bewertungsalgorithmen
Um sich gegen Illiquidität und Insolvenz zu schützen, reduzierten die Banken das Verhältnis von Einlagen (Fremdkapital) und Eigenkapital, also den Hebel. Dies geschah vor allem durch die Rückführung von Krediten und die Reduktion des Fremdkapitals; der andere Weg, die Aufnahme von mehr Eigenkapital, war in der bereits schwelenden Krise kaum möglich. Je stärker die Eigenkapitaldecke der Banken schrumpfte, umso mehr reduzierten die Banken auch ihre Kreditvergabe. Dies brachte im nächsten Schritt die Realwirtschaft in Finanzierungsschwierigkeiten (credit squeeze oder credit crunch), so dass Unternehmen Investitionen zurückstellen mussten oder gar illiquide wurden. Als Folge fielen Gesamtnachfrage und Produktion, die Arbeitslosigkeit stieg. Hanno Beck/Helmut Wienert, Anatomie der Weltwirtschaftskrise: Ursachen und Schuldige, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 20/2009.
HB: Rettungsfonds für Banken rückt näher (31.1.10): Der von Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann vorgeschlagene Rettungsfonds für Großbanken rückt offenbar näher. Vertreter europäischer Großbanken signalisierten am Rande des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos, das am Sonntag zu Ende ging, ihre Unterstützung.
Transparenz-Offensive
HB: Abgeltungssteuer: Steuererklärung – einfach geht anders (2.3.10): Kapitalanleger schert die Abgeltungssteuer offenkundig wenig. Und kompliziert bleibt die Kapitalbesteuerung trotz gegenteiliger Behauptungen auch. Nicht umsonst umfasst das Anwendungsschreiben über 100 Seiten. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat erst im Dezember 2009 Klarstellungen, die für die Umsetzung wichtig sind, in einem Schreiben (107 Seiten) bekannt gemacht. Download: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer [PDF, 623 KB] Bericht dazu im Handelsblatt v. 5.1.2010: Fiskus definiert die Regeln der Abgeltungsteuer neu
automatischer Informationsaustausch bei Bankkundendaten
Ermöglicht das Eintreiben von Forderungen der Steuerbehörden über Ländergrenzen hinweg. In den Steuerstreit innerhalb der Europäischen Union kommt Bewegung. Die EU-Finanzminister haben sich auf eine erste Richtlinie, die zum Steuerpaket gehört, geeinigt. Österreich und Luxemburg gaben ihren früheren Widerstand auf. Quelle: Swissinfo v. 19.1.10
EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie
Versicherungsprodukte
Trusts
Letztendlich kommt die Welt ohne Großbanken aber wohl nicht aus, glaubt zumindest Burghof. "Um Kunden ins internationale Geschäft zu begleiten, braucht man einfach eine gewisse Größe." Das Problem sei, dass große Häuser Kredite zu besseren Konditionen bekommen - weil auch die Geldgeber wissen, dass die Anlage sicher ist. "Das ist Wettbewerbsverzerrung", sagt Burghof. Sie führe dazu, dass Großinstitute immer mehr Macht haben. Quelle: Spiegel Online
England
Frankreich
HB: EU-Steuerkommissar: Brüssel hält nicht viel von der Finanzmarktsteuer (31.8.10): Deutschland und Frankreich fordern sie, doch EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta winkt ab: Nach einem noch unveröffentlichten Bericht der EU-Kommission könnte die Steuer “beträchtliche unerwünschte Effekte” haben. Demnach fördere die Abgabe die Kursvolatilität und schade der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Börsen. Welt: Euro-Krise Euro-Länder stimmen für Transaktionssteuer (18.5.10): Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich auf eine Steuer auf Finanztransaktionen verständigt. Die Banken müssten sich stärker an der Krisenbewältigung beteiligen, sagte der Vorsitzende der Euro-Finanzminister, Juncker. Der in Deutschland umstrittenen Steuer habe sich kein Land widersetzt. IWF-Chef befeuert Debatte über Finanzsteuer für Banken: IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn spricht sich für eine länderübergreifende Besteuerung von Finanzaktivitäten aus, um für künftige Krisen besser gewappnet zu sein. Im April wolle der Internationale Währungsfonds (IWF) den G20-Staaten einen konkreten Vorschlag dazu machen, sagte Strauss-Kahn der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ vom Montag. „Eine Besteuerung ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens, um den Finanzsektor dazu zu bekommen, weniger Risiken einzugehen. Zweitens, um Geld für künftige Krisen zu bekommen“, sagte Strauss-Kahn. Quelle und mehr: Handelsblatt v. 1.2.10 HB: „Warwick Commission“: Wenn die Banken selbst die Fäden ziehen (26.11.09): Das Wachstum des Finanzsektors sollte nach Ansicht hochkarätiger internationaler Ökonomen und Politikwissenschaftler durch eine internationale Transaktionssteuer begrenzt werden. So lautet die zentrale Forderung der nach der gleichnamigen britischen Universität benannten “Warwick Commission”, deren Abschlussbericht dem Handelsblatt vorliegt. FTD: Konsequenzen aus der Finanzkrise – Großbritannien für weltweite Finanzmarktsteuer (8.11.09): Der Vorstoß von Gordon Brown für einen neuen “Wirtschafts- und Sozialvertrag” zwischen Banken und Öffentlichkeit bringt der Debatte über eine Risikobegrenzung fürs Zocken an den Märkten neuen Schub – aber auch Streit. Denn die Amerikaner winken schon mal ab. ______ Der deutsche Finanzminister und der britische Börsenaufseher folgen inzwischen Attac und fordern wahlweise Finanzmarktsteuern, Börsenumsatzsteuern oder die Tobin-Steuer. Es gehe um faire Lastenteilung und darum, dass die Verursacher der Krise dazu beitragen, die Haushaltslöcher zu stopfen.
Die Bilanzsumme der größten US-Institute soll voraussichtlich mit 0,15% besteuert werden. 50 Großbanken und andere Finanzinstitute wie Versicherungen und Brokerfirmen sollen zahlen. 90 Milliarden Dollar will Obama damit in den kommenden zehn Jahren eintreiben. Auch ausländische Institute wie möglicherweise die Deutsche Bank sollen sich beteiligen. Die Steuer soll vor allem Investmentbanken treffen, die besonders hohe Risiken eingehen und kaum Rücklagen bilden. Die Einführung der Abgabe soll auch bewirken, dass Banken stärker auf Einlagen setzen und so stabiler werden.. Quelle: Zeit v. 15.1.10 Ziel sei es, die staatlichen Ausgaben für das 700 Milliarden Dollar schwere Bankenrettungspaket (TARP) "bis auf den letzten Groschen" wieder einzutreiben, sagte Obama. "Meine Entschlossenheit wird noch erhöht durch die Berichte über massive Profite und obszöne Bonuszahlungen gerade jener Konzerne, die ihre ganze Existenz dem amerikanischen Volk verdanken", sagte Obama. Der Bankensektor stehe in der Pflicht, die Ausgaben der Steuerzahler zu begleichen. Obamas Pläne bedürfen noch der Zustimmung des US-Kongresses. Die geplante Extrasteuer soll nur für Unternehmen mit Vermögenswerten von mehr als 50 Milliarden Dollar (rund 34 Milliarden Euro) gelten. Von den betroffenen Unternehmen stammen den Angaben zufolge 35 aus den USA, die übrigen sind Ableger ausländischer Konzerne. Der offizielle Name der Abgabe soll "Finanzkrisen-Verantwortungsabgabe" lauten. Vertreter der Finanzbranche in den USA kritisierten die Pläne als politisch motiviert und wirtschaftlich schädlich. Quelle: Zeit v. 14.1.10
internationale Geltung?
Vertreter der sieben wichtigsten Industrieländer (G 7) erwägen, Banken eine Umlage aufzuerlegen, die die Kosten staatlicher Rettungsprogramme auffangen soll. Vorausgegangen waren Gespräche der G 7 mit dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und dem Internationalen Forum für Finanzstabilität (FSB) im britischen Schatzamt. Die Zusammenkunft auf der Ebene der Staatssekretäre war von Staatssekretär Paul Myners mit Blick auf das G-7-Treffen in Kanada am 5. und 6. Februar einberufen worden. Quelle: FAZ v. 25.1.10
Die Kommission schlägt eine Bankensteuer zur Deckung der Kosten vor, die beim Konkurs von Banken anfallen Der Vorschlag ist der erste konkrete Versuch der Kommission, ein gemeinsames Konzept für Bankensteuern durchzusetzen - die seit der Finanzkrise unter den EU-Regierungen immer mehr Befürworter gewonnen haben. Das Fehlen EU-weiter Regeln birgt nämlich die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten. Außerdem bedroht es die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Falle einer weiteren Krise. Dem Plan zufolge sollen die Mitgliedstaaten die Einkünfte aus den Bankensteuern verwenden, um Fonds einzurichten, für die gemeinsame Vorschriften gelten. Diese Fonds könnten beim Ausfall einer Bank eine geordnete Abwicklung gewährleisten. Mit dem Geld könnten Gerichtskosten, die Kosten eines Übergangsbetriebs sowie der Kauf und die Verwaltung fauler Vermögenswerte bestritten werden. Durch Bereitstellung liquider Mittel können diese Bankenrettungsfonds dazu beitragen, eine Krise einzudämmen und einen Notverkauf der Vermögenswerte zu vermeiden. Mehrere Länder, darunter Deutschland und Schweden, haben Bankensteuern eingeführt oder erwägen deren Einführung. Über ihre Höhe oder die Verwendung der Gelder besteht jedoch keine Einigkeit. Einige Länder wollen die Fonds verwenden, um künftigen Bankenkrisen zuvorzukommen oder um ihre Verluste aus der derzeitigen Krise auszugleichen. Andere sehen in Bankensteuern eine Möglichkeit zur Verringerung ihrer Defizite. Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte, die Fonds seien nicht als Versicherung für Banken in Not zu verstehen . Vielmehr sollten sie durch Eindämmung des Dominoeffekts bei einem Bankausfall vermeiden helfen, dass Bankrettungen zu Lasten der Steuerzahler gehen. "Ich glaube an das Verursacherprinzip. Wir müssen ein System errichten, das sicherstellt, dass der Finanzsektor die Kosten von Bankenkrisen künftig selbst trägt", sagte Barnier. Während der Finanzkrise gaben die Staaten in ganz Europa und der übrigen Welt Unmengen öffentlicher Gelder zur Rettung von Banken und zur Stützung ihrer Wirtschaft aus. Vorläufig würde sich die Steuer auf Banken beschränken. Sie würde beispielsweise nicht für Investitionsfonds oder Versicherungsunternehmen gelten. Die Beiträge der Banken könnten sich nach ihren Verbindlichkeiten, Vermögenswerten oder Gewinnen richten - Einzelheiten sind noch festzulegen. Auch die Höhe ist noch offen; der IWF schlägt 2 bis 4 % des BIP vor. Der Vorschlag ergänzt den Plan der EU für eine bessere Reaktion auf künftige Finanzkrisen, der mehr Überwachung, eine bessere Unternehmensführung und strengere Vorschriften vorsieht. Eventuell wird die EU diese Idee der G-20 vorlegen, als allgemeines Verfahren zur Abwicklung zusammenbrechender Banken. Die EU-Spitzen werden diesen Vorschlag voraussichtlich im Juni erörtern, in Vorbereitung des G-20-Gipfels im selben Monat in Toronto. Quelle: EU-Kommission
Ausstattung für Bankenrettungsfonds
HB: Bankenabgabe: Merkel stolpert über globale Finanzsteuer (25.6.10): Die Lobbyarbeit der Finanzwirtschaft zahlt sich aus: Eine weltweite Bankenabgabe ist erstmal vom Tisch. Auf dem G8-Gipfel erteilten die führenden Industriestaaten Merkels Vorschlag eine klare Abfuhr. Auch die Entwicklungsländer sträuben sich gegen den Vorschlag. Überhaupt läuft es nicht rund für die Europäer – der strikte Sparkurs stößt auf Kritik.
FTD: Finanzmarktregulierung – 50 Staaten wollen Devisenhandel besteuern (3.9.10): Die Initiative kommt aus Frankreich und Großbritannien – aus den USA und Deutschland gibt es keine Unterstützung. Erstmals könnte es zu einem EU-Bürgerbegehren kommen.
FAZ: „Finanzsektor maßlos aufgebläht“ - Das „Wunder“ der Banker (30.8.10): Durch riskantes Vorgehen erreichten Banker rasendes Wachstum und steigende Renditen. Dies kritisieren Ökonomen in einer neuen Studie der Bank of England. Der wirkliche Beitrag des Sektors zum Wohlstand werde demnach weit überschätzt. Hier die Kapitel zur Regulierung der Finanzmärkte Chapter 4: What mix of monetary policy and regulation is best for stabilising the economy? Sushil Wadhwani Chapter 5: How should we regulate the financial sector? Charles Goodhart HB: Finanzmärkte: Kampf gegen die Kasino-Kapitalisten (10.10.10): Die Politik kontrolliert die Derivate-Märkte in Zukunft stärker. Weil die Funktionsweise dieser Märkte aber so schwer zu verstehen ist, droht eine Überregulierung.
Dr. Patrick Wegmann (Uni Basel)
Know how
Fachleute
Intransparenz
Bewertungsproblematik
Risikomanagement
Liquiditätsmanagement
Working Paper: Regulating the Shadow Banking System (13.9.10): The “shadow” banking system played a major role in the financial crisis, but was not a central focus of the recent Dodd-Frank Law and thus remains largely unregulated. This paper proposes principles for the regulation of shadow banking and describes a specific proposal to implement those principles. We first document the rise of shadow banking over the last three decades, helped by regulatory and legal changes that gave advantages to the main institutions of shadow banking: money-market mutual funds to capture retail deposits from traditional banks, securitization to move assets of traditional banks off their balance sheets, and repurchase agreements (“repo”) that facilitated the use of securitized bonds in financial transactions as a form of money. All of these features rely on an evolution of the bankruptcy code that allows securitized bonds to be used as a form of privately created money in large financial transactions, a usage that can have significant efficiency gains and would be costly to eliminate. History has demonstrated two successful methods for the regulation of privately created money: strict guidelines on collateral (used to stabilize national bank notes in the 19th century), and government-guaranteed insurance (used to stabilize demand deposits in the 20th century). We propose the use of strict rules on collateral for both securitization and repo as the best approach for shadow banking, with compliance required in order to enjoy the safe-harbor from bankruptcy. FTD: Lehren aus der Finanzkrise – Ein Korsett für alle Finanzakteure (4.9.10): Der Grundgedanke der neuen Bankenregeln, die unter dem Kürzel Basel III vorbereitet werden, ist richtig. Doch es müssen alle Finanzakteure einbezogen werden.
Bankenregulierung – Staaten entschärfen Finanzaufsicht (2.12.09): Die EU-Staaten wollen in der europäischen Finanzaufsicht auch künftig das letzte Wort haben – was vor allem einen Erfolg der britischen Regierung darstellt. HB: Etappensieg für Deutschland: EU ringt heftig um Finanzaufsicht (22.11.09): Um die Rechte der geplanten Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte ist ein heftiger Streit in der Europäischen Union (EU) entbrannt. EU- Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy besteht darauf, dass die neuen EU-Agenturen im Notfall direkte Weisungen an Finanzinstitute geben sollen. Zeit: Kleinmütige Sachwalter (16.10.09): Mit ihrem Vorschlag zur Finanzaufsicht löst die EU-Kommission kein einziges Problem. Als hätte die Finanzwelt nicht schon genug Schaden angerichtet, schlägt die EU- Kommission nun eine neue europäische Aufsichtsstruktur vor, die zersplittert und zahnlos ist. Zukünftig sollen drei EU-Behörden über die grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitute wachen. Jeweils eine Behörde soll für die Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zuständig sein, verteilt auf die Sitze Paris, Frankfurt und London. Zusätzlich soll ein Rat für Systemrisiken, angesiedelt bei der Europäischen Zentralbank, das große Ganze im Auge behalten. NZZ: Zwischen Hoffnung und Skepsis - Nach dem G- 20-Gipfel in Pittsburgh (30.9.09): Die am G-20-Gipfel vereinbarte wirtschaftliche Zusammenarbeit ist überwiegend begrüsst worden. Das Fehlen von Durchsetzungsmechanismen findet aber Kritik. Vage bleibt auch die Frage der Boni. In Bankenkreisen wurden die Ergebnisse begrüsst.
Aufsichtskompetenzen
Deutschland, BaFin, Bundesbank, Konzentration Bankenaufsicht bei Bundesbank, Einlagensicherungseinrichtungen, Bundesfinanzministerium, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, SoFFin, Weiterentwicklung zu einer Einlagensicherungseinrichtung
Europäische Finanzaufsicht (ab Januar 2011), European Securities and Markets Authority (ESMA, Paris), Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde=, European Banking Authority (EBA, London), Europäischen Bankaufsichtsbehörde =, European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA, Frankfurt), Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung=, Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, Rat für Systemrisiken
Das Forum für Finanzstabilität (engl.: Financial Stability Forum) (FSF), auch Finanzstabilitätsforum genannt, ist ein internationales Gremium, das zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen soll. Indem frühzeitig Mängel des Finanzsystems oder seiner Teile erkannt werden, sollen letztlich mögliche Finanzkrisen verhindert werden. Am Gipfeltreffen der G-20 vom 2. April 2009 in London wurde beschlossen, das Financial Stability Forum als Financial Stability Board weiterzuführen.[1] Das FSF hat Arbeitsgruppen zu drei Problembereichen der internationalen Finanzmärkte eingerichtet und erstellt Reports hierzu: Highly Leveraged Institutions (HLIs) (Hedge-Fonds) Offshore Financial Centers (OFCs) Regulierung kurzfristiger Kapitalbewegungen
NZZ: Vorwarnsystem zur Vorbeugung künftiger Krisen (27.5.09): EU-Kommission konkretisiert Pläne für neue Finanzmarkt- Aufsicht. Die EU-Kommission stellt als Reaktion auf die Finanzkrise zwar keine zentrale Aufsichtsbehörde in Aussicht. Die EU- Behörden und die nationalen Aufsichtsgremien sollen aber enger vernetzt werden.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision; in Deutschland oft auch kürzer als Basler Ausschuss bezeichnet) wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet. Quelle und mehr: Wikipedia
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (engl. Bank for International Settlements) ist eine Internationale Organisation auf dem Gebiet des Finanzwesens. Sie verwaltet Teile der internationalen Währungsreserven und gilt damit quasi als Bank der Zentralbanken der Welt. Sitz der BIZ ist Basel (Schweiz). Quelle und mehr: Wikipedia
Die Weltbank bezeichnet im weiten Sinne die in Washington D.C. (USA) angesiedelte Weltbankgruppe bzw. im engen Sinne die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung als Teil dieser Gruppe. Die Weltbankgruppe hatte ursprünglich den Zweck, den Wiederaufbau der vom Zweiten Weltkrieg verwüsteten Staaten zu finanzieren. Sie umfasst fünf Organisationen, die jeweils eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sich aber im Eigentum der Mitgliedstaaten befinden. Quelle und mehr: Wikipedia
Der Internationale Währungsfonds (Kürzel IWF bzw. IMF von englisch International Monetary Fund, auch bekannt als Weltwährungsfonds) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Er ist eine Schwesterorganisation der Weltbank-Gruppe und hat seinen Sitz in Washington D. C., USA. Der IWF wurde am 22. Juli 1944 durch eine internationale Übereinkunft gegründet und nahm im Mai 1946 erste Arbeiten auf. Seine eigentliche operative Tätigkeit begann ab dem 1. März 1947. Sie erfolgte aufgrund der Beschlüsse der Konferenz in Bretton Woods, einer Kleinstadt im US-Bundesstaat New Hampshire. Diese für den Wiederaufbau des Weltwirtschaftssystems entscheidenden Verhandlungen dauerten vom 1. Juli 1944 bis zum 22. Juli 1944. Quelle und mehr: Wikipedia
"Stärkung" IWF als Krisenmanager
Reform
Joint International Group, JIG
Financial Institutions Advisory Group, FIAG
NZZ: Verschwiegenes Machtzentrum der Ökonomen (31.1.10): Die «Group of Thirty» oder kurz die G-30 sind nahezu unbekannt. Der Club von dreissig einflussreichen Ökonomen hat aber eine eminent wichtige Bedeutung: Die darin versammelten ehemaligen und gegenwärtigen Notenbankchefs, Finanzminister, Banker und Professoren sind die Vordenker.
G20
G7
EU, EU-Finanzministerrat
Länderinstitutionen, Regierungen, Aufsichtsbehörden
EU
HB: Alleingang bei Regulierung: Banker greifen Regierung scharf an (26.10.10): Deutschlands private Geldhäuser kritisieren den nationalen Alleingang bei der Bankenregulierung. Allerdings zeigt der Blick ins Ausland, dass sich ein Teil der Vorwürfe kaum halten lässt. HB: Finanzmarktaufsicht: Finanzprofis fordern mehr als Plattitüden (6.10.10): Wenige Tage vor seiner Herbsttagung warnt der Internationale Währungsfonds (IWF) davor, bei den Anstrengungen zur Reform der Finanzsysteme nachzulassen. Damit wird der Druck auf die Staaten der G20 verstärkt, auf dem kommenden Gipfel die strengeren Vorschriften zur Finanzmarktaufsicht anzunehmen. HB: Banken: Regulierung kostet fast zehn Millionen Jobs (11.6.10): Die Bankenlobby IIF will eine weitreichende Regulierung verhinden. Um seine Forderung zu untermauern, rechnet der Verband ein Szenario vor, nach dem sich die neuen regeln extrem negativ auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze auswirken würden. Die Banker plädieren für die richtige Balance. HB: Bankerlobby: „Wir dürfen Bürger und Politik nicht wieder erpressen“ (11.6.10): Die IIF trifft sich in Wien zu ihrer Frühjahrstagung, Der Bankenlobby-Verband hat bereits deutlich gemacht, dass eine weitreichende Regulierung auch Nachteile für die gesamte Volkswirtschaft hätte. Risiken gäbe es freilich genug, nicht zuletzt die Immobilienmärkte. Ein Bericht von vor Ort. GB: Geldhäuser starten weltweite Kampagne gegen schärfere Regulierung (11.6.10): So viele Schlagzeilen hat selbst Josef Ackermann nicht oft bekommen. Die Nachrichten-seiten in Internet quollen am Donnerstag über mit den Warnungen des Institute of International Finance (IIF), dessen Vorsitzender der Deutsche Bank-CEO ist. Das IIF, die Lobbyorganisation und Speerspitze 400 großer internationaler Banken, publizierte am Donnerstag NZZ: Plädoyer für ein stabiles Finanzsystem (11.6.10): Banken akzeptieren regulatorische Mehrkosten.Die Mitgliedbanken des Institute of International Finance (IIF) sind bereit, die Kosten verschärfter Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Profitabilität nicht zu arg strapaziert wird. HP: Financial Reform Could Hurt Growth, Cost Millions Of Jobs, Banks Warn (10.6.10) Rolling Stone: Wall Street's War (26.5.10): Congress looked serious about finance reform – until America's biggest banks unleashed an army of 2,000 paid lobbyists.
Überblick Mindmap Finanzkrise
Specials und Übersichtseiten
Grundlagenbeiträge
HB: Ratingagenturen: Aufseher zementieren die Macht der Ratings (5.1.10): Trotz ihrer Mitschuld an der Finanzkrise sind die Ratingagenturen heute so mächtig wie eh und je. Das verdanken sie auch Aufsichtsbehörden, die nicht ernsthaft nach Alternativen suchen. FAZ: SEC -Börsenaufsicht erhöht Druck auf Ratingagenturen (18.9.09): Kreditbewerter sollen in Zukunft mehr Informationen bereitstellen. Auch Bewertungen der Agenturen sollen veröffentlicht werden. Zudem hat sich die amerikanische Börsenaufsicht für ein Verbot von Flash-Orders ausgesprochen. HB: G20-Gipfel Die Bausteine der neuen Finanzordnung (1.4.09): Die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrienationen sind fest entschlossen, die Finanzmärkte viel stärker als bisher zu regulieren. Ob strengere Überprüfung von Ratingagenturen, Zähmung der Hedgefonds oder Trockenlegen von Steueroasen – kein Akteur soll küntig unkontrolliert bleiben. Folgendes will der G-20-Gipfel beschließen. HB: Schärfere Kontrollen EU einigt sich auf neue Weltfinanzordnung (23.2.09): Die führenden EU-Länder haben sich auf konkrete Schritte für strengere Kontrollen der Finanzmärkte verständigt. Dazu gehört eine stärkere Aufsicht für spekulative Hedgefonds und Rating- Agenturen. Notwendig sei auch ein entschlossenes Vorgehen gegen Steueroasen. Jetzt müssen die Europäer nur noch den Rest der Welt überzeugen.
Deutschland
International
Refi über Geldmarktfonds?