Überblick Neue Finanzordnung by www.blicklog.com

Zeit: Finanzpolitik – Es geht also doch (18.9.10): Die Politik galt lange als zaghaft im Umgang mit den Banken. Jetzt beweist sie, dass sie aus der Krise gelernt hat. HB: Finanzreform: Die Krise scheint schon vergessen (27.7.10): Nationaler Egoismus verhindert, dass die Bankenwelt wirklich sicherer wird. Eine besondere schlechte Rolle spielen dabei die Deutschen.

Prinzipien

FAZ: Im Gespräch: Niall Ferguson„Wir erleben die  finanziellen Symptome eines Weltkriegs“  (24.2.09):  Der Historiker Niall Ferguson, einer der besten Kenner  der Finanzgeschichte,  warnt davor, „Zombie-Banken“  am Leben zu erhalten. Die keynesianischen  Ausgabenprogramme sieht er skeptisch. Es drohen  Verwerfungen an den Anleihe- und  Devisenmärkten.

Vermeidung von Finanzkrisen

Vermeidung von Ansteckungseffekten

Anreiz zur exzessiven Risikoübernahme im Aufschwung reduziert

Vermeidung systemischer Risiken keine "to big to fail" mehr

Vertrauen herstellen

Internalisierung externer Effekte

In allen Fällen besteht die Lösung darin, die externen Effekte durch Regulierung zu internalisieren. Die Regulierung kann jeweils an der Menge  oder am Preis ansetzen. Quelle: Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2009/2010, S. 138 f. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Blick Log einen Beitrag über  Aufräumarbeiten für eine neue Finanzordnung u.a. geschrieben: “Die Geschäfte vieler Finanzinstitute haben ganz offensichtlich  Auswirkungen auf unbeteiligte Marktteilnehmer. In der Ökonomie  werden  solche Auswirkungen als externe Effekte bezeichnet. Sie  werden häufig nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers  einbezogen.  Extern heißt dabei, dass die Effekte (Nebenwirkungen)  eines Verhaltens nicht (ausreichend) im Markt berücksichtigt  werden. Ein  Geschädigter erhält keine Entschädigung und ein  Nutznießer muss keine Gegenleistung entrichten, ohne sich  zwangsweise dessen  bewusst sein zu müssen.  Hier könnte also z.B. ein Ansatz liegen, nämlich die Finanzinstitute  an den von ihnen verursachten externen Effekten zu beteiligen. Wie  genau und in welcher Form das zu erfolgen hätte, könnte eine  herausfordernde Aufgabe z. B. für den Basler Ausschuss für  Bankenaufsicht  sein. Diesem Gremium darf aber diese Aufgabe  genau so wenig allein überlassen werden wie der Politik. Das ist  eine Debatte, die alle  etwas angeht, die von den Finanzmärkten  beeinflusst werden.” Genau diesen Ansatz greifen jetzt drei Autoren in einem Beitrag der  Neuen Zürcher Zeitung auf und konkretisieren ihn. Die drei Autoren,  darunter Horst Siebert, plädieren in “Was der Finanzsektor mit  Umweltproblemen gemeinsam hat” für einen Ansatz, den man vor allem  auch  aus der Umweltökonomie kennt: das Etablieren  verursachergerechter Preise für Ressourcen oder externe Effekte. Dazu  schreiben die Autoren  u.a.: “Wenn Menschen etwas unternehmen, verursachen sie oft  Externalitäten gegenüber anderen Personen, ihr Tun hat also  Auswirkungen, die  die andern hinnehmen müssen, ohne dass man  sie nach ihrer Zustimmung oder Haltung dazu fragt. Man kann  diesen Mangel dadurch  beheben, dass die externen Effekte  internalisiert werden, dass also beispielsweise die wichtigen  Ressourcen für die Nutzer mit einem Preis  versehen werden, der  den unerwünschten Nebenwirkungen Rechnung trägt. Wenn man  Umweltverschmutzung ernsthaft bekämpfen will,  kann man also  einerseits die Aktivitäten, die die Verschmutzung verursachen,  stärker unter Kontrolle bringen, oder aber man kann  Gebühren  erheben, die den Verschmutzern den Anreiz bieten, ihre Tätigkeiten  umweltfreundlicher zu gestalten.”  Die beste Lösung folgt meist einem einfachen Grundsatz, nämlich  dem Prinzip «Der Verschmutzer zahlt», da in diesem Rahmen die  Marktkräfte ihr Wirkung entfalten können und so das Problem so  effizient als möglich beheben. Gesellschaft und Politik setzen durch  einen politischen und regulatorischen Prozess sowie durch  Richtlinien bestimmte Umweltstandards fest. Der Verschmutzer  sucht  anschliessend selber nach der besten Lösung, um den  Standards entsprechen zu können. Die externen Umweltkosten,  sozusagen die auf  Dritte abgewälzten Belastungen, werden so an  den Verschmutzer zurückgeleitet, der die Belastungen seinerseits in  Form erhöhter  Absatzpreise an den Konsumenten oder in Form  niedrigerer Gewinne an den Aktionär weitergibt.  Marktversagen in der globalen Finanzwelt ist gar nicht so  verschieden vom Marktversagen in der Umweltpolitik. Aus dieser  Sicht hat man  es im Wesentlichen mit einer «Finanzverschmutzung»  zu tun – in dem Sinn, dass dem Finanzsystem durch einzelne Firmen  und Personen,  die auf der Jagd nach privatem Gewinn sind,  gewaltige Kosten aufgebürdet werden.” Daraus konkretisieren sie dann ihren Vorschlag wie folgt: “Unserer Ansicht nach liegt der Schlüssel zur  Wiederherstellung von Stabilität und Robustheit im Erkennen,  Messen und Berechnen des  systemischen Risikos, das sich aus  privaten Finanzaktivitäten ergibt, sowie einer  verursachergerechten Kostenzuordnung: Wer Risiken ins  System bringt, soll verpflichtet werden, die Kosten für die  Versicherung gegen diese Risiken zu tragen. Dies wäre der  Weg, um im  Finanzsektor das aus der Umweltpolitik bekannte  Prinzip «Der Verschmutzer zahlt» anzuwenden.”  Erstens müssen Preise für die staatlichen  Einlagensicherungen und all die Garantien für den Fall  eines Scheiterns von «Too big to  fail»-Instituten neu  gerechnet werden. Bei der Ermittlung des neuen Preises  müssen die zu verrechnenden Kosten und damit die  Belastungen für diejenigen, die direkt von den  Garantien profitieren – also Banken und Anleger –,  höher angesetzt werden als  bisher.  Zweitens muss die angemessene Kapitalausstattung neu  definiert werden in einer Welt, die schon sehr bald  wieder Finanzkasinos  in grosser Anzahl hervorbringen  dürfte. Für die Firmen, die an den Markt treten, muss  es so sein, dass ihre Finanzkosten ungefähr  im  Gleichschritt mit den Risiken zunehmen, die sie  eingehen. Dadurch wird es für Banken teurer, höhere  Risiken einzugehen, und  diese zusätzliche Belastung  werden sie in den Märkten an Aktionäre oder Kunden  weitergeben.  Drittens muss die Liquidität erhöht und den  Marktbedingungen angepasst werden – auch wenn dies  bedeutet, dass man sich  grosse Chancen auf profitable  Geschäfte vergibt, weil man hohe Barmittel in der  Kasse halten muss, statt sie zu investieren.  Viertens erscheint es wegen der strukturellen  Komplexität und der gegenseitigen Vernetzung von  Finanzintermediären geboten,  eine Art speziellen  systemischen Aufpreis zu verlangen. Dies um der  Tatsache Rechnung zu tragen, dass einige interne  Transfers  von Risiken durch eine herkömmliche  regulatorische Aufsicht nicht erfasst werden können. Der Ansatz mag in der Umsetzung zunächst schwierig in der Umsetzung  klingen. Persönlich glaube ich aber, dass er einfacher und  marktgerechter ist, als andere jetzt diskutierte Regulierungsmaßnahmen,  deren Auswirkungen bislang schwer zu beurteilen sind.

Preisregulierung

Mengenregulierung

lückenlose Aufsicht und Regulierung

Marktteilnehmer

Finanzprodukte

Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbesseren

dauerhaftes Restrukturierungsregime

Gefahr einer Überregulierung

Vertrauen wieder herstellen

Voxeu: How to rebuild trust (21.3.10): Public distrust of bankers and financial markets has risen dramatically with the financial crisis. This column argues that this loss of trust in the financial system played a critical role in the collapse of economic activity that followed. To undo the damage, financial regulation needs to focus on restoring that trust.

Gegenwärtiges Finanzmarktrecht (Auswahl)

Deutschland

Übersicht Jura Cafe (unvollständig)

Übersicht Europäisches und deutsches Kapitalmarktrecht

Die zwölf teuersten Informationspflichten des Finanzmarktbereichs

ausgewählte Verordnungen, Solvabilitätsverordnung, Großkredit- und Millionenkreditvorschriften, Liquiditätsverordnung

Meldewesen, § 9 WPHG, AWV, Depotstatistik, Bilanzstatistik, Basel II

MARisk

Überwachung, Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBS), Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Europa

Finanzmarktrichtlinie (MiFID), Gesetz zur Umsetzung, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG), Börsengesetz (BörsG), Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung - WpDVerOV, Finanzanalyseverordnung, Wertpapierhandel-Meldeverordnung, Verzeichnis der Mindestaufzeichnungspflichten gemäß § 34 Abs. 5 WpHG, Überprüfungsprozess, Non-equity markets transparency, Transaction Reporting, Investor Protection and Intermediaries, Secondary Markets

Übersicht der EU-Gesetzgebung

OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), UCITS-III

E-Geld-Richtlinie

Änderungen Bilanzregeln

Die Finanzkrise hat viele Schwächen in den Bilanzregeln offengelegt. Jetzt  arbeitet das International Accounting Standards Board (IASB) mit Hochdruck  an einer Reform der Vorschriften. Die Regeln sollen einfacher und  transparenter gestaltet werden. Doch Wissenschaftler sehen die Reformen  kritisch. ... Bilanzexperten beobachten den Umbau der Bilanzvorschriften mit  gemischten Gefühlen. Denn der Reformprozess ist extrem komplex -  dutzende Regeln stehen gleichzeitig auf dem Prüfstand. Selbst Fachleute  haben Probleme, die vielen verschiedenen Baustellen zu überblicken -  gleichzeitig steckt der Teufel aber oft im Detail. Kaum ein Experte kann  seriös prognostizieren, welche Folgen die einzelnen diskutierten Änderungen  in der Praxis haben werden. Die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen ist  daher groß. "Das IASB hat zu viele Punkte auf der Agenda und ist zurzeit  völlig überfordert", kritisiert Bernhard Pellens, Professor für internationale  Unternehmensrechnung an der Ruhr Bochum.  Quelle: Handelsblatt: Bilanzvorschriften: Der lange Marsch zur Transparenz  (10.12.09): Die Bundesregierung setzt das internationale Bilanzierungsgremium IASB  stark unter Druck. Das Justiz- und das Finanzministerium fordern in einem  Brief an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie, der dem Handelsblatt  vorliegt, Änderungen an den bisherigen Beschlüssen. Außerdem warnten  Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und  Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eindringlich vor allzu großen  Zugeständnissen an die amerikanischen Prinzipien in der Bilanzierung.  Andernfalls droht die Bundesregierung mit einer Blockade der  Rechnungslegungsreform. Quelle: Handelsblatt v. 1.12.09 HB: Neue Bilanzierungsregeln: Drohende Verluste  müssen schneller in die  Bilanz (6.11.09): Banken und  Versicherer müssen künftig faule Kredite früher  in den  Bilanzen nach unten korrigieren. Neue Vorschriften  sollen für ein  realistischeres Bild der Risiken in den  Bilanzen sorgen. Das internationale  Bilanzgremium  IASB veröffentlichte am Dienstag einen Entwurf mit  neuen  Vorschriften für die Wertberichtigung von  Finanzinstrumenten Die internationalen Gremien für Bilanzierungsregeln  wie das International  Accounting Standards Board  (IASB) sollen einheitliche, hochqualitative  globale  Rechnungslegungsstandards entwickeln. Dies soll  bis Juni 2011  gelingen. Quelle: FTD 26.9.09 Wiwo: Entzauberer der Notenbanker  (7.8.09):  Massen billigen Geldes sind  kein  Mittel  gegen die  Krise. Der US-Ökonom John  Taylor fordert  stattdessen transparente  Bankbilanzen und neue  Regeln  für staatliche  Eingriffe. NZZ: Anhaltende Debatte über die  Rechnungslegung in Finanzkrisen  (22.5.09): Wenn  Fair-  Value- Regeln zu unruhigen Bilanzzahlen  führen und  der Ruf nach Alternativen lauter wird.  Die Debatte über  die Bilanzierung  nach dem Fair- Value-Prinzip fördert Zielkonflikte in der  Rechnungslegung  zwischen  verlässlichen und  relevanten Informationen zutage. Der Fair-  Value- Ansatz gründet auf der These  effizienter Märkte  und bringt in der  Praxis Volatilität  mit sich. RMRG: Studie sieht negative Effekte der “Fair  Value”-Bilanzierung  überbewertet (21.8.09):  Die im  Zuge  der Finanzmarktkrise in die Kritik  geratene  “Fair Value”-Bilanzierung ist –  zumindest im US-  Bankensektor –  recht praktikabel, so das Ergebnis  einer aktuellen Studie  (hier geht es zur  Studie) , auf  die die Börsen-Zeitung hinweist. HB: Neue Regeln für Bilanzen (10.8.09): Für  Wissenschaftler besteht kaum  Zweifel: Die  Bilanzierungsregeln für Banken wirkten in der  Finanzkrise wie  ein Brandbeschleuniger.  Etliche der  verhängnisvollen Vorschriften waren  erst Jahre  zuvor eingeführt worden – um  das System vor  Risiken  zu  schützen. Nun hat eine  Expertenkommission einen neuen  Ansatz zur  Bewertung von Aktiva  erarbeitet.

Prinzipien

Vorschriften einfacher und transparenter zu gestalten

internationale Vereinheitlichung

IFRS

Gelten für in der EU börsennotierte Unternehmen. HB: IFRS: Standardsetzer ignorieren Tipps aus der Praxis (5.2.10): Komplizierte Regeln sind die Hauptquelle für Fehler in den Bilanzen: So sieht es zumindest die "deutsche Bilanzpolizei", die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung - und auch die Kritik am Fair Value reißt nicht ab. Weniger kritisch sieht Bilanzpolizei die wachsende Fehlerquelle Risiko- und Prognosebericht.  

IFRS 9/früher IAS 39) (soll ab 2013 gelten), Geltung Europa offen, endorsement abgelehnt, inhaltlich offen, Regelungen zur Verlustberücksichtigung bzw. Wertminderung (impairment), Abbildung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting), Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP im Bereich der Finanzinstrumente, Bewertung Verbindlichkeiten, Begriff des Geschäftsmodells offen, Bilanzierung bei Marktstörungen, expected loss“-Modells

Inhalte, Rahmenkonzept, Standards, Interpretationen

Fair Value

Ein wichtiger Eckpfeiler der IFRS ist die sogenannte Fair Value-Bilanzierung: Sie  zwingt Unternehmen, Vermögenswerte zum jeweiligen Marktpreis in den Bilanzen zu  verbuchen. Dies verschärft sowohl Auf- als auch Abschwungphasen: Im Boom können  Unternehmen Gewinne bereits ausweisen, bevor sie diese durch Verkauf am Markt  realisiert haben. Im Konjunkturtal dagegen müssen sie erwartete Verluste antizipieren  und zuvor ausgewiesene Gewinnchancen korrigieren. Dieser Mechanismus hat die  Banken in der Krise an den Rand des Abgrunds geführt. Dies verschärft sowohl Auf- als auch Abschwungphasen: Im Boom können  Unternehmen Gewinne bereits ausweisen, bevor sie diese durch Verkauf am Markt  realisiert haben. Im Konjunkturtal dagegen müssen sie erwartete Verluste antizipieren  und zuvor ausgewiesene Gewinnchancen korrigieren. Dieser Mechanismus hat die  Banken in der Krise an den Rand des Abgrunds geführt. Quelle: Handelsblatt v. 10.12.09

Ad-hoc Änderungen im Oktober 2008

Entwurf für eine einheitliche Fair Value-Bewertung

Diskussion

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

zusätzliche Angabepflichten für Finanzinstrumente

Eigenes Kreditrisiko bei Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

True statt Fair Value

Informationsquellen

IASB

IAS Plus

IFRS-Portal

Kodex Prüfungsgesellschaften

Unternehmensführungskodex für britische Prüfungsgesellschaften

Prüfung der Auftragsqualität USA

Status des Übernahmeprozesses in Europa (pdf)

Eigenkapital- und Liquiditätsregeln

Baseler Ausschuss veröffentlicht Regelungstexte und QIS-Ergebnisse zu Basel III Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS) hat am Donnerstag, den 16. Dezember 2010, die Regelungstexte der künftigen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel III) sowie die Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) veröffentlicht. Die Notenbankpräsidenten und Leiter der Aufsichtsbehörden (Governors and Heads of Supervision - GHOS) hatten sich Mitte September 2010 auf neue Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften verständigt, die von den Staatschefs der G20 im November bestätigt wurden. Der Baseler Ausschuss veröffentlicht nun das seit Dezember 2009 konsultierte, finale Basel III-Regelwerk. Wesentliche Elemente für die vom Baseler Ausschuss angestrebte Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors sind die Verbesserung der Qualität der Eigenkapitalbestandteile, höhere Mindestkapitalanforderungen, und die Einführung weltweiter Liquiditätsstandards. Darüber hinaus enthält Basel III Vorgaben zum Aufbau bestimmter Risikopuffer. Neben den Regelungstexten hat der Baseler Ausschuss auch die Ergebnisse der umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie (quantitative impact study -QIS) publiziert. Um die Auswirkungen der neuen Anforderungen zu ermitteln, hatten der Baseler Ausschuss und der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors - CEBS) – abgestimmt mit den jeweiligen Mitgliedsländern – insgesamt 263 Banken aus 23 Mitgliedsländern in eine Auswirkungsstudie einbezogen. Der Baseler Ausschuss wie auch die Staats- und Regierungschefs der G 20 erwarten, dass die Regeln von Basel III konsequent und einheitlich umgesetzt werden, wofür den Banken ein stufenweiser Übergang auf die neuen Regeln bis Ende 2018 eingeräumt wird. Pressemitteilung des BCBS (Englisch) Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems (press release) Basel III-Regelungstexte (Englisch) Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems (full text) Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) QIS-Ergebnisse (Englisch) BCBS: Results of the comprehensive quantitative impact study CEBS: Results of the comprehensive quantitative impact study Übersicht Änderungen Eigenkapitalvorschriften: Die EU‑Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zielen darauf ab, einen umfassenden und risikosensitiven Rechtsrahmen bieten und Fortschritte im Risikomanagement der Institute unterstützen. Dadurch werden die Kapitalanforderungen mit maximaler Effektivität dauerhafte Finanzstabilität gewährleisten, das Vertrauen in die Institute unterstützen und die Endkunden schützen. Übersicht EU-Änderungsprozess auf dieser Seite der EU-Kommission Quelle Bafin v. 16.12.10   Bankenkrise: Wissenschaftlicher Beirat macht radikale Vorschläge (2.6.10):  Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium setzt auf radikale Reformen bei der Bankenregulierung und Bankenaufsicht. So plädiert das Gremium dafür, die Kernkapitalquote von Banken auf bis zu 15 Prozent anzuheben. Und das ist nicht der einzige Vorschlag, der für Unruhe sorgen dürfte.   HB: G20 planen schärfere Bank-Eigenkapitalregeln  (05.09.09):Die 20 wichtigsten Industrie- und  Schwellenländer (G20) wollen Banken offenbar mit  härteren Eigenkapitalregeln von  riskanten  Geschäften abhalten. Ein entsprechender Vorschlag  der USA fand bei den  Teilnehmern des G20-  Sondergipfels in London Unterstützung. Im Bezug  auf die  Konjunkturmaßnahmen gegen Krise  herrschte ebenfalls Einigkeit – anders als beim  Thema  Manager- Boni. Vox: A “legacy-equity” mechanism to recapitalise  the banks (26.3.09): After unloading  toxic assets,  many banks will need new capital. This column  proposes raising private  capital to invest in  distressed banks’ new equity using a mechanism  similar to the Legacy Assets Program recently  announced by Geithner. Since equity markets are  more liquid,  the  leverage ratio and the public-  equity participation in this new plan would be  much  smaller,  e.g. the leverage ratio capped at  two  and the public-capital participation at 30%.

Basel II (seit Ende 2006)

Kreditinstitute spielen in modernen  Volkswirtschaften in ihrer Funktion als  Finanzintermediäre eine besondere Rolle. Hierfür ist  das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors von  entscheidender Bedeutung. Besondere Relevanz  kommt dabei der Solvenz von Banken zu. Eine der wichtigsten Aufgaben von  Finanzintermediären ist der professionelle Umgang  mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen  Risiken. Diese Risiken dürfen nicht zur  Solvenzgefährdung der Institute und zu Instabilitäten  im Finanzsektor führen. Über die eigene  Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb  besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute  geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine  herausragende Rolle einnehmen. Die bis Ende 2006 einschlägige  Eigenkapitalvereinbarung von 1988 (Basel I)  konzentrierte sich allein auf das Mindestkapital für  Banken als die entscheidende Größe für die  Begrenzung der Risiken und damit der Verluste im  Falle der Insolvenz eines Institutes. Basel I  beinhaltete Eigenkapitalanforderungen, die  ausschließlich Kredit- und Marktrisiken einbezogen  und bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für  Kreditrisiken eine wenig differenzierte  Berechnungsmethode zu Grunde legten. Auf Basel I aufbauend zielt die neue Baseler  Rahmenvereinbarung über die  Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute (Basel II)  auf eine Stärkung der Sicherheit und Solidität des  Finanzsystems ab. Wesentliches Ziel der neuen  Eigenkapitalregelung ist es, die Kapitalanforderungen  an Banken stärker als bisher vom eingegangenen  Risiko abhängig zu machen sowie neuere  Entwicklungen an den Finanzmärkten und im  Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen.  Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von  Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht  sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten  zur Stärkung der Marktdisziplin. Um dies zu erreichen, gliedert sich die Baseler  Rahmenvereinbarung in drei Säulen, wobei die Säulen  zwei und drei im Vergleich zu Basel I neu  hinzugekommen sind: Säule 1: die Mindestkapitalanforderungen, die eine  Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken,  Marktrisiken und operationelle Risiken beinhalten.  Zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen  stehen für diese drei Risikobereiche im Rahmen eines  evolutionären Ansatzes verschiedene  Risikomessverfahren zur Wahl: einfache,  standardisierte Ansätze sowie fortgeschrittenere,  risikosensitivere und auf bankeigenen Verfahren  beruhende Ansätze. Die fortgeschritteneren und  präziseren Verfahren der Risikomessung können zu  Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen führen.  Die Säule 1 gibt einen flexiblen Rahmen vor,  innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der  aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden  kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil  am besten entspricht. Die Ansätze zur Berechnung  des zu unterlegenden Kapitals für Marktrisiken, um  die Basel I 1996 erweitert wurde, sind in die Baseler  Rahmenvereinbarung übernommen worden. Säule 2: aufsichtlicher Überprüfungsprozess  (Supervisory Review Process (SRP)), der die  quantitativen Mindestkapitalanforderungen der Säule  1 um ein qualitatives Element ergänzt; im Rahmen  des SRP geht es entscheidend darum, das  Gesamtrisiko eines Instituts und die wesentlichen  Einflussfaktoren auf dessen Risikosituation zu  identifizieren und bankenaufsichtlich zu würdigen. Säule 3: Marktdisziplin, d.h. Erweiterung der  Offenlegungspflichten der Institute, um die  disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu  den regulatorischen Anforderungen zu nutzen. Hauptadressat von Basel II sind große, international  tätige Banken. Das Grundkonzept soll sich aber auch  für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher  Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller  Tätigkeit eignen. Während der im Jahr 1998 begonnenen Entwicklung  des Basel II Regelwerkes standen die Aufsicht und die  Kreditwirtschaft, die Politik sowie sonstige  Interessierte in einem intensiven Dialog. Drei  Konsultationspapiere und mehrere  Auswirkungsstudien des Baseler Ausschusses trugen  dazu bei, praxisgerechte Regelungen zu entwickeln.  Mit Hilfe von Auswirkungsstudien (Quantitative  Impact Studies (QIS)), bei denen Banken die jeweils  aktuellen Regelungsvorschläge Probe rechneten,  konnten die zukünftig resultierenden  Kapitalanforderungen abgeschätzt werden. Darauf  basierend wurden die Risikogewichtsformeln derart  angepasst, dass für die Institute beim Wechsel zu  fortschrittlicheren Messansätzen moderate Anreize  zur Kapitalersparnis bestehen und weltweit das  bisherige Kapitalniveau in etwa erhalten bleibt. Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004  veröffentlicht, im Juli 2005 um Handelsbuchaspekte  und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei  Garantien ergänzt und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von  Basel II in verbindliches Recht durch die  Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG)  und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im  Juni 2006. In Deutschland findet die Umsetzung von  Basel II in nationales Recht durch Änderungen im  Kreditwesengesetz und durch ergänzende  Verordnungen, insbesondere die Mitte Dezember  2006 veröffentlichte Solvabilitätsverordnung (SolvV)  und die Groß- und Millionenkreditverordnung, statt.  Der Schwerpunkt der Umsetzung der ersten Säule von  Basel II liegt bei der SolvV. Ebenfalls größtenteils in  die SolvV übernommen wurde die Baseler Säule 3. Die  in der zweiten Säule verankerten qualitativen  Anforderungen sind in den Mindestanforderungen an  das Risikomanagement (MaRisk) konkretisiert. In das  Rundschreiben 07/2007 der BaFin zu den  Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und der  Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und  unerwarteten Zinsänderung sind die quantitativen  Anforderungen der Baseler Säule 2 bzw. der  europäischen Bankenrichtlinie zum Zinsschock  eingeflossen. Quelle und mehr: Deutsche Bundesbank siehe auch Wikipedia: Basel II

Erhöhung Eigenkapitalanforderungen

aufsichtlicher Überprüfungsprozess

Verschuldungsgrad

Offenlegungspflichten

Basel III

HB: Basel III: Die Reformarbeiten im Bankensektor sind noch nicht beendet (3.1.11): Die Eckpfeiler für die neuen Kapital- und Liquiditätsvorgaben im Bankensektor mögen stehen. Doch der Baseler Ausschuss muss sein Werk noch an vielen Ecken und Enden nacharbeiten. Zwar ist nun klar, dass die Banken künftig mehr Eigenkapital brauchen. Doch bei den mindestens ebenso wichtigen Liquiditätsvorschriften sind noch viele bedeutende Details offen. Eine Übersicht. HB: Bankenaufsicht: Strenges im Kleingedruckten von Basel III (8.10.10): Der Basel-III-Kompromiss ist viel zu lasch? Von wegen, argumentiert der Chefökonom der BIZ und verweist auf die neue Definition voN Eigenkapital. Warum die neuen Vorschriften viel strenger sind, als es auf den ersten Blick aussieht. Zeit – Herdentrieb: Basel III – leider ohne Biss (17.9.10): Die neuen Bilanzrelationen für Banken, die gerade in Basel vereinbart wurden und im November von der G20 abgesegnet und für verbindlich erklärt werden dürften, sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber insgesamt viel zu zaghaft. Es wird sehr lange dauern, bis sie flächendeckend eingeführt sind, nämlich bis 2019 – und in Deutschland teilweise sogar nicht vor 2023 -, der Reformprozess im Bankensektor wird daher erst einmal verzögert, wenn nicht sogar gestoppt, und die Notenbanken, vor allem die EZB, werden unerträglich lang in der Geiselhaft der Banken bleiben. FTD: Basel III ist nur Übergangslösung (17.9.10) Als Konsequenz aus der Krise einigten sich 27 Länder auf schärfere Finanzmarktregeln, die ein neues Bankendesaster verhindern sollen. Die Debatte über die wirkungsvollsten Schritte ist damit längst nicht beendet. _______________ BL: Es ist ein … Basel III: Finanzwelt wird durch das beschlossene Mammutwerk nicht sicherer (+Dokumetation und Presseschau) (13.9.10): Gestern, genau 104 Wochen nach dem denkwürdigen Wochenende, an dessen Ende die Insolvenz der Investmentbank Lehman feststand, hat das “Basel Committee on Banking Supervision” Einzelheiten der neuen Basel III-Vorschriften angekündigt, die eine Stärkung der bestehenden Eigenkapitalvorschriften vorsehen. Gebilligt wurden die Vereinbarungen vom 26. Juli. Die Kapitalreformen sollen zusammen mit der Einführung globalen Liquiditätsstandards den Kern der Reform des globalen Finanzsystems liefern, der im auf dem G20-Gipfel in Seoul verabschiedet wird. Die Reformen treten ab 2013 in Kraft und werden bis 2018 phasenweise erhöht. Presseerklärung Basel Committee on Banking Supervision Annex 1: Calibration of the Capital Framework Annex 2: Phase-in arrangements _______________ Das “Basel Committee on Banking Supervision” hat Einzelheiten der neuen Basel III-Vorschriften angekündigt, die eine Stärkung der bestehenden Eigenkapitalvorschriften vorsehen. Gebilligt wurden die Vereinbarungen vom 26. Juli. Die Kapitalreformen sollen zusammen mit der Einführung globalen Liquiditätsstandards den Kern der Reform des globalen Finanzsystems liefern, der im auf dem G20-Gipfel in Seoul verabschiedet wird. Die Reformen treten ab 2013 in Kraft und werden bis 2018 phasenweise erhöht. Presseerklärung Basel Committee on Banking Supervision FTD: Kapital- und Liquiditätsregeln – Berechtigter Widerstand in Basel (28.8.10): Deutschland muss im Baseler Ausschuss seine Position beim Thema Kapitalregeln verteidigen. Denn hohe Anforderungen an die Kernkapitalquoten könnten die Landesbanken gefährden. FAZ: Deutsche Vorbehalte gegen Bankenregulierung (29.7.10): An den künftig strengeren Rahmenbedingungen für Banken scheiden sich die Geister. Bundesbank und Bafin haben Vorbehalte gegen einen Entwurf, den die Aufseher aus anderen Ländern abgesegnet haben. FAZ: Baseler Ausschus Deutschland stimmt neuer Bankenregulierung nicht zu (27.7.10): Deutschland stimmt als einziges Land den neuen Eigenkapitalvorschriften im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nicht zu. Aus Rücksicht auf einige schwache Banken will Deutschland Kompromisse in der Wahl der Kernkapitalquote erreichen. HB: Regulierung: Bankenausschuss entschärft Eigenkapital-Reform (27.7.10): Eigentlich sollen Banken künftig in guten Zeiten stärkere Kapitalpuffer bilden. Doch entsprechende Vorschläge des Baseler Bankenausschusses, in dem Notenbanken und Bankaufseher aus 27 Ländern vertreten sind, wurden jetzt doch abgemildert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. FTD: Basel III – Aufseher kuschen vor Bankenlobby (13.6.10): Erneuter Erfolg für die mächtige Bankenlobby: Der einflussreiche Baseler Ausschuss, in dem Notenbanker und Aufseher aus 27 Ländern sitzen, gesteht der Branche längere Übergangsfristen zu, um die neuen Kapitalregeln einzuführen – die zudem weniger harsch ausfallen sollen als angedacht BIS – Konsultationspapier: Strengthening the resilience of the banking sector (12/2009): Das Basel Committee on Banking Supervision hat im Dezember 2009 unter dem Titel “Strengthening the resilience of the banking sector” eine Reihe von Reformvorschlägen zur Kommentierung veröffentlicht, deren Umsetzung weitgehende Auswirkungen auf das Bankgeschäft hätten. Die Vorschläge betreffen Eigenkapital, Liquidität und die internen Incentivesysteme. Sie können bis April 2010 kommentiert werden (Erläuterungstext von der TSI). In einem weiteren Papier, das ebenfalls zur Kommentierung bis April 2010 vorgelegt wurde, geht es um die Sicherstellung von Standards für eine Mindestliquidität und ein gemeinsames Paket für die Aufsichtsbehörden zur Identifizierung und Analyse von Liquiditätsrisiken. Mehr zu diesen Vorschlägen unter:  International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring Basel letters page (updated) (20.4.10): The Basel Committee of Banking Supervisors has released the feedback it received on the proposed reforms to capital and liquidity frameworks — or Basel III as they are more commonly known. Unsurprisingly there’s a lot of it — 252 letters in all from banks, industry bodies and associations. (Deutsche Bank takes the prize for the largest file at 8MB). We haven’t had time to go through them all but fortunately Keefe Bryuette & Woods has sampled a large chunk. Here’s are the brokerage’s findings: HB: Basel III: Banken drohen neue Milliardenlasten  (29.1.10): Die drohende Belastung für die Banken durch  die geplanten Eigenkapitalregeln ist deutlich höher als  bislang erwartet. Die Institute warnen vor gravierenden  Auswirkungen der geplanten Eigenkapitalregeln in ganz  Europa. Vor allem die Vorschrift,  Mehrheitsbeteiligungen nicht anrechnen zu dürfen, trifft  die Geldhäuser hart. HB: Basel III: Zeitplan für Eigenkapitalreform wackelt  (20.1.10): Die geplante Reform der neuen  Eigenkapitalvorschriften für  Banken wird sich nach  Einschätzung der Finanzbranche länger  hinziehen als  geplant. Der Baseler Ausschuss, in dem  internationale  Notenbanken und Bankaufseher vertreten sind,  will die  für Banken wichtigen Kapitalregeln bis Ende 2010  reformieren. Mehrere Bankenvertreter, mit denen das  Handelsblatt sprach, halten die Pläne jedoch für  unrealistisch. BIZ Consultative proposals to strengthen the resilience  of the banking sector announced by the Basel  Committee (17.12.09) Standard: "Basel III" soll Banken wetterfester machen  (6.12.09): In Basel trifft sich am Dienstag und Mittwoch  der Baseler Ausschuss, ein Gremium aus Notenbankern  und Vertretern von Regulierungsbehörden aus 30  Staaten. Die nächste Finanzkrise kommt bestimmt.  Doch sie soll nicht mehr so starke Erschütterungen  auslösen wie die noch längst nicht ausgestandene  aktuelle Krise. Dazu müssen den Banken engere Grenzen gesetzt werden - so weit sind sich Institute und deren  Regulierer einig. HB: Kräftiges Plus: Bankaktien feiern Basler  Ausschuss (16.12.09): Medienberichten zufolge  bekommt die Finanzbranche deutlich mehr Zeit von  der Bankenaufsicht, ihre Kapitalausstattung zu  verbessern. Die Anleger freut das. Sie greifen  beherzt zu bei Bankaktien. Lesen Sie, was in den  kommenden Monaten von den Papieren der  Geldhäuser noch zu erwarten ist. HB: Eigenkapitaldefinition: Hoffnung auf  Sonderregelung (14.12.09): Der Baseler Ausschuss  kommt Genossenschaftsbanken und Sparkassen  entgegen. Für Nicht-Aktiengesellschaften könnte  es demnächst eine Sonderregelung in der Frage der  Eigenkapitaldefinition geben. Sollte es nicht dazu  kommen, könnten die Institute die Anforderungen  aus Basel wohlmöglich nicht erfüllen   Banken sollen mehr und hochwertigeres  Eigenkapital vorhalten und Kapitalpuffer in  besseren Zeiten anlegen. Es sollen höhere  Anforderungen für riskante Geschäfte gelten und  solche, die nicht in den  eigenen Büchern der Bank  gehalten werden ("off-sheet"). Quelle: FTD 26.9.09 Alle großen G20-Finanzzentren sollen die schärferen  Basel-II- Eigenkapitalregeln bis 2011 umgesetzt  haben.  Europa  kritisierte bisher scharf, dass die USA dies  bislang nicht getan  haben. Quelle: FTD 26.9.09 HB: Eigenkapital ist nicht gleich Eigenkapital (16.4.09): Krisen  lassen sich in der Zukunft  nur  abfedern, wenn  die Banken ihre  Kapitalbasis deutlich stärken. Da die  Bankenaufseher  rund um  den  Globus zukünftig mehr  Wert auf die Qualität des  Eigenkapitals legen  werden,  sind einige Banken  bereits mit  Eigenkapitalerhöhungen  vorgeprescht.

zusätzlicher Kapitalbedarf weltweit: ca. 300 Mrd € geschätzt, Impact Studie

Umsetzung bis Ende 2018 geplant

internationale Angleichung der Regeln

neue Reportingstandards

aktuelle Meldungen zu Basel III via. Alphaville

Kreditboom-Puffer

Auswirkungen

Eigenkapitalvorschriften (EU-CRD IV)

VOS: EU-Kommission befragt interessierte Kreise zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRD IV) (26.2.10): Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu etwaigen weiteren Änderungen an den geltenden Eigenkapitalvorschriften (CRD) gestartet, die das gesamte Finanzsystem krisenfester machen sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen, die nach zwei früheren Kommissionsvorschlägen zur Änderung der Eigenkapitalvorschriften nun als “CRD IV” vorgelegt werden, zielen auf sieben Politikbereiche ab. Das Konsultationspapier der EU-Kommission ist hier abrufbar. Die EU-Kommission hat außerdem eine Seite eingerichtet:  Antwort auf die Finanzkrise: Kommission befragt interessierte Kreise zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften („CRD IV“)    

Definition des Eigenkapitals: Verbesserung von Qualität, Konsistenz und Transparenz der Eigenkapitalbasis., Erhöhung Mindestkapitalanforderungen, Tier 1, Neudefinitionen, Tier 2, Neudefinitionen, Tier 3, soll gestrichen werden, Erhöhung der Transparenz

Neu: Leverage Ratio ab Ende 2012, Einführung einer maximalen Verschuldungsquote als Ergänzung zum risikobasierten Ansatz von Basel II mit entsprechender Überprüfung und Kalibrierung., Aufnahme des Leverage in Risikomanagement mit Top-Management-Attention, Abweichende Kapitaldefinition

Gegenparteiausfallrisiko: Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteirisiko bei Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen., Differenzierung im Clearing, zentrale Gegenpartei, nicht zentrale Gegenpartei, Höhere Kapitalanforderungen, um Anreize zu schaffen weg von OTC-Geschäften hin zu Geschäften über eine zentrale Gegenpartei., Anpassung des Risikomanagements

Neu: Antizyklische Maßnahmen sollen zu einem stabileren Bankensystem beitragen und dafür sorgen, dass Wirtschafts- und Finanzschocks nicht noch verstärkt, sondern gedämpft werden.

Neu: Systemrelevante Finanzinstitute: Die Kommission stellt die Frage nach geeigneten Maßnahmen gegen das von solchen Instituten ausgehende Risiko.

Einheitliches Regelwerk für Banken

Großbanken-Zuschlag

Liquiditätsstandards: Einführung von [neuen] Standards, die eine Liquiditätsdeckungsquote und eine längerfristige strukturelle Liquiditätsquote beinhalten.

Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) Regelungstext zu Basel III in deutscher Sprache: Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko Regelungstext zu Basel III (Englisch): Webseite: Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (full text) Während die neuen Regeln für Marktrisiken praktisch schon feststehen, gibt es bei den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln von Basel III noch offene Fragen. Aufsichtsrechtlich dürfte 2011 das Jahr der Liquidität werden. Die Forderungen der EU-Kommission sowie der Europäischen Zentralbank nach einem Liquiditäts-Check im nächsten Stresstest kommen nicht von ungefähr. Noch immer ringen die Aufseher um die Details der Puffer, mit denen die Banken auch während Krisen immer flüssig sein sollen. Quelle: Handelsblatt v. 3.1.11. HB: Neue Liquiditätsregeln: Finanzwächter kommen Banken nochmal entgegen (20.10.10): Im Ringen um die Finanzreform kommen die Finanzwächter den Banken noch einmal entgegen. Neue Liquiditätsregeln sollen erst nach einer mehrjährigen Testphase eingeführt werden. Deutsche Genossenschaftsbanken hoffen auf eine Sonderregelung.

geänderte Anforderungen Liquiditätsrisiken

erhöhte Stresstestanforderungen

Erhöhung der Management- und Überwachungs-Attention

Neue Standards für Collateralmanagement (=Sicherheiten)

Einführung/Modifizierung von Monitoring Tools der Aufsichtsbehörden

Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)

Einzelmaßnahmen

HB: Neue Regeln: So sieht die Bank der Zukunft aus (8.9.10): Die Banken geraten von allen Seiten unter Druck. Sowohl die Regulierer als auch die Politik wollen die Institute krisenfest machen. Das Handelsblatt benennt zentrale Anforderungen, die die Bank der Zukunft erfüllen muss. Ungeklärter Börsencrash - Blitzhandel – her mit der Reform FTD: Bankenregulierung -Politiker  bekämpfen den Moral Hazard (6.8.09): In der  Krise  retteten Steuerzahler die Institute,  diese machen wieder Gewinne und schütten  hohe Boni  aus. Denn die Bank gewinnt  immer. Oder doch nicht? FTD.de zeigt, wie  die Regierungen  Deutschlands und Amerikas  gegen einen Rückfall in alte Gewohnheiten  angehen. Blick Log: Keine Regulierung: (K)ein Modell für die Finanzmärkte (25.07.09): Sehr intensiv  diskutieren derzeit Fachleute verschiedenste Vorschläge zur Finanzmarktregulierung.  Ganze Bibliotheken lassen sich mit Büchern, Fachaufsätzen und Gutachten zu diesem  Thema füllen. Wie auch immer die neue, vermutlich international wieder sehr fragmentierte  Finanzordnung aussehen wird, es wird so sein wie immer in den vergangenen  Jahrhunderten im Wettlauf zwischen Ursachen von Finanz- und Wirtschaftskrisen auf der  einen Seite und daraus erwachsener Regulierung auf der anderen Seite: Unternehmen,  Banken, staatliche Institutionen und andere Akteure werden wieder einen Weg finden,  diese Regulierung zu umgehen bis es zum nächsten Showdown kommt FTD: Welche Banken wollen wir? (17.05.09): Die wahllose Rettung von Banken  untergräbt  die Demokratie und eine Reform des Geldsystems. Die Regierung sollte die  Ursachen der  Krise beseitigen: die perversen Anreize im Finanzsystem.

Finanzmarkt-Stabilisierung

Insolvenzordnung für "geordnete" Abwicklung, Testament für systemische Banken, Erleichterung der Bankenabwicklung, Diskussion Gesetz zur staatlichen Zwangsverwaltung von Banken in Deutschland, staatliche „Brückenbank“, erweiterte Befugnis der Aufsicht, Einführung eines besonderen Reorganisationsverfahrens

Frühwarnsystem, Risikorobustheit und Stresstest

Entflechtungsgesetz

Bail-In-Verfahren

Einlagensicherung, Einlagensicherung Deutschland

Produkte/Dienstleistungen

Regulierung der (Kredit-)derivate, Clearingstelle, Instrumente, CDS, CDO, CLN

Zertifikate, partielles Verkaufsverbot an Privatanleger

Schäuble Entwurf, stärkere Kontrolle für "Grauen Kapitalmarkt", "Anschleichen" von Investoren an Unternehmen zur Übernahme erschweren.

offene Immobilienfonds, zweijährige Mindesthaltefristen, Liquiditätsanforderungen

Versicherungen

Transparenz, High-frequency trading

Verwahrstellen/Depotbanken, Konsultation zu OGAW-Verwahrstellen

Europa

Wirtschaftsblatt: Die Lehren aus Lehman – EU-Reformen im Überblick (15.9.10): Lehman Brothers hat die EU-Kommission in Sachen Finanzmarktregulierung wachgerüttelt. Ein Modell für eine “europäischere” Aufsicht ist beschlossen, Rating-Agenturen müssen sich registrieren und Finanzinstitute in Sachen Boni mäßigen. Viele Initiativen sind allerdings noch umstritten. _____ Der britische Schatzkanzler Alistair Darling hatte am  Wochenende auf einen Vorstoß des amerikanischen  Präsidenten Barack Obama ablehnend reagiert. Dieser  hatte angekündigt, Eigenhandel und herkömmliches  Kreditgeschäft in den Banken wieder zu trennen. Darling  sagte, der Vorstoß treffe nicht den Kern der Finanzkrise.  London sei nicht bereit, Banken mit Blick auf  Eigenhandel, Hedge-Fonds oder Private-Equity- Gesellschaften schlechter zu stellen. Vom Forum für Finanzstabilität (FSB) hieß es, dass der  amerikanische Vorschlag begrüßt würde, aber auch  andere Optionen zur strengeren Bankenregulierung  erwogen würden. Eine Mischung von Maßnahmen sei  notwendig, weil die Banken so unterschiedlich und das  grenzüberschreitende Geschäft so komplex sei. Das  Forum, in dem Vertreter der Notenbanken,  Aufsichtsbehörden und Finanzministerien um eine  bessere Bankenregulierung ringen, will einen  Zwischenbericht seiner Regulierungsvorschläge nach  dem Juni-Treffen der G 20 und seinen endgültigen  Bericht im Oktober präsentieren. Quelle: FAZ v. 25.1.10   HB: Obama-Plan: EU-Kommissar will US-Bankenplan  nicht  für  Europa (22.1.10): US-Präsident Barack Obama  trifft mit  seiner  Initiative gegen Großbanken auf die  Zustimmung  der  Industriestaaten. Die Bundesregierung  sprach von einer  “hilfreichen Anregung” für die Debatte  über die Lehren aus  der  Finanzkrise. Aus Frankreich  und Großbritannien kamen  ähnliche  Kommentare. Die  EU meint dagegen, Europa  brauche keine  Zügelung der  Banken nach US-Vorbild. _______ Die Finanzminister der Europäischen Union trafen sich  am 2.  Dezember 2009 in Brüssel, um sich über die  Ausgestaltung von  neuen Europäischen  Finanzstrukturen zu verständigen. Mit Erfolg:  einstimmig einigten sich die Mitglieder des  Finanzministerrats  Ecofin [Glossar] auf ein  Gesamtpaket. Es beinhaltet die wichtigsten  Grundzüge  für eine neue Architektur aus europäischen und  nationalen Aufsichtsbehörden. Um die grenzüberschreitende Aufsicht zu verbessern,  stand  Deutschland immer hinter dem Vorhaben, einen  gemeinsamen  Europäischen Aufsichtsrahmen zu  schaffen. Denn die Lehre nach  der Krise ist, sich nicht  nur auf die gigantische Größe einiger  Institute zu  konzentrieren, sondern auch auf ihre enge Vernetzung  innerhalb der Märkte. Wenn die Institute vernetzt sind,  dann  müssen es auch die Aufsichtsbehörden sein.  Bundesfinanzminister  Schäuble begrüßte deshalb den  „guten Kompromiss“, der jetzt die  Umsetzung eines  besseren europaweiten Aufsichtssystems in  greifbare  Nähe rückt. Quelle und mehr: Bundesfinanzministerium

Überwachung OTC-Derivatekontrakten, Größere Transparenz, Mehr Sicherheit durch Verringerung der Kontrahentenrisiken, Mehr Sicherheit durch Verringerung der betrieblichen Risiken

EU-Meldepflicht für Leerverkäufe

Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie

Alternative Investment Fund Manager (AIFM-Richtlinie), Vorschlag der EU-Kommission, reguliert werden sollen, Hedgefonds, stärkere Aufsicht für spekulative Hedgefonds, Reporting, Private Equity/Beteiligungsfirmen, Inhalte

EU-Richtlinie zur Überwachung Ratingagenturen, Kontrolle, jährlich durch Wirtschaftsprüfer, Sonderprüfungen, Funktionstrennung, Beratung, Bewertung, Beaufsichtigung, Registrierung EU, Qualitätsstandards, Transparenz, Sonderregeln für Ratings von strukturierten Finanzinstrumenten

EU-Prospektrichtlinie

Leerverkaufsregeln

regelmäßige Stresstests

Solvency II für Versicherungen

Wirtschaftsprüfer

Blitzhandel

Finanzmarktsteuer

Regelungen zur Steuerung des automatisierten Programmhandels?

Meldewesen

Beratungsqualität verändern

NYT: Robert Shiller: Financial Invention vs. Consumer Protection  (18.7.09): Could a new  federal agency help balance the nation’s  dual needs for innovation and safety? NYT: Robert Shiller – How About a Stimulus for Financial Advice?  (17.1.09)

Deutschland

Finanzmarktstabilisierung, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz

Bankenrestrukturierungsgesetz, Verfahren zur Sanierung von Banken, Eingriffe in Rechte der Gläubiger und die Einbeziehung der Anteilsinhaber, Verlängerung der Verjährung für die aktienrechtliche Organhaftung, Restrukturierungsfonds /Stabilitätsfonds, Zielgröße 70 Mrd EUR, Bankenabgabe (Deutschland), Beitragshöhe abhängig von, Bilanzsumme, systemische Risiko, Größe der eingegangenen Verpflichtungen, Vernetzung im Finanzmarkt, zweistufigen Verfahren, hoheitliches Eingriffsverfahren, Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung, Reorganisationsverfahren orientiert am Insolvenzplanverfahren, Anwendung auf systemrelevante Kreditinstitute, Bonitstreichung bei Staatsbeteiligung > 75%

Auslegung der Vorschriften über Informationen einschließlich Werbung von Wertpapierdienstleistungs- unternehmen an Kunden

Gesetz zur "verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" (wirksam ab 1.1.10), diverse Änderungen am Wertpapierhandelsgesetz, Beratungsgespräche detailliert protokollieren, Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes, Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung, Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (2007, geändert 2009)

Verschärfung der Beratungspflichten

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG)

Anforderungen an Vergütungssysteme

Anwendung BVI-Wohlverhaltensregeln

Depotbankvertrag

Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten

Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften

Verbriefungen, verschärfte Vorgaben für das Management von Liquiditätsrisiken, Teil dieser hochriskanten Verbriefungen selbst behalten, Einschränkungen von Kreditverkäufen

Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

befristetes Verbot bestimmter Leerverkäufe, Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten der EU, deren gesetzliche Währung der Euro ist, Verbot der Begründung oder des rechtsgeschäftlichen Eintritts in ein Kreditderivat, Verbot ungedeckter Leerverkäufe in bestimmten Aktien

Vorgaben für Risikomodelle

Rundschreiben zu Depotbanken

Grauer Kapitalmarkt

USA

Handelsstop gegen Flashcrash

Finanzmarktreform, Prinzipien, Vermeidung von to-big-to-fail, Risikobegrenzung, Vermeidung von Finanzkrisen, Neue Vorgaben für den Derivatehandel, Abgabe, Obergrenze für Investitionen in Fonds, Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Volcker-Regel, Vorgehen gegen Interessenskonflikte, Rating Agenturen, Insolvenzverfahren für Finanzkonzerne, Verbraucherschutzbehörde, Rat aus Vertretern der wichtigsten Aufsichtsbehörden, Neue Vorgaben für den Derivatehandel, Offenlegungspflichten für Privatinvestoren und Hedgefonds, Stärkung der Finanzaufsicht, Trennbanksystem, Trennung, Eigenhandel, Kreditgeschäft, Einlagengeschäft, Größenbegrenzungen, Obergrenze für Aktiva, Spareinlagen, zum Stand der Umsetzung

Bail-in

EU-Auflagen für Beihilfen

Die EU kann bei wie auch immer gestalteten  staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Banken  Auflagen vorschreiben, die die Banken zu beachten  haben. Andernfalls droht die Pflicht zur  Rückzahlung dieser Beihilfen. Allgemein zum Beihilferecht: Wikipedia Erläuterung durch EU Gemäß den Vorschriften gelten staatliche  Bedingungen in Unternehmen nur dann als  beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die  ein marktwirtschaftlich handelnder privater  Investor ebenfalls akzeptieren würde. Daher war die  Kommission beispielsweise der Auffassung, dass  eine Reihe von Kapitalhilfen in deutsche  Landesbanken unter den besonderen Umständen  der jeweiligen Fälle im Einklang mit dem Grundsatz  des marktwirtschaftlich handelnden Investors  standen und daher keinen Vorteil für die  betreffenden Banken (HSH Nordbank und Bayern LB,  siehe IP/05/1096; WestLB und NordLB, siehe IP/07/1112) darstellten. Im vorliegenden Fall  jedoch hegte die Kommission Zweifel, ob ein  privater Investor zu den gleichen Bedingungen  investiert hätte, so dass sie den Fall prüfen musste. Die in den Leitlinien für staatliche Rettungs- und  Umstrukturierungsbeihilfen (siehe MEMO/04/172)  festgelegten Kriterien können wie folgt  zusammengefasst werden: Der Beihilfeempfänger ist ein Unternehmen  in Schwierigkeiten und hat in den letzten  zehn Jahren keinerlei Rettungs- oder  Umstrukturierungsbeihilfe erhalten; Bei der Beihilfe handelt es sich  normalerweise um eine Liquiditätsbeihilfe,  die auf das nötige Minimum beschränkt ist,  das es dem Unternehmen ermöglicht, im  Rettungszeitraum geschäftsfähig bleiben; Die Beihilfe wird in Form von Darlehen oder  Darlehensbürgschaften gewährt; Die Beihilfe ist auf einen Zeitraum von  sechs Monaten begrenzt; Übermittelt der Mitgliedstaat der  Kommission binnen dieser sechs Monate  einen Umstrukturierungs- oder  Liquidationsplan, so kann die  Rettungsbeihilfe für die Zeit, die die  Kommission zur Prüfung dieses Plans  benötigt, normalerweise weiter gewährt  werden. Quelle: Presseerklärung der EU-Kommission v.  4.6.2008 Beispiele mit Links auf entsprechende EU-  Veröffentlichungen LBBW-Umstrukturierungsplan Rekapitalisierung Commerzbank Unterstützung für BayernLB Stützung von ING Aktuelle Pressemeldungen HB: Überspanntes Rettungsnetz für Beihilfen (23.3.10): Bei der Bankenrettung droht die EU-Kommission in vielen Fällen ihre rechtlichen Kompetenzen zu überdehnen - mit gefährlichen Folgen. Die EU-Kommission hat unter enormem politischem Zeitdruck die Finanzkrise vorerst gemeistert. Doch durch die Tiefe der Krise wandelte sich die Rolle der EU-Kommission vom Beihilfenkontrolleur zum Beihilfengeber. Die Brüsseler Beamten bewilligen staatliche Rettungsmaßnahmen rasch, wenn Banken und Politiker ihre Auflagen und Bedingungen akzeptierten. Doch damit verwirklicht die Kommission in den Augen vieler Kritiker ein rechtlich fragliches Programm.

Regulierung von Bonus und Gehältern

FTD: EU schreibt Fondsmanagern Boni-Regeln vor  (12.11.09): Manager großer Hedge-Fonds,  Beteiligungsgesellschaften und anderer alternativer  Anlagen müssen europaweit mit gesetzlichen Regeln  für ihre Bezahlung rechnen: Die schwedische EU- Präsidentschaft will die für Banken geplanten  Boniregeln auf Fondsmanager ausdehnen. Bei dem in der Öffentlichkeit populären Thema  Bonus-Zahlungen stellten sich die G20 hinter die  FSB- Vorschläge. So soll die Zusatzvergütung nicht  mehr an kurzfristigen Gewinnen, sondern am  nachhaltigen Erfolg der Bank ausgerichtet sein.  Neben Bonus- soll es auch Malusregeln bei  Misserfolgen geben. Den Banken sollen zudem bei  Verstößen gegen die Bonus-Prinzipien  Konsequenzen drohen: Aufseher könnten dann  verlangen, mehr Eigenkapital zurückzulegen. Eine  von  Frankreich und Deutschland geforderte Bonus- Obergrenze scheiterte jedoch. Quelle: Handelsblatt Die These ist populär und sie hält sich beharrlich:  Die Banker, so heißt  es, seien im Boom vor allem  deshalb immer größere Risiken  eingegangen, weil  sie mit steigenden Gewinnen fette Bonuszahlungen   kassieren konnten. Die Finanzminister der G 20 wollen dieser Praxis  ein Ende bereiten und  haben sich in London auf  einen Kompromiss verständigt: Die Boni der  Banker  sollen zwar nicht gekürzt, dafür aber zeitlich  gestreckt werden.  Nur wenn die Gewinne  langfristig sprudeln, sollen sie auf den Konten  landen.  Laufen die Geschäfte schlecht, könnten die  Banken die  Extragehälter sogar wieder  zurückfordern. Quelle: Die Zeit Wie bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre  Amtskollegen  Nicolas Sarkozy und Gordon Brown  vorgeschlagen hatten, sollen  Vergütungsausschüsse in Unternehmen über die  Bezahlung wachen  und Banken zur Offenlegung  ihrer Gehaltspraxis gezwungen werden.  Die  variable Bezahlung sollte  angemessen sein im  Verhältnis zum  Festgehalt, Misserfolg wird mit  Bonusentzug bestraft. Und  schließlich  sollen die G  20 Möglichkeiten erwägen, die variablen Anteile  nach  oben zu begrenzen.

neue MA-Risk

Anforderungen an Personal- und Anreizsysteme für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute  (18.08.09): Vergangenen Freitag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht” (BaFin) die  neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und  Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) veröffentlicht (siehe hier). Schlagzeilen in der  Wirtschaftspresse haben diese Regelungen gemacht, weil sie strengere Regeln zur Kontrolle der  Bezahlung von Bankmanagern enthalten. Die BaFin dokumentiert diese Änderungen in einem eigenen  Papier, das unten oder hier nachgelesen [...]

Beschränkungen Bonusregelungen

Bei dem in der Öffentlichkeit populären Thema Bonuszahlungen stellten sich die G20 hinter die FSB- Vorschläge. So soll die Zusatzvergütung nicht mehr an kurzfristigen Gewinnen, sondern am  nachhaltigen Erfolg der Bank ausgerichtet sein. Neben Bonus- soll es auch Malusregeln bei  Misserfolgen geben. Den Banken sollen zudem bei Verstößen gegen die Bonus-Prinzipien  Konsequenzen drohen: Aufseher könnten dann verlangen, mehr Eigenkapital zurückzulegen. Eine von  Frankreich und Deutschland geforderte Bonus-Obergrenze scheiterte jedoch. Quelle: FTD 26.9.09 HB: Bund greift bei Bankboni durch (14.8.09): Wenige Wochen vor dem Weltfinanzgipfel  Ende  September im amerikanischen Pittsburgh führt der Bund strengere Regeln zur  Kontrolle der Bezahlung  von Bankmanagern ein. Eine entsprechende Vorschrift, die dem  Handelsblatt vorliegt, hat die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  zusammen mit der Bundesbank entwickelt.  Damit müssen die Banken ihre  Vergütungssysteme grundlegend umstellen. Sinneswandel der FSA - Britische Finanzaufsicht will keine Bonusregeln (13.8.09): Die  britische  Finanzaufsicht FSA wird den heimischen Banken nicht konkret vorschreiben, wie  sie ihre Angestellten  in Zukunft zu bezahlen haben. In dem mit Spannung erwarteten  Bericht der Regulierer zur Reform der  Bonussysteme nach der Finanzkrise fehlen einige  wichtige Passagen, die im ersten Entwurf des Kodex  aus dem vergangenen März noch  enthalten waren. Telepolis: Gefährliche Drohungen der Federal Reserve (12.8.09): US-Notenbank will die  absolute  Kontrolle über die Finanzmärkte und die Banken künftig nach dem Vorbild der  absolut stressfreien  Stress-Tests vom Frühjahr überwachen. Falls Präsident Obama sich  durchsetzen kann, wird eine  Folge der Finanzmarktkrise die Zentralisierung der  Finanzmarkt- und Bankenaufsicht in der  Notenbank sein. Obama wandelt damit zwar in  den großen reformatorischen Spuren seines  bewunderten Vorgängers Franklin Delano  Roosevelt, der nach der Finanzkrise der 1930er Jahre gegen  den massiven Widerstand der  Wall Street eine schlagkräftige Börsenaufsicht und die strikte Trennung  von Investment-  und Geschäftsbanken durchgesetzt hatte. Ob Obama sich damit aber ebensolche  Lorbeeren verdient, erscheint fraglich. HB: Tabu-Brecher mit britischem Understatement (12.8.09): Neue Regeln für die  Finanzmärkte sind  dem Wirtschaftsforscher Willem Buiter zu wenig. Mit radikalen Ideen  will der Professor aus London  neue Krisen verhindern. Seine Lösung: Negative Leitzinsen  und die vollständige Verstaatlichung des  Bankensektors. FT: Reform of regulation has to start by altering incentives (23.6.09): Proposals for reform  of financial  regulation are now everywhere. The most significant have come from the US,  where President Barack  Obama’s administration last week put forward a comprehensive,  albeit timid, set of ideas. But will  such proposals make the system less crisis-prone? My  answer is, no. The reason for my pessimism  is that the crisis has exacerbated the sector’s  weaknesses. It is unlikely that envisaged reforms will  offset this danger.

Eingriffrechte für Aufsicht in Deutschland

Mit etwas Verzögerung setzt nun auch Bundesfinanzminister  Wolfgang Schäuble (CDU) die im Kreise der G20 verabredeten  Vergütungsempfehlungen um. Seinem Entwurf zufolge soll die  Finanzaufsicht BaFin Managern künftig die Boni  zusammenstreichen dürfen. Sollte der Entwurf Gesetz werden,  dann müssten die Institute der Aufsichtsbehörde  Zusammensetzung und Gestaltung ihrer Vergütungssysteme und  Boni offenlegen. Die BaFin könnte dann die Zahlung von Boni  verbieten oder begrenzen, wenn die betreffende Bank dadurch in  Existenznöte geraten oder die Anforderungen an die  Eigenkapitalausstattung verletzen würde. Quelle: Spiegel Online

G20-Vergütungsempfehlungen

private Neuregelungen der Finanzwirtschaft

Informationsblatt für Finanzprodukte (= "Beipackzettel")

FAZ: Banken stellen „Beipackzettel“ vor - Informationen über Risiken und Nebenwirkungen (26.2.10): Nach politischem Druck haben die privaten Banken einen einheitlichen „Beipackzettel“ für Geldanlagen vorgestellt, der den Kunden über positive und negative Szenarien der Entwicklung seiner Geldanlage informieren soll. Mit der freiwilligen Lösung wollen die Banken ein Gesetz vermeiden. Pressemeldung des Bankenverbands Produktinformationsblatt (Muster) und Beispiel für ein Info-Blatt

Auskunft über Investorengruppen bei offenen Immobilienfonds

Die Anbieter offener Immobilienfonds haben einen  weiteren Schritt zur Eindämmung plötzlicher hoher  Mittelabflüsse getan. Künftig werden die  Depotbanken Auskunft darüber geben, ob eine  Privatperson oder ein institutioneller Investor Geld  anlegt. Quelle und mehr: Handelsblatt v. 16.1.10

Anpassung der Anreizsysteme

Neue Modelle Managervergütung

Geschäftsmodelle

Anpassung des Risikomanagements

Der Lehman-Kollaps und die hierdurch ausgelöste weltweite  Kreditkrise machte klar, dass  ein Risikomanagement auf Ebene der  einzelnen Banken allein nicht ausreicht. Risiken  müssen systemweit  überwacht werden, wobei auch die Konzentration der Spekulation  als  solcher in bestimmten Vermögenswerten zu berücksichtigen ist,  die häufig zu  Marktblasen führt. Banken müssen ermitteln, in  welchem Umfang sie an anderen Märkten  engagiert sind, die beim  Platzen von Blasen in eine Abwärtsspirale geraten könnten. Mit einem ganzheitlicheren Risikoansatz könnten sich  Finanzinstitute besser darauf  konzentrieren, welche Arten von  Risken in welchen Bereichen aufträten und inwieweit  einzelne  Risikoarten möglicherweise Einfluss auf andere nähmen. Risikoexperte Rick Bookstaber sagte … die Kreditkrise voraus und  sieht die  Verantwortung dafür vor allem bei Fehlern im  Risikomanagement der Banken und weniger  in der Verwendung  fehlerhafter Risikomodelle. „Wenn man keine Risikomanager hat, die  Positionen durchleuchten, Risiken verstehen und diese auch  kommunizieren können, oder  keine Unternehmensführung, die [auf  Daten hin] zu handeln bereit ist, dann ist es  gleichgültig, welche  Risikomodelle man einsetzt“, sagt er. Quellen:  FAZ: Bankenregulierung - Wie Banken Risiken handhaben  sollten (16.09.09) THC: Post-Crisis Economics (3.6.09): Über die Schwächen des  Riskomanagement Siehe auch:  http://www.handelsblatt.com/politik/international/risikomanagement-ringen-mit-den-risiken;2139053

Risikomodelle

Verbesserung der Informationstiefe

Bewertungsalgorithmen

Erhöhung des Eigenkapitals

Deleveraging

Um sich gegen Illiquidität und Insolvenz zu schützen,  reduzierten die Banken das  Verhältnis von Einlagen  (Fremdkapital) und Eigenkapital, also den Hebel. Dies  geschah  vor allem durch die Rückführung von Krediten und  die Reduktion des Fremdkapitals; der  andere Weg, die  Aufnahme von mehr Eigenkapital, war in der bereits  schwelenden Krise  kaum möglich. Je stärker die  Eigenkapitaldecke der Banken schrumpfte, umso mehr  reduzierten die Banken auch ihre Kreditvergabe. Dies  brachte im nächsten Schritt die  Realwirtschaft in  Finanzierungsschwierigkeiten (credit squeeze oder credit  crunch), so  dass Unternehmen Investitionen zurückstellen  mussten oder gar illiquide wurden. Als  Folge fielen  Gesamtnachfrage und Produktion, die Arbeitslosigkeit  stieg. Hanno Beck/Helmut Wienert, Anatomie der  Weltwirtschaftskrise: Ursachen und Schuldige,  in: Aus  Politik und Zeitgeschichte, 20/2009.

Bankenrettungsfonds

HB: Rettungsfonds für Banken rückt näher (31.1.10): Der von Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann vorgeschlagene Rettungsfonds für Großbanken rückt offenbar näher. Vertreter europäischer Großbanken signalisierten am Rande des Weltwirtschaftsforums im schweizerischen Davos, das am Sonntag zu Ende ging, ihre Unterstützung.

Hedge Fonds

Transparenz-Offensive

Steuern/Abgaben

Änderung Umsetzung Abgeltungsteuer

HB: Abgeltungssteuer: Steuererklärung – einfach geht anders (2.3.10): Kapitalanleger schert die Abgeltungssteuer offenkundig wenig. Und kompliziert bleibt die Kapitalbesteuerung trotz gegenteiliger Behauptungen auch. Nicht umsonst umfasst das Anwendungsschreiben über 100 Seiten. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat erst im Dezember 2009 Klarstellungen, die für die Umsetzung wichtig sind, in einem Schreiben (107 Seiten) bekannt gemacht. Download: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer [PDF, 623 KB] Bericht dazu im Handelsblatt v. 5.1.2010: Fiskus definiert die Regeln der  Abgeltungsteuer neu  

Aufweichung Bankgeheimnis

automatischer Informationsaustausch bei Bankkundendaten

Androhung von Sanktionen

Betreibungs-Richtlinie

Ermöglicht das Eintreiben von Forderungen der Steuerbehörden über  Ländergrenzen hinweg.  In den Steuerstreit innerhalb der Europäischen Union kommt Bewegung.  Die EU-Finanzminister haben sich auf eine erste Richtlinie, die zum  Steuerpaket gehört, geeinigt. Österreich und Luxemburg gaben ihren  früheren Widerstand auf. Quelle: Swissinfo v. 19.1.10

Ausweitung der Quellenbesteuerung

EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie

Versicherungsprodukte

Trusts

Sondersteuer auf Bonuszahlungen

Letztendlich kommt die Welt ohne Großbanken aber wohl nicht  aus, glaubt zumindest Burghof. "Um Kunden ins internationale  Geschäft zu begleiten, braucht man einfach eine gewisse Größe."  Das Problem sei, dass große Häuser Kredite zu besseren  Konditionen bekommen - weil auch die Geldgeber wissen, dass  die Anlage sicher ist. "Das ist Wettbewerbsverzerrung", sagt  Burghof. Sie führe dazu, dass Großinstitute immer mehr Macht  haben. Quelle: Spiegel Online

England

Frankreich

Steuer auf Finanztransaktionen

HB: EU-Steuerkommissar:  Brüssel hält nicht viel von der Finanzmarktsteuer (31.8.10): Deutschland und Frankreich fordern sie, doch EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta winkt ab: Nach einem noch unveröffentlichten Bericht der EU-Kommission könnte die Steuer “beträchtliche unerwünschte Effekte” haben. Demnach fördere die Abgabe die Kursvolatilität und schade der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Börsen. Welt: Euro-Krise Euro-Länder stimmen für Transaktionssteuer (18.5.10): Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich auf eine Steuer auf Finanztransaktionen verständigt. Die Banken müssten sich stärker an der Krisenbewältigung beteiligen, sagte der Vorsitzende der Euro-Finanzminister, Juncker. Der in Deutschland umstrittenen Steuer habe sich kein Land widersetzt. IWF-Chef befeuert Debatte über Finanzsteuer für Banken: IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn spricht sich für eine länderübergreifende Besteuerung von Finanzaktivitäten aus, um für künftige Krisen besser gewappnet zu sein. Im April wolle der Internationale Währungsfonds (IWF) den G20-Staaten einen konkreten Vorschlag dazu machen, sagte Strauss-Kahn der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ vom Montag. „Eine Besteuerung ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens, um den Finanzsektor dazu zu bekommen, weniger Risiken einzugehen. Zweitens, um Geld für künftige Krisen zu bekommen“, sagte Strauss-Kahn. Quelle und mehr: Handelsblatt v. 1.2.10 HB: „Warwick Commission“: Wenn die Banken selbst  die Fäden ziehen (26.11.09): Das Wachstum des  Finanzsektors sollte nach Ansicht hochkarätiger  internationaler Ökonomen und Politikwissenschaftler  durch eine internationale Transaktionssteuer begrenzt  werden. So lautet die zentrale Forderung der nach der  gleichnamigen britischen Universität benannten “Warwick  Commission”, deren Abschlussbericht dem Handelsblatt  vorliegt. FTD: Konsequenzen aus der Finanzkrise –  Großbritannien für weltweite Finanzmarktsteuer  (8.11.09): Der Vorstoß von Gordon Brown für einen  neuen “Wirtschafts- und Sozialvertrag” zwischen Banken  und Öffentlichkeit bringt der Debatte über eine  Risikobegrenzung fürs Zocken an den Märkten neuen  Schub – aber auch Streit. Denn die Amerikaner winken  schon mal ab. ______ Der deutsche Finanzminister und der britische  Börsenaufseher folgen  inzwischen Attac und fordern  wahlweise Finanzmarktsteuern,  Börsenumsatzsteuern  oder die Tobin-Steuer. Es gehe um faire Lastenteilung  und  darum, dass die Verursacher der Krise dazu beitragen, die  Haushaltslöcher zu stopfen.

Sondersteuer für Großbanken (USA)

Die Bilanzsumme der größten US-Institute soll voraussichtlich mit 0,15%  besteuert werden. 50 Großbanken und andere Finanzinstitute wie Versicherungen und  Brokerfirmen sollen zahlen. 90 Milliarden Dollar will Obama damit in den  kommenden zehn Jahren eintreiben. Auch ausländische Institute wie  möglicherweise die Deutsche Bank sollen sich beteiligen. Die Steuer soll vor  allem Investmentbanken treffen, die besonders hohe Risiken eingehen und  kaum Rücklagen bilden. Die Einführung der Abgabe soll auch bewirken, dass  Banken stärker auf Einlagen setzen und so stabiler werden.. Quelle: Zeit v.  15.1.10 Ziel sei es, die staatlichen Ausgaben für das 700 Milliarden Dollar schwere  Bankenrettungspaket (TARP) "bis auf den letzten Groschen" wieder einzutreiben,  sagte Obama. "Meine Entschlossenheit wird noch erhöht durch die Berichte über  massive Profite und obszöne Bonuszahlungen gerade jener Konzerne, die ihre  ganze Existenz dem amerikanischen Volk verdanken", sagte Obama. Der  Bankensektor stehe in der Pflicht, die Ausgaben der Steuerzahler zu begleichen.  Obamas Pläne bedürfen noch der Zustimmung des US-Kongresses. Die geplante Extrasteuer soll nur für Unternehmen mit Vermögenswerten von  mehr als 50 Milliarden Dollar (rund 34 Milliarden Euro) gelten. Von den  betroffenen Unternehmen stammen den Angaben zufolge 35 aus den USA, die  übrigen sind Ableger ausländischer Konzerne. Der offizielle Name der Abgabe  soll "Finanzkrisen-Verantwortungsabgabe" lauten. Vertreter der Finanzbranche  in den USA kritisierten die Pläne als politisch motiviert und wirtschaftlich  schädlich. Quelle: Zeit v. 14.1.10  

internationale Geltung?

Bankenumlage (G7)

Vertreter der sieben wichtigsten Industrieländer (G 7)  erwägen, Banken eine Umlage aufzuerlegen, die die  Kosten staatlicher Rettungsprogramme auffangen soll.  Vorausgegangen waren Gespräche der G 7 mit dem  Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und dem  Internationalen Forum für Finanzstabilität (FSB) im  britischen Schatzamt. Die Zusammenkunft auf der Ebene  der Staatssekretäre war von Staatssekretär Paul Myners  mit Blick auf das G-7-Treffen in Kanada am 5. und 6.  Februar einberufen worden. Quelle: FAZ v. 25.1.10

EU-Bankensteuer

Die Kommission schlägt eine Bankensteuer zur Deckung der Kosten vor, die beim Konkurs von Banken anfallen Der Vorschlag ist der erste konkrete Versuch der Kommission, ein gemeinsames Konzept für Bankensteuern durchzusetzen - die seit der Finanzkrise unter den EU-Regierungen immer mehr Befürworter gewonnen haben. Das Fehlen EU-weiter Regeln birgt nämlich die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten. Außerdem bedroht es die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Falle einer weiteren Krise. Dem Plan zufolge sollen die Mitgliedstaaten die Einkünfte aus den Bankensteuern verwenden, um Fonds einzurichten, für die gemeinsame Vorschriften gelten. Diese Fonds könnten beim Ausfall einer Bank eine geordnete Abwicklung gewährleisten. Mit dem Geld könnten Gerichtskosten, die Kosten eines Übergangsbetriebs sowie der Kauf und die Verwaltung fauler Vermögenswerte bestritten werden. Durch Bereitstellung liquider Mittel können diese Bankenrettungsfonds dazu beitragen, eine Krise einzudämmen und einen Notverkauf der Vermögenswerte zu vermeiden. Mehrere Länder, darunter Deutschland und Schweden, haben Bankensteuern eingeführt oder erwägen deren Einführung. Über ihre Höhe oder die Verwendung der Gelder besteht jedoch keine Einigkeit. Einige Länder wollen die Fonds verwenden, um künftigen Bankenkrisen zuvorzukommen oder um ihre Verluste aus der derzeitigen Krise auszugleichen. Andere sehen in Bankensteuern eine Möglichkeit zur Verringerung ihrer Defizite. Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte, die Fonds seien nicht als Versicherung für Banken in Not zu verstehen . Vielmehr sollten sie durch Eindämmung des Dominoeffekts bei einem Bankausfall vermeiden helfen, dass Bankrettungen zu Lasten der Steuerzahler gehen. "Ich glaube an das Verursacherprinzip. Wir müssen ein System errichten, das sicherstellt, dass der Finanzsektor die Kosten von Bankenkrisen künftig selbst trägt", sagte Barnier. Während der Finanzkrise gaben die Staaten in ganz Europa und der übrigen Welt Unmengen öffentlicher Gelder zur Rettung von Banken und zur Stützung ihrer Wirtschaft aus. Vorläufig würde sich die Steuer auf Banken beschränken. Sie würde beispielsweise nicht für Investitionsfonds oder Versicherungsunternehmen gelten. Die Beiträge der Banken könnten sich nach ihren Verbindlichkeiten, Vermögenswerten oder Gewinnen richten - Einzelheiten sind noch festzulegen. Auch die Höhe ist noch offen; der IWF schlägt 2 bis 4 % des BIP vor. Der Vorschlag ergänzt den Plan der EU für eine bessere Reaktion auf künftige Finanzkrisen, der mehr Überwachung, eine bessere Unternehmensführung und strengere Vorschriften vorsieht. Eventuell wird die EU diese Idee der G-20 vorlegen, als allgemeines Verfahren zur Abwicklung zusammenbrechender Banken. Die EU-Spitzen werden diesen Vorschlag voraussichtlich im Juni erörtern, in Vorbereitung des G-20-Gipfels im selben Monat in Toronto. Quelle: EU-Kommission

Ausstattung für Bankenrettungsfonds

Globale Bankenabgabe

HB: Bankenabgabe: Merkel stolpert über globale Finanzsteuer (25.6.10): Die Lobbyarbeit der Finanzwirtschaft zahlt sich aus: Eine weltweite Bankenabgabe ist erstmal vom Tisch. Auf dem G8-Gipfel erteilten die führenden Industriestaaten Merkels Vorschlag eine klare Abfuhr. Auch die Entwicklungsländer sträuben sich gegen den Vorschlag. Überhaupt läuft es nicht rund für die Europäer – der strikte Sparkurs stößt auf Kritik.

Steuer auf Devisenhandel

FTD: Finanzmarktregulierung – 50 Staaten wollen Devisenhandel besteuern (3.9.10): Die Initiative kommt aus Frankreich und Großbritannien – aus den USA und Deutschland gibt es keine Unterstützung. Erstmals könnte es zu einem EU-Bürgerbegehren kommen.

Theorie

Grundlagen der Bankenregulierung in Deutschland

“Zur Regulierung von Banken

FAZ: „Finanzsektor maßlos aufgebläht“ - Das „Wunder“ der Banker (30.8.10): Durch riskantes Vorgehen erreichten Banker rasendes Wachstum und steigende Renditen. Dies kritisieren Ökonomen in einer neuen Studie der Bank of England. Der wirkliche Beitrag des Sektors zum Wohlstand werde demnach weit überschätzt. Hier die Kapitel zur Regulierung der Finanzmärkte Chapter 4: What mix of monetary policy and regulation is best for stabilising the economy? Sushil Wadhwani Chapter 5: How should we regulate the financial sector? Charles Goodhart HB: Finanzmärkte: Kampf gegen die Kasino-Kapitalisten (10.10.10): Die Politik kontrolliert die Derivate-Märkte in Zukunft stärker. Weil die Funktionsweise dieser Märkte aber so schwer zu verstehen ist, droht eine Überregulierung.

Vorlesung Regulierung

Dr. Patrick Wegmann (Uni Basel)

Praxisprobleme

Komplexität der Regulierung

Know how

Fachleute

verschiedenste Institutionen

ausgewählte zu lösende bankfachliche Probleme

Intransparenz

Bewertungsproblematik

Risikomanagement

Liquiditätsmanagement

Schattenbanken

Working Paper:  Regulating the Shadow Banking System (13.9.10): The “shadow” banking system played a major role in the financial crisis, but was not a central focus of the recent Dodd-Frank Law and thus remains largely unregulated. This paper proposes principles for the regulation of shadow banking and describes a specific proposal to implement those principles. We first document the rise of shadow banking over the last three decades, helped by regulatory and legal changes that gave advantages to the main institutions of shadow banking: money-market mutual funds to capture retail deposits from traditional banks, securitization to move assets of traditional banks off their balance sheets, and repurchase agreements (“repo”) that facilitated the use of securitized bonds in financial transactions as a form of money. All of these features rely on an evolution of the bankruptcy code that allows securitized bonds to be used as a form of privately created money in large financial transactions, a usage that can have significant efficiency gains and would be costly to eliminate. History has demonstrated two successful methods for the regulation of privately created money: strict guidelines on collateral (used to stabilize national bank notes in the 19th century), and government-guaranteed insurance (used to stabilize demand deposits in the 20th century). We propose the use of strict rules on collateral for both securitization and repo as the best approach for shadow banking, with compliance required in order to enjoy the safe-harbor from bankruptcy. FTD: Lehren aus der Finanzkrise – Ein Korsett für alle Finanzakteure (4.9.10): Der Grundgedanke der neuen Bankenregeln, die unter dem Kürzel Basel III vorbereitet werden, ist richtig. Doch es müssen alle Finanzakteure einbezogen werden.

Neue Idee

einflußnehmende staatliche Institutionen (Auswahl)

Finanzaufsicht

Bankenregulierung – Staaten entschärfen  Finanzaufsicht (2.12.09): Die EU-Staaten wollen in der  europäischen Finanzaufsicht auch künftig das letzte  Wort haben – was vor allem einen Erfolg der britischen  Regierung darstellt. HB: Etappensieg für Deutschland: EU ringt heftig um  Finanzaufsicht (22.11.09): Um die Rechte der  geplanten Aufsichtsbehörden für Banken,  Versicherungen und Wertpapiermärkte ist ein heftiger  Streit in der Europäischen Union (EU) entbrannt. EU-  Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy besteht  darauf, dass die neuen EU-Agenturen im Notfall  direkte Weisungen an Finanzinstitute geben sollen. Zeit: Kleinmütige Sachwalter (16.10.09): Mit ihrem  Vorschlag zur Finanzaufsicht löst die EU-Kommission  kein einziges Problem. Als hätte die Finanzwelt nicht  schon genug Schaden angerichtet, schlägt die EU-  Kommission nun eine neue europäische  Aufsichtsstruktur vor, die zersplittert und zahnlos ist.  Zukünftig sollen drei EU-Behörden über die  grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitute wachen.  Jeweils eine Behörde soll für die Banken-,  Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zuständig  sein, verteilt auf die Sitze Paris, Frankfurt und London.  Zusätzlich soll ein Rat für Systemrisiken, angesiedelt  bei der Europäischen Zentralbank, das große Ganze im  Auge behalten. NZZ: Zwischen Hoffnung und Skepsis - Nach dem G- 20-Gipfel in Pittsburgh (30.9.09): Die am G-20-Gipfel  vereinbarte wirtschaftliche Zusammenarbeit ist  überwiegend begrüsst worden. Das Fehlen von  Durchsetzungsmechanismen findet aber Kritik. Vage  bleibt auch die Frage der Boni. In Bankenkreisen  wurden die Ergebnisse begrüsst.

Aufsichtskompetenzen

Deutschland, BaFin, Bundesbank, Konzentration Bankenaufsicht bei Bundesbank, Einlagensicherungseinrichtungen, Bundesfinanzministerium, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, SoFFin, Weiterentwicklung zu einer Einlagensicherungseinrichtung

Europäische Finanzaufsicht (ab Januar 2011), European Securities and Markets Authority (ESMA, Paris), Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde=, European Banking Authority (EBA, London), Europäischen Bankaufsichtsbehörde =, European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA, Frankfurt), Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung=, Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, Rat für Systemrisiken

Financial Stability Board

Das Forum für Finanzstabilität (engl.: Financial  Stability Forum) (FSF), auch Finanzstabilitätsforum  genannt, ist ein internationales Gremium, das zur  Stabilität der Finanzmärkte beitragen soll. Indem  frühzeitig Mängel des Finanzsystems oder seiner Teile  erkannt werden, sollen letztlich mögliche  Finanzkrisen verhindert werden. Am Gipfeltreffen der G-20 vom 2. April 2009 in  London wurde beschlossen, das Financial Stability  Forum als Financial Stability Board weiterzuführen.[1] Das FSF hat Arbeitsgruppen zu drei Problembereichen  der internationalen Finanzmärkte eingerichtet und  erstellt Reports hierzu: Highly Leveraged Institutions (HLIs) (Hedge-Fonds) Offshore Financial Centers (OFCs) Regulierung kurzfristiger Kapitalbewegungen

Vernetzung der Aufsichtsbehörden

NZZ: Vorwarnsystem zur Vorbeugung künftiger Krisen (27.5.09):  EU-Kommission  konkretisiert Pläne für neue Finanzmarkt- Aufsicht. Die EU-Kommission stellt als Reaktion  auf die  Finanzkrise zwar keine zentrale Aufsichtsbehörde in Aussicht.  Die EU- Behörden  und die nationalen Aufsichtsgremien sollen  aber enger vernetzt werden.

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel  Committee on Banking Supervision; in Deutschland  oft auch kürzer als Basler Ausschuss bezeichnet)  wurde 1974 von den Zentralbanken und  Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet. Quelle und mehr: Wikipedia

Bank for International Settlements

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)  (engl. Bank for International Settlements) ist eine  Internationale Organisation auf dem Gebiet des  Finanzwesens. Sie verwaltet Teile der internationalen  Währungsreserven und gilt damit quasi als Bank der  Zentralbanken der Welt. Sitz der BIZ ist Basel (Schweiz). Quelle und mehr: Wikipedia

Weltbank

Die Weltbank bezeichnet im weiten Sinne die in Washington  D.C. (USA) angesiedelte Weltbankgruppe bzw. im engen Sinne  die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung als  Teil dieser Gruppe. Die Weltbankgruppe hatte ursprünglich  den Zweck, den Wiederaufbau der vom Zweiten Weltkrieg  verwüsteten Staaten zu finanzieren. Sie umfasst fünf Organisationen, die jeweils eine eigene  Rechtspersönlichkeit besitzen, sich aber im Eigentum der  Mitgliedstaaten befinden. Quelle und mehr: Wikipedia

Internationale Währungsfonds

Der Internationale Währungsfonds (Kürzel IWF bzw. IMF von  englisch International Monetary Fund, auch bekannt als  Weltwährungsfonds) ist eine Sonderorganisation der Vereinten  Nationen. Er ist eine Schwesterorganisation der Weltbank-Gruppe  und hat seinen Sitz in Washington D. C., USA. Der IWF wurde am 22. Juli 1944 durch eine internationale  Übereinkunft gegründet und nahm im Mai 1946 erste Arbeiten auf.  Seine eigentliche operative Tätigkeit begann ab dem 1. März 1947.  Sie erfolgte aufgrund der Beschlüsse der Konferenz in Bretton  Woods, einer Kleinstadt im US-Bundesstaat New Hampshire.  Diese für den Wiederaufbau des Weltwirtschaftssystems  entscheidenden Verhandlungen dauerten vom 1. Juli 1944 bis zum  22. Juli 1944. Quelle und mehr: Wikipedia

"Stärkung" IWF als Krisenmanager

Reform

IASB

Joint International Group, JIG

Financial Institutions Advisory Group, FIAG

Group of Thirty

NZZ: Verschwiegenes Machtzentrum der Ökonomen (31.1.10): Die «Group of Thirty» oder kurz die G-30 sind nahezu unbekannt. Der Club von dreissig einflussreichen Ökonomen hat aber eine eminent wichtige Bedeutung: Die darin versammelten ehemaligen und gegenwärtigen Notenbankchefs, Finanzminister, Banker und Professoren sind die Vordenker.

Regierungsvertreter

G20

G7

EU, EU-Finanzministerrat

Länderinstitutionen, Regierungen, Aufsichtsbehörden

Parlamentsvertreter

EU

Lobby

HB: Alleingang bei Regulierung: Banker greifen Regierung scharf an (26.10.10): Deutschlands private Geldhäuser kritisieren den nationalen Alleingang bei der Bankenregulierung. Allerdings zeigt der Blick ins Ausland, dass sich ein Teil der Vorwürfe kaum halten lässt. HB: Finanzmarktaufsicht: Finanzprofis fordern mehr als Plattitüden (6.10.10): Wenige Tage vor seiner Herbsttagung warnt der Internationale Währungsfonds (IWF) davor, bei den Anstrengungen zur Reform der Finanzsysteme nachzulassen. Damit wird der Druck auf die Staaten der G20 verstärkt, auf dem kommenden Gipfel die strengeren Vorschriften zur Finanzmarktaufsicht anzunehmen. HB: Banken:  Regulierung kostet fast zehn Millionen Jobs (11.6.10): Die Bankenlobby IIF will eine weitreichende Regulierung verhinden. Um seine Forderung zu untermauern, rechnet der Verband ein Szenario vor, nach dem sich die neuen regeln extrem negativ auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze auswirken würden. Die Banker plädieren für die richtige Balance. HB: Bankerlobby: „Wir dürfen Bürger und Politik nicht wieder erpressen“ (11.6.10): Die IIF trifft sich in Wien zu ihrer Frühjahrstagung, Der Bankenlobby-Verband hat bereits deutlich gemacht, dass eine weitreichende Regulierung auch Nachteile für die gesamte Volkswirtschaft hätte. Risiken gäbe es freilich genug, nicht zuletzt die Immobilienmärkte. Ein Bericht von vor Ort. GB: Geldhäuser starten weltweite Kampagne gegen schärfere Regulierung (11.6.10): So viele Schlagzeilen hat selbst Josef Ackermann nicht oft bekommen. Die Nachrichten-seiten in Internet quollen am Donnerstag über mit den Warnungen des Institute of International Finance (IIF), dessen Vorsitzender der Deutsche Bank-CEO ist. Das IIF, die Lobbyorganisation und Speerspitze 400 großer internationaler Banken, publizierte am Donnerstag NZZ: Plädoyer für ein stabiles Finanzsystem (11.6.10): Banken akzeptieren regulatorische Mehrkosten.Die Mitgliedbanken des Institute of International Finance (IIF) sind bereit, die Kosten verschärfter Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Profitabilität nicht zu arg strapaziert wird. HP: Financial Reform Could Hurt Growth, Cost Millions Of Jobs, Banks Warn (10.6.10) Rolling Stone: Wall Street's War (26.5.10): Congress looked serious about finance reform – until America's biggest banks unleashed an army of 2,000 paid lobbyists.

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HB: Ratingagenturen: Aufseher zementieren die Macht der Ratings  (5.1.10): Trotz ihrer Mitschuld an der Finanzkrise sind die  Ratingagenturen heute so mächtig wie eh und je. Das verdanken sie  auch Aufsichtsbehörden, die nicht ernsthaft nach Alternativen suchen. FAZ: SEC -Börsenaufsicht erhöht Druck auf Ratingagenturen (18.9.09): Kreditbewerter sollen in Zukunft mehr Informationen  bereitstellen. Auch Bewertungen der Agenturen sollen veröffentlicht  werden. Zudem hat sich die amerikanische Börsenaufsicht für ein  Verbot von Flash-Orders ausgesprochen. HB: G20-Gipfel Die Bausteine der neuen Finanzordnung (1.4.09): Die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrienationen  sind fest entschlossen, die Finanzmärkte viel stärker als bisher zu  regulieren. Ob strengere Überprüfung von Ratingagenturen, Zähmung  der Hedgefonds oder Trockenlegen von Steueroasen – kein Akteur  soll küntig unkontrolliert bleiben. Folgendes will der G-20-Gipfel  beschließen. HB: Schärfere Kontrollen EU einigt sich auf neue Weltfinanzordnung  (23.2.09): Die führenden EU-Länder haben sich auf konkrete  Schritte für strengere Kontrollen der Finanzmärkte verständigt. Dazu  gehört eine stärkere Aufsicht für spekulative Hedgefonds und Rating- Agenturen. Notwendig sei auch ein entschlossenes Vorgehen gegen  Steueroasen. Jetzt müssen die Europäer nur noch den Rest der Welt  überzeugen.      

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