Nachteilsausgleich

Zusammenstellung zu den wichtigsten Punkten des Nachteilsausgleiches

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Nachteilsausgleich by Mind Map: Nachteilsausgleich

1. Unterschiedlichkeit zeigt uns bezüglich unserer Bildungsziele immer wieder Grenzen auf. Menschen mit beeinträchtigten Körperfunktionen und -strukturen können Ausbildungsziele nicht erreichen, obwohl sie das Potential hätten.

2. Definition

2.1. NA betrifft die Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen.

2.2. Arbeits- und Lernbedingungen werden individuell angepasst, Lern- und Ausbildungsziele bleiben

2.3. Kernelemente

2.3.1. Anerkannte Fachstelle muss Behinderung diagnostizieren.

2.3.2. Nachteile der Beeinträchtigung werden durch individuelle Massnahmen ausgeglichen.

2.3.3. Bildungsziele bleiben gleich. Es werden nur formale Anpassungen vorgenommen.

3. Rechtliche Grundlagen

3.1. In der realen Welt sind alle anders.

3.2. Bundesverfassung

3.2.1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

3.3. Behindertengleichstellungsgesetz

3.3.1. Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung solcher Benachteiligungen vor. Dies gilt für Aus- und Weiterbildung.

4. Diagnosen

4.1. Mögliche Diagnosen, welche Nachteilsausgleich mit sich bringen können:

4.1.1. Körper- oder Sinnesbehinderungen

4.1.2. Autismus-Spektrum-Störungen

4.1.3. Lese- Rechtschreibstörungen

4.1.4. Rechenstörungen

4.1.5. Aufmerksamkeits- oder Hyperaktivitätsstörungen

4.1.6. unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache nach Neuzuzug

4.1.7. Neuzuzug aus Gebiet mit wesentlich anderem Schulsystem

4.1.8. längeres Fernbleiben von der Schule (Krankheit, Unfall)

4.2. Diagnose umfasst Art, Schweregrad und Auswirkung der angeborenen/erworbenen Funktionsstörung.

5. Abgrenzungen/Schnittstellen

5.1. Individuelle Lernziele (riLz)

5.1.1. sind inhaltlich und qualitativ nicht auf gleichem Niveau wie die des Lehrplans.

5.2. Dispens

5.2.1. führt zum Nichterreichen der Lernziele.

5.3. Barrierefreiheit

5.3.1. ermöglicht Zugänge/Anpassungen/Hilfsmittel, die für alle von Nutzen sind.

5.4. Integrative Didaktik

5.4.1. umfasst Individualisierung und Differenzierung

6. Elemente einer NA-Vereinbarung

6.1. Vorschlag der HfH (muss nicht so sein!)

6.1.1. Gegenstand

6.1.2. Persönliche Angaben

6.1.3. Diagnose

6.1.4. Auswirkungen

6.1.5. Massnahmenbeschreibung

6.1.6. Zeitpunkt der Überprüfung

6.1.7. Unterschriften aller Beteiligten

7. Massnahmen

7.1. Jeder Mensch ist individuell, deshalb ist es nicht möglich, konkrete Kriterien zu den Nachteilsausgleichs-Massnahmen vorzugeben.

7.2. Mögliche Anpassungen/Massnahmen:

7.2.1. Einzel- statt Gruppenprüfung

7.2.2. Benutzung Hilfsmittel (Taschenrechenr, Rechtschreibprogramm)

7.2.3. Aufgaben am PC statt auf Papier lösen

7.2.4. Zeitzuschlag

7.2.5. längere Pausen

7.2.6. stärkere Prüfungsgliederung

7.2.7. Vergrösserung der Schrift

7.2.8. Assistenz (zum Vorlesen, Blättern usw.)

7.3. Fairness: Beeinträchtigung kompensieren.

7.4. Leitplanken

7.4.1. Angemessenheit: Massnahme der Person und SItuation anpassen, um Erleichterung oder Bevorzugung zu verhindern.

7.4.2. Vertretbar: Lehrperson muss Massnahmen vertreten können.

7.4.3. Kommunizierbar: Präzise und verständliche Formulierung. Muss für Mitlernende und Lehrpersonen transparent und nachvollziehbar sein.