Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse:

Ausländischer Führerschein in Deutschland. Anerkennung/ Umschreibung ausländischer Führerscheine.https://www.youtube.com/watch?v=Zuo16uVYFN4

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Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse: by Mind Map: Deutschland unterscheidet drei Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse:

1. Erste Gruppe: EU-/EWR-Mitgliedsstaaten

1.1. EU-Mitgliedstaaten:

1.1.1. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern

1.2. EWR-Mitgliedsstaaten

1.2.1. Der EWR besteht aus der Europäische Union und der EFTA ohne die Schweiz EFTA-Mitgliedstaaten (ohne die Schweiz):

1.2.2. Island Liechtenstein Norwegen

2. Die zweite Gruppe: Listenstaaten

2.1. Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete ¹)

2.1.1. .

2.1.2. *

2.2. Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen

2.2.1. .

2.2.2. *

2.3. Sonstige Staaten

2.3.1. .

2.3.2. *

2.4. Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:

2.4.1. .

2.4.2. *

3. Die dritte Gruppe: „Drittstaaten“

3.1. Alle Staaten welche nicht in zwei ersten Gruppen gelistet sind