1. Leistungsbewertung §48
1.1. Gütekriteiren
1.1.1. Reliabilität, Genauigkeit
1.1.2. Validität
1.1.2.1. Argeumentatives Gewicht
1.1.3. Objektivität
1.2. Problem der Bewertung kreativer Schülerprodukte
1.2.1. Beurteilungsspielraum des Lehrers, Gesamteindruck, Freiheit für die Kunst
1.3. Widersrpcuh nur gegen Verstöße gegen rechtlichen Rahmen, und nicht die Einschätzung
1.3.1. Klagen gegen einzelne Zeugnisnote nur, wenn diese rechtliche Konsequenzen wie Nichtversetzung hat
1.3.1.1. Bei Verstoß gegen Berwerungsmaßstäbe kann Schuleitung Note ändern, wenn der Lehrer sich weigert
1.4. Die Jahresendnote darf sich nicht nur auf das zweite Halbjahr beschränken, auch wenn es höher gewichtet sein kann. Gesamtnote ist pädagogisch zu wählen
1.5. Täuschungsversucht
1.5.1. Es muss zur Täuschung angesetzt sein
1.5.2. Klausuren dürfen abgewertet werden, wenn es unerklärtliche Übereinstimmungen gibt
1.5.3. ab wann wurde getäuscht?
1.6. Schriftliche Lernstandskontrollen (tests)
1.6.1. Keine Note, aber z.b. visuelles feedback oder ein kommentar
1.6.1.1. geringer einfluss auf gesamtnote
1.7. Lern vs. Leistungssituation (Weinert)
1.7.1. Lernsituation können natürlich bewertet werden, z.b. mündliche mitarbeit, aber vor allem in der quantät und nicht der qualität. fehler erlaubt und erwünscht
1.7.2. Leistungssitaitonen dienen der orüfung der kenntnis der gelernten. fehler nicht erlaubt/gewünscht
2. Unterrichtsstörungen
2.1. erzieherische Maßnahmen
2.1.1. Gütekriterien
2.1.1.1. Transparenz
2.1.1.1.1. Erarbeitung gemeinam mit Schülern
2.1.1.2. Konsequeuenz
2.1.1.2.1. schnelle reaktion
2.1.1.3. gute lehrer schüler beziehung
2.1.1.3.1. keine vorwürfe, sondern klare anweisungen der zu erwarteten verhaltensweise
2.1.1.3.2. keine machtspielchen
2.1.1.3.3. konflikte nicht größer machen als sie sind und neue störungen produzieren
2.1.2. Die beste Maßnahme gegen Störungen ist die Prävention
2.1.2.1. ClassRoomManagement
2.1.2.1.1. flüssiger Unterricht
2.1.2.1.2. Aktivität
2.1.2.1.3. überall sein
2.1.2.1.4. überdrussverneidung
2.2. Ordnunsmaßnahmen
2.2.1. greifen, wenn erzieherische Maßnahmen nicht greifen
2.2.1.1. schriftlicher verweis
2.2.1.1.1. schulleitung entscheidet
2.2.1.2. vorübergehender ausschluss vom unterricht
2.2.1.2.1. schulleitung
2.2.1.3. wechsel der klasse
2.2.1.3.1. schulleitung
2.2.1.4. androhung bzw. entlassung von der schule
2.2.1.4.1. von lehrerkonferenz berufene teilkonferenz
2.2.1.5. andrphung bzw. verweis von allen schulen des landes durch obere schulaufsichrtsbehöre
2.2.1.5.1. Falls Anwesenheit Sicherheit anderer gefährdet
3. Motivation
3.1. extrinisch
3.1.1. intrinsisch
3.1.1.1. Trennung fragwürdig
3.1.1.1.1. Integrationsansatz
3.1.2. Belohnugssystem laut neueren Studien kein grpßer Zuwachs an Motivation
3.2. Möglichkeiten zu motivieren
3.2.1. Der Lehrer als Motivator
3.2.1.1. Gestik, Mimik, Ausdrucksweise, Stimme
3.2.2. Anschaulichkeit
3.2.3. Spaß und Spiele
3.2.4. Belohnungen
3.2.5. Methodenvielfalt
3.2.6. Kognitive Konflikte
3.2.7. Medienvielfalt
3.2.8. Noten (?)
3.2.8.1. dürfen nicht zur Erziehung eingesetzt werden
3.2.9. Gutes Klassenklima
4. Medien
4.1. Erfahrungsersatz im Unterricht
4.2. Sprechen vielfältige Sinne an
4.3. Beispiele
4.3.1. Film
4.3.1.1. Wichtigstes passives Medium der Gegenwart, Popkultur
4.3.1.2. In der Philosophie Herausforderung aufs Ganze zu gehen, Philosophie nicht nur als Zweck sondern als Denkanstoß
4.3.1.3. Diskussion in Sequenzen, kein ganzer Film
4.3.1.4. Orientierungsfragen mitgeben
4.3.2. Bild
4.3.2.1. vor allem als Einstieg
4.3.2.1.1. Arbeitsschritte zur Vertiefung notwendig
5. Klassenfahrten / Wandererlass
5.1. Schulen Schulkonferenz beschließt Jahresplan, Mittel für Lehrkräfte müssen ausgebracht werden. Schulleitung genehmigt
5.2. Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz und Schülerrat können beraten
5.3. frühzeitige Planung
5.4. Teilnahme ist Dienstpflicht! gilt auch für teilzeitkräfte ggf. ist innerschulischer ausgleich zu suchen
5.5. Schüler können aud Antrag uas religiösen oder privaten Gründen zu Hause bleiben
6. AUfsichtspflicht
6.1. präventiv, kontinuierlich, aktiv
6.2. schüler müssen gefühl haben, beaufsichtigt zu sein
6.3. Unfall
6.3.1. Schüler ins KH
6.3.1.1. Taxi
6.3.1.2. Rettungswagen
6.3.1.3. Schüler kann begleiten, aber nur wenn Eltern zustimmen
6.4. während der unterrichtszeit hat lehrkraft aufsichtspflicht. stichwort: zuspätkommen. früher schluss etc.
6.5. gilt auch für die Sek. II bzw. volljährige SuS während des Unterrichts
7. Hausaufgaben
7.1. Mehr als 3x vergessene Hausaufgaben können negativ in die Note eingehen, aber als Gesamteindruck der Arbeitshaktung
7.2. Hausaufgaben werden nicht benotet, weil nicht klar, wer sie angefertigt hat
7.2.1. aber aus pädagogischen Gründen ist ein Nachhalten der Hausaufgaben wichtig
7.3. müssen aus dem Unterricht erwachsen
8. Individuelle Förderung
8.1. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung (Schulgesetz §1)
8.2. Kooperatives Lernen
8.3. Binnendifferenzierung
8.4. persönliches Feedback
9. Inklusion
9.1. Die Inklusion ist an vielen Schulen seit Jahren in vollem Gange+
9.1.1. insofern nix neues
9.1.2. Vorteil, das sisch das jetzt personell auswirkt
9.2. Keine politische Einstellung sondern eine Mahnung aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
9.2.1. politisch zu begrüßen
9.2.1.1. wichtiger gesellschaftlicher Fortschritt!
9.2.2. gelegenheit mal den begriff behindert in frage zu stellen.
9.2.2.1. wir reden ja von inklusion statt integration
9.3. Förderschwerpuntk Hören schon seit drei Jahren für einen Schüler
9.4. Erster Jahrgang einer gemischten Inklusionsklasse aus ES, Lernen und Hören
9.4.1. Stundenweise Unterstützung durch Sozialarbeiter
9.4.2. oder mich :-)
10. Neue Idee
11. Neue Idee
12. Philosophie
12.1. Philosophiedidaktik
12.1.1. Martens
12.1.1.1. Philosophieren als elementare Kulturtechnik
12.1.1.2. Philos. Kompetenzen vor Sachkenntnis
12.1.1.3. Philosophieren können ermöglicht Orientierung in Lebensfragen
12.1.2. Rehfus
12.1.2.1. Schulische Philos. darf nicht von akademischer abgekoppelt werden
12.1.2.2. Kritik an Vieldiskutiererei
12.1.2.3. Erkenntnis der Autoren soll Selbsterkenntnis ermöglichen
12.2. Neuer KLP
12.2.1. kompetenzorientiert
12.2.2. Keine Vorgabe von Inhalte, Konkretisierung im Zentralabitur
12.2.3. verschiedene Kompetenzfelder
12.2.3.1. Urteilskomp
12.2.3.2. Handlungskom
12.2.3.3. Methodenkomp
12.2.3.4. Sachkomp
12.3. Ehrfurcht vor Gott im Schulgesetz festgeschrieben
13. Deutsch
13.1. LRS Erlass
13.1.1. Bei offiziell anerkannter LRS, darf in den Jahrgängen 1-6 die Note anders gebildet werden
13.1.2. Rechtschreibung aus Bewertungsraster bzw. andere gewichtung, andere Aufgaben, oder mehr zeit
13.1.3. Lese- Rechtschreibleistung darf keineswges Versetzung beeinflussen
13.1.4. Frühe Diagnse wichtig, kann durch Förderung idr. ausgeglichen werden
13.2. Methoden
13.2.1. Handlungs und produktionsorientierung
13.3. Sprachförderung
13.3.1. innere und äußere Diffenrezierung zur Förderung
13.3.2. Sprachstandstest zu Beginn der 5 und Prüfung nach der 6
13.3.2.1. Individuelle Bearbeitung in Sprachförder
13.3.3. sprachliche korrektur, genaues feedback, integrierter Grammatikunterricht, Vergleich mit Migrationssprache
13.3.4. Sprachförderung ist Aufgabe aller Fächer
14. Gremien
14.1. Fachkonferenz
14.1.1. alle das fach lehrenden
14.1.1.1. schulinternes curriculum
14.1.1.2. Buchanschaffungen AUSWAHL
14.1.1.3. Leistungsbewertung (Inhalts vs. Darstellungsleistung
14.1.1.4. Lernstandsfeststellungen
14.1.1.5. programmatisches
14.2. Schulkonferenz
14.2.1. Schulleitung + gedrittelt Lehrervertreter Elternvertreter, Schülervertreter
14.3. Lehrerkonferenz
14.3.1. bestehend aus allen pädagogisch tätigen
14.3.2. stellt anträge an die schulkonferenz
14.4. Schulpflegschaft
14.4.1. Vorsitzende der Klassenpflegschaft
14.5. Klassenpflegschaft
15. Allgemeine Dienstordnung
15.1. Lehrer unterstehen der Weisung der Schulleitung
15.1.1. Bei rechtlichen Widersprüchen ist dies im Dialog zu klären