Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

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Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt por Mind Map: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

1. Wohnsitz, § 8 AO

1.1. Innehaben einer Wohnung ("Schlüsselgewalt")

1.2. Umstände müssen darauf hindeuten, dass die Wohnung beibehalten und genutzt wird (jederzeitige Benutzbarkeit genügt)

2. gewöhnlicher Aufenthalt, § 9 AO

2.1. nicht nur vorübergehendes Verweilen

2.2. Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Inland erfüllt

2.2.1. daran ändern auch kurzfristige Unterbrechungen nichts

2.3. Besonderheiten bei Grenzgängern / Pendlern, vgl. AEAO zu § 9 Rz. 2