OFFENE LERNRESOURCE - OER - (Open education resources)
by Hynek Reiner
1. Schöne neue Welt?
1.1. Freie Bildung für alle, kostenlos und lebenslang.
1.2. Beitrag zur Demokratisierung von Bildung.
1.3. Einbindung in ein mediendidaktisches Schulkonzept.
1.4. Aufbau einer zentralen Sammelstelle und Qualität gewährleisten.
2. Public Domain
2.1. Der Rechtsbegriff Public Domain steht im angelsächsischen Common Law für „frei von Urheberrechten“. Die Bedeutung englischer Begriffe wie „Copyright“ und „Public Domain“ kann nicht ohne weiteres auf die deutschen Begriffe „Urheberrecht“ und „Gemeinfreiheit“ übertragen werden.
2.2. Gemeinfreiheit - ähnlich der Public Domain - nationale Rechtsordnung legt fest, welche Nutzung erlaubt ist
2.2.1. Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden
2.2.2. Der Begriff der Gemeinfreiheit wird vor allem in Bezug auf Urheberrechte benutzt
2.3. Copyleft
3. Pixabay
3.1. Auf Pixabay kann man kostenlose Bilder finden und teilen.
3.1.1. kopieren, verändern, verbreiten und auch zu kommerziellen Zwecken verwenden
3.1.2. gemeinfrei nach Creative Commons CCo
3.1.3. Public Domain
3.1.3.1. Redaktionelle Nutzung
3.1.3.1.1. Nutzung in Blogs, Nachrichtenseiten, Sachbüchern oder Zeitschriften
3.1.3.1.2. kein Release notwendig
3.1.3.2. Kommerzielle Nutzung
3.1.3.2.1. Mit der direkten Verwendung des Bildes werden Einnahmen Erzielt (Anzeige, Werbeplakat, Flyer
3.1.3.2.2. Property Release - auch Fotografiererlaubnis