BAG Urteil vom 17.Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 -
by Kira-Katharina Konz
1. Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG
2. konstitutive Wirkung des Beschäftigungsverbots § 3 MuSchG
3. Grundsatz der Monokausalität
4. Kündigungen können nicht zurückgenommen werden
5. Entgeltfortzahlung § 11 MuSchG
6. Keine Diskriminierung bei Unkenntnis - Kausaliät
7. unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Schwangeren (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AGG).
8. kumultative Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 3 AGG Würdeverletzung und ein „feindliches Umfeld
9. Frist des § 15 Abs. 4 AGG zwei Monate